Vorlage - VO/2014/02140  

Betreff: Fernwärmeausbau in Lübeck rechtssicher gestalten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Fraktionslos
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Hansestadt Lübeck hat die Notwendigkeit des Klimaschutzes frühzeitig erkannt und bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, die zu einem verminderten Energieverbrauch und somit zu geringeren Treibhausgasemissionen führen

Beschlussvorschlag

 

Die Hansestadt Lübeck hat die Notwendigkeit des Klimaschutzes frühzeitig erkannt und bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, die zu einem verminderten Energieverbrauch und somit zu geringeren Treibhausgasemissionen führen. Als Mitglied des Klimabündnisses hat sich Lübeck dazu verpflichtet, alle fünf Jahre 10 % der vor Ort verursachten Treibhausgase einzusparen. Zu diesem Zweck hat die Lübecker Bürgerschaft bereits im März 2009 die Einrichtung einer Leitstelle für Klimaschutz beschlossen, deren vorrangiges Ziel die Umsetzung des Integrierten Rahmenkonzeptes Klimaschutz in Lübeck ist.

 

Im Jahr 2012 wurde das Klimaschutzteilkonzept Wärme in Auftrag gegeben mit dem Ziel, die Wärmeversorgung der Hansestadt mit dem Angebot an erneuerbarer Wärme abzugleichen, Effizienzpotenziale (z.B. über Kraft-Wärme-Kopplung) zu finden und eine Strategie für Lübeck aufzustellen, um Erzeugungs- und Effizienzpotenziale zu heben und die Wärmeversorgung ökologischer und nachhaltiger zu gestalten.

 

Der in 2012 von der Lübecker Bürgerschaft beschlossene Ausbau der Fernwärmeversorgung setzt die CO2-Minderungsmaßnahmen mit den geringsten Kosten um. Die Minderungspotenziale lassen sich schnell erschließen, weil bereits verschiedene Fernwärmenetze bestehen, welche durch die Stadtwerke Lübeck in Fernwärme-Vorranggebieten ausgebaut werden sollen.

 

Die Bürgerschaft bekräftigt die vorgenannten Beschlüsse und bittet den Bürgermeister, dafür Sorge zu tragen, dass der Bürgerschaftsbeschluss vom 26.01.2012, DS 521 (Fernwärme), durch die Stadtverwaltung sowie die städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften zügig und konsequent umgesetzt wird. Dazu gehören bis März 2015 vor allem

 

  1. ein Bericht über die bisherigen Maßnahmen und Regelungen zur Umsetzung des o. g. Bürgerschaftsbeschlusses, insbesondere Punkt 3 („Die Hansestadt Lübeck unterstützt die SWL in ihren Bestrebungen, durch Ausweisung eigener Fernwärme-Vorranggebiete bei Neubauvorhaben einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Einsparung in Lübeck zu leisten.“), Punkt 4 (Fernwärmeanschluss über Grundstückskaufverträge und andere geeignete Maßnahmen begründen) und Punkt 5 (Welche Maßnahmen mit dem Ziel einer verstärkten Fernwärmenutzung wurden seitens der HL mit der SWL konkret vereinbart?) und ergänzende Maßnahmen z.B. durch Palletheizungen und Wärmepumpen, wo ein Fernwärmeanschluss nicht sinnvoll erscheint sowie

 

  1. die Vorlage für einen Grundsatzbeschluss der Lübecker Bürgerschaft, der in Bebauungsplänen eine rechtssichere Festsetzung von Fernwärme in Neubaugebieten ermöglicht (sofern diese von der SWL als Fernwärme-Vorranggebiet ausgewiesen sind).

 

 


Begründung

 


Anlagen