Vorlage - VO/2014/02007  

Betreff: Zuwendung der Possehl-Stiftung für die Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates 2013-2015 (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bartels-Fließ, Annette
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.11.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2014 
21. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die von der Possehl-Stiftung zur Fortführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates 2013-2015 angebotene Spende in Höhe von 49

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung zur Fortführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates 2013-2015 angebotene Spende in Höhe von 49.000 € für das Jahr 2014 wird angenommen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Annahme dieser Spende nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 04

Begründung

Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 04.07.2002 einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Hansestadt Lübeck gefasst und seine Einrichtung in ihrer Sitzung am 28.08.2003 einstimmig beschlossen. 2007 wurde der Gestaltungsbeirat als Welterbebeirat per Bürgerschaftsbeschluss bestätigt.

 

Die Bürgerschaft beauftragte darüber hinaus den Bürgermeister, die Finanzierung des Gestaltungsbeirates nach 2009 in Abstimmung mit den Fördergebern des Bundes, des Landes und Privater sicherzustellen.

Der Vorstand der Possehl-Stiftung hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 beschlossen, für die Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates für weitere 3 Jahre (2013 - 2015) den von der Hansestadt Lübeck erbetenen Betrag in Höhe von Euro 147.000,- zur Verfügung zu stellen, d.h. 49.000,- €./ Jahr.

Die Mittel werden jeweils für die einzelnen  Sitzungen direkt bei der Possehl-Stiftung abgerufen.

Bei dieser Spende handelt es sich um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e  GeberIn in einem  Haushaltsjahr  mehrere  Spenden,  deren  Gesamtwert  die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden  zuständige Organ  über  die  Annahme  oder  Vermittlung  der Spenden.

Mit der Spende über 49.000,- Euro für das Jahr 2014 erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 1.881.476,65 Euro (Stand 14.05.2014). Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 49.000,00 Euro zuständig.

Die Bürgerschaft entscheidet gem. § 76 Abs. 4, Satz 3 Gemeindeordnung über die Annahme der Zuwendung.


Anlagen