Vorlage - VO/2014/02007
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Beschlussvorschlag
Die von der Possehl-Stiftung zur Fortführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates 2013-2015 angebotene Spende in Höhe von 49.000 € für das Jahr 2014 wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Annahme dieser Spende nicht berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 04.07.2002 einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Hansestadt Lübeck gefasst und seine Einrichtung in ihrer Sitzung am 28.08.2003 einstimmig beschlossen. 2007 wurde der Gestaltungsbeirat als Welterbebeirat per Bürgerschaftsbeschluss bestätigt.
Die Bürgerschaft beauftragte darüber hinaus den Bürgermeister, die Finanzierung des Gestaltungsbeirates nach 2009 in Abstimmung mit den Fördergebern des Bundes, des Landes und Privater sicherzustellen.
Der Vorstand der Possehl-Stiftung hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 beschlossen, für die Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates für weitere 3 Jahre (2013 - 2015) den von der Hansestadt Lübeck erbetenen Betrag in Höhe von Euro 147.000,- zur Verfügung zu stellen, d.h. 49.000,- €./ Jahr.
Die Mittel werden jeweils für die einzelnen Sitzungen direkt bei der Possehl-Stiftung abgerufen.
Bei dieser Spende handelt es sich um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 49.000,- Euro für das Jahr 2014 erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 1.881.476,65 Euro (Stand 14.05.2014). Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 49.000,00 Euro zuständig.
Die Bürgerschaft entscheidet gem. § 76 Abs. 4, Satz 3 Gemeindeordnung über die Annahme der Zuwendung.
Anlagen