Vorlage - VO/2014/02061
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Beschlussvorschlag
Die Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von 1.250.000 € zur Unterstützung des Lübecker Bildungsfonds wird gem. § 76 Abs. 4 GO angenommen,.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2014 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepakets eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trägt in diesem Jahr die Possehl-Stiftung mit einem Betrag von 1.250.000 € bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 01.10.2014 mitgeteilt.
Mit der Spende über 1.250.000 € erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 5.667.709,99 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 1.250.000 € zuständig.
Anlagen
keine