TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Einwohnerfragestunde |
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 28.09.2017 |
|
SI/2017/972 |
|
Ö 4 |
|
|
Mitteilungen der Stadtpräsidentin |
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Anträge der Fraktionen |
|
|
|
Ö 5.1 |
|
|
Stadtteilbüros und Zulassungsstelle - Beratungsergebnis des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat zu den Anträgen der Fraktionen (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05127 |
|
Ö 5.1.1 |
|
|
SPD: Zulassungsstelle und Stadtteilbüros: Kurzfristige Termine ermöglichen (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/04956 |
|
Ö 5.1.2 |
|
|
BfL: Stadtteilbüros und Zulassungsstelle (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/04888 |
|
Ö 5.1.3 |
|
|
Interfraktioneller Antrag: Fraktion grün+alternativ+links (GAL) / SPD / FREIE WÄHLER & DIE LINKE: AT zu VO/2017/04911 Wiedereröffnung der Stadtteilbüros in Kücknitz, Moisling, St. Lorenz und Travemünde |
|
VO/2017/05594 |
|
Ö 5.1.4 |
|
|
FREIE WÄHLER & DIE LINKE - Änderungsantrag zu VO/2017/04911: Wiedereröffnung der Stadtteilbüros in Kücknitz, Moisling, St. Lorenz und Travemünde (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/04944 |
|
Ö 5.1.5 |
|
|
Antrag zu Stadtteilbüros und Zulassungsstelle (VO/2017/05127): Dezentraler Bürgerservice |
|
VO/2017/05586 |
|
Ö 5.2 |
|
|
grün+alternativ+links [GAL] und SPD: AT zu VO/2017/05280 GAL: Aufhebung des Konzeptes zur Terminvergabe in den Stadtteilbüros der Hansestadt Lübeck (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05345 |
|
Ö 5.3 |
|
|
FDP: Austauschantrag zu Konzept zur Realisierung eines Stadtteilbüros nördlich der Trave (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05346 |
|
Ö 5.4 |
|
|
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) fair gestalten (Antrag wurde am 18.5.2017 zur abschl. Beratung in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Hierzu liegt eine Stellungnahme des Bereiches Recht vor. Die beantragte Maßnahme ist "Kondifondrelevant" und muss somit von der Bürgerschaft beschlossen werden.) |
|
VO/2017/04908 |
|
Ö 5.4.1 |
|
|
Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum Antrag der GAL-Fraktion "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) fair gestalten" (Sitzung der Bürgerschaft vom 18.05.2017 - VO/2017/4908) |
|
VO/2017/05416 |
|
Ö 5.5 |
|
|
Empfehlung des Ausschusses für Soziales zu den Anträgen der GAL-Fraktion "Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen, Standardgröße und -ausstattung bei der Unterbringung Geflüchteter verbessern" (Sitzung der Bürgerschaft vom 28.09.2017 - VO/2017/05237) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen und Standardausstattung verbessern (o.a. Sitzung der Bürgerschaft, VO/2017/05273) |
|
VO/2017/05417 |
|
Ö 5.5.1 |
|
|
SPD, GAL, Bü90/DIEGRÜNEN: AT zu TOP 5.5.1 "Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen, Standartgröße u. -Ausstattung bei der Unterbringung Geflüchteter verbessern" VO/2017/05237 |
|
VO/2017/05593 |
|
Ö 5.5.2 |
|
|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen und Standardausstattung verbessern (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05273 |
|
Ö 5.6 |
|
|
Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betr. Weltkulturerbe vervollständigen
(Sitzung der Bürgerschaft am 18.05.2017 - VO/2017/04863) (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05087 |
|
Ö 5.6.1 |
|
|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag - Weltkulturerbe vervollständigen (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/04863 |
|
Ö 5.7 |
|
|
Austauschvorlage zur VO 2017/05508 - Empfehlung des Hauptausschusses zum Interfraktionellen Antrag der Fraktionen GAL und SPD betr. Straßenausbaubeiträge (VO 2017/05347) |
|
VO/2017/05529 |
