Auszug - Interfraktionell Bündnis90/DIEGRÜNEN, SPD und BM Bruno Böhm - Interfraktioneller Antrag zu VO/2014/01995 Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 Einrichtung eines Lübecker Integrationsfonds  

11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 10.17.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 27.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:01 - 21:30 Anlass: Sitzung
VO/2014/02166 Interfraktioneller Antrag zu VO/2014/01995 Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015
Einrichtung eines Lübecker Integrationsfonds
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Fraktionslos
Bearbeiter/-in: Mentz, Katja  Geschäftsstelle der SPD Fraktion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es sprechen BM Jansen, Senator Schindler, BM Klinkel, BM Sankewitz, erneut BM Jansen, erneut BM Sankewitz und BM Schaffenberg

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Integrationsfonds einzurichten.

 

2. Der Verwendungszweck des Integrationsfonds dient der Umsetzung des Lübecker Integrationskonzeptes.

 

3. Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich an dem Integrationsfonds mit einem Eigenanteil von mindestens 50.000 € jährlich. Weitere Mittel werden durch die Akquise von Fördermitteln aus ESF, Bund und Land eingeworben. Stiftungen, IHK, Handwerkskammer und weitere in Frage kommende Sponsoren werden eingeladen und gebeten, sich an dem Integrationsfonds zu beteiligen. Öffentlich finanzierte Trägerorganisationen von Maßnahmen zur Integration sind ebenfalls einzubinden. Für eingeworbene, nicht öffentliche Drittmittel zur Finanzierung des Integrationsfonds, leistet die Hansestadt Lübeck auf diese Drittmittel für den Integrationsfonds einen jährlichen Bonus von 5 %, höchstens jedoch 25.000,00 Euro jährlich.

 

4. Aus dem Integrationsfonds wird die Einrichtung eines Sprach- und KulturmittlerInnen-Pools als erste Maßnahme finanziert.

Hierbei wird sichergestellt, dass Einrichtungen, die über kein Budget für Übersetzungsleistung verfügen, diesen Pool ebenfalls nutzen können, indem die Kosten durch den Integrationsfonds übernommen werden können.

 

5. Der Integrationsfonds ist im Haushalt zu verankern. Die haushaltsmäßige Ordnung ist herzustellen.

 

6. Die Steuerungsgruppe „Integration“ ist bei der Mittelvergabe zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              45

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              4

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.