Auszug - Austauschvorlage zur Vorlage VO/2014/02040: Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.660)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
BM Zander beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
Es sprechen BM Aberle, Senator Boden du BM Fürther.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt,
1. auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wie folgt zu verfahren:
1.1 Einziehung der gemäß Anlage 4 gekennzeichneten Teilflächen der Braun-, Fisch- und Alfstraße, Gerade Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße.
1.2 Teileinziehung für die Abschnitte der Braun- und Fischstraße jeweils zwischen An der Untertrave und Einhäuschen Querstraße sowie der Einhäuschen Querstraße gemäß Anlage 5 mit einer 24stündigen Beschränkung der Widmung auf Fußgängerverkehr und berechtigten Fahrverkehr der Straßenkategorie C1.
2. das bestehende Verkehrskonzept Lübecker Altstadt (Anlage 2) wie folgt zu ändern :
2.1 Umgestaltung der Braunstraße in dem Abschnitt zwischen An der Untertrave und Lederstraße zur Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs (Anlage 3).
2.2 Einrichtung der Gerade Querstraße zwischen Alf- und Fischstraße als Einbahnstraße.
2.3 Einrichtung der Einhäuschen Querstraße zwischen Fisch- und Braunstraße als Einbahnstraße.
Abstimmungsergebnis über den
Überweisungsantrag mit der
Maßgabe der erneuten Beratung:
Mehrheitliche Annahme bei
Ja-Stimmen: 31
Nein-Stimmen: 16
Enthaltungen: 1
Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.