Auszug - Austauschvorlage zur Vorlage VO/2014/02040: Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.660)  

11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 10.31
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
Datum: Do, 27.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:01 - 21:30 Anlass: Sitzung
VO/2014/02156 Austauschvorlage zur Vorlage VO/2014/02040: Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/02040
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Beteiligt:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Bearbeiter/-in: Schott, Ralf   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Zander beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft

 

BM Zander beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.

 

Es sprechen BM Aberle, Senator Boden du BM Fürther.

Beschluss:

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

1.              auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wie folgt zu verfahren:

1.1              Einziehung der gemäß Anlage 4 gekennzeichneten Teilflächen der Braun-, Fisch- und Alfstraße, Gerade Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße.

1.2              Teileinziehung für die Abschnitte der Braun- und Fischstraße jeweils zwischen An der Untertrave und Einhäuschen Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße gemäß Anlage 5 mit einer 24stündigen Beschränkung der Widmung auf Fußgängerverkehr und berechtigten Fahrverkehr der Straßenkategorie C1.

2.              das bestehende Verkehrskonzept Lübecker Altstadt (Anlage 2) wie folgt zu ändern :

2.1              Umgestaltung der Braunstraße in dem Abschnitt zwischen An der Untertrave und Lederstraße zur Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs (Anlage 3).

2.2              Einrichtung der Gerade Querstraße zwischen Alf- und Fischstraße als Einbahnstraße.

2.3              Einrichtung der Einhäuschen Querstraße zwischen Fisch- und Braunstraße als Einbahnstraße.

 

 

Abstimmungsergebnis über den

Abstimmungsergebnis über den

Überweisungsantrag mit der

Maßgabe der erneuten Beratung:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              31

Nein-Stimmen:              16

Enthaltungen:              1

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.