Vorlage - VO/2014/01982
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Beschlussvorschlag
Die von der Possehl-Stiftung für die vorbereitenden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Zentrum für Umweltbildung angebotene Zuwendung in Höhe von 35.000 Euro wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung Zustimmung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 29.11.2012 wird das Museum für Natur und Umwelt zu einem »Zentrum für Umweltbildung« weiterentwickelt.
Als Kompetenzzentrum bündelt es dann kommunale Bildungsangebote zu Naturwissen, Umweltfragen und Forschung an einem Ort, um Lübeck auf diesen Gebieten zukunftsfähig zu machen. Es stärkt, erweitert und verstetigt das Netzwerk mit den diversen städtischen Kooperationspartnern (z.B. BUND, NABU), so dass Synergien geschaffen und Ressourcen effektiv eingesetzt werden.
In einem ersten Schritt zur Umsetzung des Vorhabens sind vorbereitende Maßnahmen notwendig, für die um finanzielle Unterstützung gebeten wurde, etwa
- der Abschluss eines Werkvertrags zur personellen Unterstützung bei der konzeptionellen Entwicklung des Zentrums;
- die Einbindung der Vereine und der Anbieter in Konferenzen und Treffen (Gestaltung eines gemeinsamen integrierenden Konzeptes / »Netzwerk-Werkstatt«);
- ein »Relaunch« des Internetauftritts des Museums mit neuer Präsentation der Bildungsangebote »Umweltbildungszentrum« sowie
- die Gründung eines Beirats, der die Arbeit des Umweltbildungszentrums begleitet.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der Zuwendung nicht verbunden.
Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren: Die von der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bewilligten Zuwendungen haben in ihrer Summe die Wertgrenze von 500.000 Euro bereits überschritten, somit ist die Bürgerschaft für die Annahme dieser Einzelspende zuständig.
Anlagen
Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Zuwendungsbescheid_Possehl_UBZ (614 KB) |