Vorlage - VO/2014/02137
|
Beschlussvorschlag
Die Grundstücke in Lübeck Falkenstraße 41 – 57, neben dem bereits verkauften Grundstück in Lübeck, Falkenstraße 51 – 57, sind für gemischten Wohnungsbau vorzusehen (25-30% Sozialwohnungen), sofern es zu einer Veräußerung und Entwicklung der oben genannten Grundstücke kommt
Begründung
Begründung erfolgt mündlich.
Anlagen