Auszug - Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015  

11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 10.6
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 27.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:01 - 21:30 Anlass: Sitzung
VO/2014/01951 Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Malner, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Dieser To-Punkt wurde gemeinsam mit To-Punkt 10

 

Dieser To-Punkt wurde gemeinsam mit To-Punkt 10.17 beraten.

 

 

Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015  wie folgt festgesetz:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von                             1.974.700 €
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von               1.974.700 €

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von                                                   0 €

 

im Finanzbetrag mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von                            1.912.900 €
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von                            1.846.200 €
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit                                     400 €

 

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanztätigkeit                                                             96.700 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.