Vorlage - VO/2014/02041  

Betreff: Umsetzungsstände der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen 2012 - 2015 sowie der nicht abgearbeiteten Haushaltsbegleitbeschlüsse 2011
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Schulze, Heike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
11.11.2014 
20. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen zum September 2014

Jährliche Berichterstattung im Rahmen der Haushaltsberatungen

Beschlussvorschlag

Jährliche Berichterstattung im Rahmen der Haushaltsberatungen

 

 

Ausgangslage:

Begründung

 

Ausgangslage:

Zur Konsolidierung kommunaler Haushalte erhält Lübeck im Zeitraum von 2012 bis 2018 auf der Grundlage des § 16 a FAG Konsolidierungshilfen. Vorraussetzung ist ein zu erbringender städtischer Eigenanteil in Höhe von derzeit 28,67 Mio.€ vorbehaltlich der festgestellten Jahresabschlüsse 2010 und 2011 für den gesamten Konsolidierungszeitraum. Der städtische Konsolidierungsanteil ist durch strukturelle Maßnahmen zu identifizieren, schlüssig abzurechnen und nachvollziehbar zu belegen.

 

Weitere Informationen: http://www.luebeck.de/stadt_politik/rathaus/finanzen/konsolidierungsfond/index.html

 

Die Hansestadt Lübeck hat bis 2015 auf dieser Basis ein erstes Konsolidierungspaket über 17,2 Mio.€ (= 60% des o. g. Richtwertes) vorzulegen.

 

Bisherige Beschlusslage:

  • Bürgerschaftsbeschluss vom 29. November 2012 über Konsolidierungsmaßnahmen für das erste Paket in Höhe von 12,36 Mio.€.
  • Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Konsolidierungskonzept Hansestadt Lübeck 2012-2015 mit einem Volumen über 13,87 Mio.€ am 18. Januar 2013.
  • Bürgerschaftsbeschluss vom März 2013 über zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 0,55 Mio.€ und Zustimmung zu o. g. Vertrag.
  • Bürgerschaftsbeschluss vom 28. November 2013 über weitere Konsolidierungsmaßnahmen für das erste Paket in Höhe von 0,98 Mio.€.
  • sowie vom 27.03.2014 und 26.06.2014 mit weiteren Maßnahmen von gesamt 1,3 Mio.€.

 

Damit sind bisher Konsolidierungsmaßnahmen in einer Größenordnung von insgesamt 16,7 Mio.€ von der Bürgerschaft beschlossen worden.

 

 

Weiteres Vorgehen:

Mit der oben geschilderten Beschlusslage wurden rd. 58 % des Richtwertes für das erste Paket identifiziert. Die Hansestadt Lübeck hat sich vertraglich verpflichtet (§ 3, (2) des Vertrages), den vorgegebenen Richtwert von 60 % für die erste Phase zu erreichen.

 

Der Bürgerschaft werden parallel zu dem hier vorgelegten Bericht mit der Haushaltsvorlage 2015 weitere Konsolidierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorgeschlagen (dort Beschluss-vorschlag Nr. 5 und Anlage 6), um das vertraglich vorgegeben Ziel zu realisieren. Diese sind, je nach Kassenwirksamkeit, in der Umsetzung dem ersten oder zweiten Paket zuzuordnen.

 

Eine realistische Aussage über den tatsächlich realisierten Stand (= erreichten Eigenanteil) lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht liefern. Eine fundierte Prognose wird erst möglich sein, wenn weitere Abrechnungsergebnisse durch das RPA bestätigt wurden. Bisher konnten 23 Maßnahmen mit einem Konsolidierungsvolumen von rd. 2,8 Mio.€ abgerechnet werden; für viele Maßnahmen kann eine Abrechnung erst nach Vorliegen der Ergebnisse 2015 erfolgen.

 

Endgültige, belastbare Zahlen werden nach Anerkennung der vom RPA geprüften, maßnahmengenauen Abrechnung durch die Kommunalaufsicht vorliegen.

 

Die Umsetzung aller Maßnahmen liegt in der Verantwortung der Fachbereiche und wird von diesen voran getrieben. Es finden regelmäßige Konsolidierungsgespräche der Fachbereiche mit der Verwaltungsleitung statt, die der Abstimmung der Bearbeitungsstände und der vorzunehmenden Umsetzungsschritte dienen.

 

Jeweils zum 01.06. eines jeden Jahres hat die Verwaltung gegenüber der Kommunalaufsicht einen Sachstandsbericht zu erstellen, in dem der aktuelle Umsetzungsstand kommuniziert wird. Dieser Bericht lag der Bürgerschaft im September 2014 zur Kenntnis vor.

 

Mit dem jetzt vorliegenden Bericht erhält die Bürgerschaft Kenntnis über die fortgeschriebenen Sachstände zum September 2014. In Anlage 1 wird der Umsetzungsstand der bereits beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt.

 

Abweichungen von den zahlenmäßigen Anforderungen an das erste Paket – Übererfüllung resp. Unterschreiten des 60 % Eigenanteils – müssen im zweiten Konsolidierungspaket 2016 – 2018 berücksichtigt werden. Am Ende des gesamten Konsolidierungszeitraumes – nach Abschluss der zweiten Phase in 2018 – wird der vollständige Eigenanteil von derzeit insgesamt 28,67 Mio.€ nachzuweisen sein.

 

 

Anlage 1: Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen zum September 2014

Anlagen

Anlage 1: Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen zum September 2014

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen zum September 2014 (226 KB)