Auszug - Soziale Stadt Moisling ? Weiterführende Programmteilnahme 2015 bis 2020 (5.610)   

11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 10.14
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:01 - 21:30 Anlass: Sitzung
VO/2014/01940 Soziale Stadt Moisling ? Weiterführende Programmteilnahme 2015 bis 2020 (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Selk, Achim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird Abstimmung in der Fassung des Bauausschusses beantragt, die wie folgt lautet:

 

Es wird Abstimmung in der Fassung des Bauausschusses beantragt, die wie folgt lautet:

 

Herr Lötsch stellt den Antrag die Vorlage als Empfehlung des Bauausschusses um einen weiteren Punkt im Beschlussvorschlag zu ergänzen, so dass unter Punkt 4 stehen solle:

 

 

„Es wird bei den Einzelmaßnahmen eine nochmalige Beteiligung der Fachausschüsse stattfinden.“

 

 

Dieser To-Punkt wurde gemeinsam mit To-Punkt 10

 

Dieser To-Punkt wurde gemeinsam mit To-Punkt 10.17 beraten.

 

Beschluss:

 

  1. Der Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen Lübeck Moisling gem. § 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen.
  2. Auf Grundlage des o.g. Berichts beantragt die Hansestadt Lübeck Städtebauförderungsmittel aus dem Programm Soziale Stadt“r die Programmjahre 2015 bis 2020 und stellt den kommunalen Eigenanteil aus dem Investitionshaushalt zur Verfügung.
  3. Auf Grundlage des o.g. Berichts wird die Einleitung und Durchführung eines umfassenden Sanierungsverfahrens für den Bereich Oberbüssauer Weg / mittlere Niendorfer Straße / westlicher Moislinger Mühlenweg / östlicher Eulenspiegelweg („Neue Mitte Moisling“) gem. § 136 ff. BauGB zum separaten Beschluss vorbereitet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.