Vorlage - VO/2014/01982  

Betreff: Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ?
Vorbereitung der Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Zentrum für Umweltbildung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
10.11.2014 
08. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
11.11.2014 
20. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zuwendungsbescheid_Possehl_UBZ

Die von der Possehl-Stiftung für die vorbereitenden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Zentrum für Umweltbildung angebotene Zuwendung in Höhe von 35

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung für die vorbereitenden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Zentrum für Umweltbildung angebotene Zuwendung in Höhe von 35.000 Euro wird angenommen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 29

Begründung

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 29.11.2012 wird das Museum für Natur und Umwelt zu einem »Zentrum für Umweltbildung« weiterentwickelt.

Als Kompetenzzentrum bündelt es dann kommunale Bildungsangebote zu Naturwissen, Umweltfragen und Forschung an einem Ort, um Lübeck auf diesen Gebieten zukunftsfähig zu machen. Es stärkt, erweitert und verstetigt das Netzwerk mit den diversen städtischen Kooperationspartnern (z.B. BUND, NABU), so dass Synergien geschaffen und Ressourcen effektiv eingesetzt werden.

In einem ersten Schritt zur Umsetzung des Vorhabens sind vorbereitende Maßnahmen notwendig, für die um finanzielle Unterstützung gebeten wurde, etwa

-          der Abschluss eines Werkvertrags zur personellen Unterstützung bei der konzeptionellen Entwicklung des Zentrums;

-          die Einbindung der Vereine und der Anbieter in Konferenzen und Treffen (Gestaltung eines gemeinsamen integrierenden Konzeptes / »Netzwerk-Werkstatt«);

-          ein »Relaunch« des Internetauftritts des Museums mit neuer Präsentation der Bildungsangebote »Umweltbildungszentrum« sowie

-          die Gründung eines Beirats, der die Arbeit des Umweltbildungszentrums begleitet.

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der Zuwendung nicht verbunden.

Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren: Die von der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bewilligten Zuwendungen haben in ihrer Summe die Wertgrenze von 500.000 Euro bereits überschritten, somit ist die Bürgerschaft für die Annahme dieser Einzelspende zuständig.

Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung

Anlagen

Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zuwendungsbescheid_Possehl_UBZ (614 KB)