Vorlage - VO/2014/02154  

Betreff: Bürgerbegehren/Bürgerentscheid Direktwahl für Seniorinnen und Senioren
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:10.31.06
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Junge, Henning
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2014 
21. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2014-11-11 Zulassungsbescheid MfIB SH
2014-11-19 Bericht weitere Schritte
2014-11-19 Bürgerentscheid Direktwahl SeniorBeirat Zeitplan
2014-11-19 finzielle Auswirkungen 60 T€
2014-11-19 finzielle Auswirkungen165 T€

1

Beschlussvorschlag

  1. Der als Anlage beigefügte Bericht zum Sachstand und zu den weiteren Schritten für den Bürgerentscheid/das Bürgerbegehren „Direktwahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren“ wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Die für die Durchführung einer Direktwahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren alternativ für die Durchführung eines Bürgerentscheids in 2015 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,-- € alternativ 165.000,-- € werden in den Haushalt 2015 eingestellt.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

a) Bereich Logistik Statistik und Wahlen
b) Bereich Haushalt und Steuerung
c) Bereich Recht
d) Büro der Bürgerschaft
e)SeniorInnenbeirat

Ergebnis:

 

Zu a), b), d), e) : zustimmend
zu c) keine rechtlichen Bedenken

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch
§ 16g Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlagen)

 

Es wird auf den als Anlage beigefügten Bericht vom 19

Begründung

Es wird auf den als Anlage beigefügten Bericht vom 19.11.2014 Bezug genommen.

Es obliegt nunmehr der Bürgerschaft, die erforderlichen Entscheidungen zum weiteren Umgang mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren herbeizuführen.
Sollte es nicht dazu kommen, dass die Notwendigkeit eines Bürgerentscheids entfällt oder auch eine nur im Einvernehmen mit den Vertretungsberechtigten mögliche Verlängerung der Entscheidungsfrist erfolgt, wird entsprechend dem ebenfalls beigelegten Zeitplan zu verfahren sein. Notwendige Entscheidungen der Bürgerschaft werden in einer noch zu terminierenden Sitzung im Dezember 2014 zu treffen sein.

Je nach wegweisender Meinungsbildung/Beschlusslage  in der Bürgerschaft am 27.11.2014 sind die in Beschlussvorschlag 2 dargestellten Mittel in den Haushaltsplan 2015 einzustellen.
 

 

 

-

Anlagen

-          Zulässigkeitserlass des MfIB S-H vom 11.11.2014

-          Bericht vom 19.11.2014

-          Zeitplan

-          finanzielle Auswirkungen

-          finanzielle Auswirkungen alternativ

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich 2014-11-11 Zulassungsbescheid MfIB SH (725 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich 2014-11-19 Bericht weitere Schritte (74 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2014-11-19 Bürgerentscheid Direktwahl SeniorBeirat Zeitplan (56 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2014-11-19 finzielle Auswirkungen 60 T€ (57 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 2014-11-19 finzielle Auswirkungen165 T€ (57 KB)