Vorlage - VO/2014/02082  

Betreff: Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Gewerbesteuer
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.220 - Steuern Bearbeiter/-in: Krawetzke, Annabell
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2014 
21. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Ausw. Haush
Anlage 2 - Satzungsänderung

Die als Anlage 2 beigefügte 9

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 2 beigefügte 9. Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck wird beschlossen

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Haushalt u. Steuerung: Zustimmung

Recht: Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

                                         

Maßnahme für den Konsolidierungsfonds

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 28

Begründung

 

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 28.11.2013 (VO/2013/01177 Ziff. 15) den Bürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft eine Satzungsvorlage zur Erhöhung der Gewerbesteuer auf zukünftig 450 Basispunkte vorzulegen. Die Erhöhung der Gewerbesteuer soll zum 01.01.2016 in Kraft treten. Die Erhöhung der Gewerbsteuer ist zudem als Maßnahme für den Konsolidierungsfonds vorgesehen.

 

Ausgehend von einem jährlichen durchschnittlichen Vorauszahlungssoll von ca. 60 Mio € (Schätzwert) ergeben sich rechnerisch bei einer Erhöhung von derzeit 430 v.H. um 20 Prozentpunkte Mehreinnahmen von ca. 2,7 Mio € p.a. ausgehend von den Grundlagen 2014. Die jährlichen Gewerbesteuereinnahmen schwanken jedoch selbst bei gleichbleibendem Hebesatz in Höhe von mehreren Millionen, so dass eine verlässliche Aussage zu den zu erwartenden Mehreinnahmen in 2016 erst im Laufe des nächsten Jahres getroffen werden kann. Vergleichsbasis kann immer nur das Gewerbesteueraufkommen sein, das in dem Folgejahr mit dem ursprünglichen Hebesatz hätte realisiert werden können.

 

In 2016 entstehen einmalige Kosten für den Bescheidversand und der Anpassung der Veranlagungssoftware.

 

Da die Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuer in einer besonderen Hebesatzsatzung festgelegt sind, bedarf es der Änderung dieser Satzung.

 

 

 

Anlage 1

Anlagen

Anlage 1. Finanzielle Auswirkungen ( Konsumtiv)

Anlage 2. Satzung zur Änderung der Hebesatzung der Hansestadt Lübeck

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Ausw. Haush (57 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Satzungsänderung (41 KB)