Vorlage - VO/2014/02067  

Betreff: Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Schulbauentwicklung der Marienschule, Schule Falkenfeld, Baltic-Schule, Berend-Schröder-Schule, Emanuel-Geibel-Schule und Kita Glockengießer Straße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
20.11.2014 
8. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013-2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2014 
21. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2014-10-22_Finanzielle Auswirkungen INVESTIV_B -Schröder-Schule
2014-10-22_Finanzielle Auswirkungen INVESTIV_Baltic Gemeinschaftsschule
2014-10-22_Finanzielle Auswirkungen INVESTIV_E Geibel Schule
2014-10-22_Finanzielle Auswirkungen INVESTIV_Kita Glockengießerstraße
2014-10-22_Finanzielle Auswirkungen INVESTIV_Schule Falkenfeld

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 1

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 1.300.000,00 EUR für das Projekt Schulbauentwicklung der Hansestadt Lübeck wird angenommen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 Haushalt und Steuerung
Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem

Begründung

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung bei einer Spendensumme von 1.300.000 EUR die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.

Aufgrund der Höhe der Spende liegt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO die Zuständigkeit zur Annahme der Spende bei der Bürgerschaft.

Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 1.300.000,00 EUR für das Projekt Schulbauentwicklung der Hansestadt Lübeck.

150.000 EUR sollen davon an die Schule Falkenfeld, 500.000 EUR an die Baltic-Schule und 650.000 EUR an die Berend-Schröder-Schule, Marienschule, Emanuel-Geibel-Schule und Kita Glockengießer Straße gehen.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendeannahme entgegen stehen.

Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2014-10-22_Finanzielle Auswirkungen INVESTIV_B -Schröder-Schule (69 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2014-10-22_Finanzielle Auswirkungen INVESTIV_Baltic Gemeinschaftsschule (68 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2014-10-22_Finanzielle Auswirkungen INVESTIV_E Geibel Schule (69 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2014-10-22_Finanzielle Auswirkungen INVESTIV_Kita Glockengießerstraße (68 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 2014-10-22_Finanzielle Auswirkungen INVESTIV_Schule Falkenfeld (69 KB)