|
Ö 5.7.1 |
|
|
grün+alternativ+links [GAL] und SPD: AT zu VO/2017/05285 GAL: Straßenausbaubeiträge (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05347 |
|
Ö 5.8 |
|
|
Austauschvorlage zu VO 2017/5509 - Empfehlung des Hauptausschusses zum Antrag der Fraktion BfL betr. Verzicht auf KAG-Beiträge (VO 2017/05294) |
|
VO/2017/05530 |
|
Ö 5.8.1 |
|
|
BfL: Verzicht auf KAG Beiträge (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05294 |
|
Ö 5.9 |
|
|
FREIE WÄHLER & DIE LINKE: Verzicht auf Straßenausbaubeiträge! |
|
VO/2017/05507 |
|
Ö 5.10 |
|
|
BfL und Freie Wähler & Die Linke: Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger bei der Strassenreinigungsgebühr (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05295 |
|
Ö 5.10.1 |
|
|
Empfehlung des Werkausschusses zum Antrag der Fraktionen BfL und Freie Wähler & Die Linke - Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger bei der Straßenreinigungsgebühr - VO/2017/05295 |
|
VO/2017/05517 |
|
Ö 5.11 |
|
|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einrichtung von Beiräten in der Hansestadt Lübeck (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05096 |
|
Ö 5.11.1 |
|
|
grün+alternativ+links [GAL]: Änderungsantrag zu VO/2017/05096 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einrichtung von Beiräten in der Hansestadt Lübeck (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05357 |
|
Ö 5.12 |
|
|
grün+alternativ+links [GAL]: AT zu VO/2017/05277 »Lübecker Gedenktag für die von den Nationalsozialisten verfolgten und ermordeten Homosexuellen« |
|
VO/2017/05550 |
|
Ö 5.13 |
|
|
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Förderung der Kulturschaffenden in Lübeck |
|
VO/2017/05514 |
|
Ö 5.14 |
|
|
SPD, GAL, Bü90/DIE GRÜNEN: AT zu VO/2017/05540 "Reduzierung der Schließzeiten/Schließtage in den Kitas" TOP 5.14 |
|
VO/2017/05551 |
|
Ö 5.15 |
|
|
Fraktionen grün+alternativ+links (GAL), SPD: Vier weitere Springkräfte für städtische Kitas |
|
VO/2017/05441 |
|
Ö 5.16 |
|
|
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Autofreies Quartier |
|
VO/2017/05512 |
|
Ö 5.17 |
|
|
CDU: Tunnel unter dem Bahnübergang Ratzeburger Allee
hier: Erstellung einer Machbarkeitsstudie |
|
VO/2017/05511 |
|
Ö 5.18 |
|
|
Dringlichkeitsantrag - BfL und GAL: Einrichtung eines Sonderausschusses zum Grundstücksgeschäft VO/2017/04949 |
|
VO/2017/05584 |
|
Ö 6 |
|
|
Anträge / Berichte der Ausschüsse |
|
|
|
Ö 6.1 |
|
|
Wiedereröffnung Stadtteilbüros (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05300 |
|
Ö 7 |
|
|
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
|
|
|
Ö 7.1 |
|
|
BM Carl Howe (Fraktion GAL), Anfrage gem. §16 GO zum Mineralstoff-Aufbereitungs-Zentrum an der Travemünder Landstraße (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05048 |
|
Ö 7.1.1 |
|
|
Antwort auf die Anfrage von BM Howe nach § 16 der GO zum MAZ an der Travemünder Landstraße
|
|
VO/2017/05482 |
|
Ö 7.2 |
|
|
Anfrage nach § 16 GO des BM Katja Mentz (Fraktion GAL): Stellenbesetzung und Stellenabbau im Bereich Stadtgrün |
|
VO/2017/04925 |
|
Ö 7.2.1 |
|
|
Antwort zur Anfrage gem. § 16 GO des BM Katja Mentz/Fraktion GAL (VO/2017/04925) zu Stellenbesetzung und Stellenabbau im Bereich Stadtgrün (5.660) |
|
VO/2017/05503 |
|
Ö 8 |
|
|
Berichte |
|
|
|
Ö 8.1 |
|
|
Genehmigung des Haushalts 2017 der Hansestadt Lübeck (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05197 |
|
Ö 8.2 |
|
|
Konzept zur zukünftigen Präsentation der Völkerkundesammlung |
|
VO/2017/05165 |
|
Ö 8.3 |
|
|
Ergebnis der Machbarkeitsstudie "Lübecks Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2025" |
|
VO/2017/05210 |
|
Ö 8.4 |
|
|
Jahresbericht 2016 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2017/05228 |
|
Ö 8.5 |
|
|
Konzept "Umweltbildungszentrum für Lübeck" |
|
VO/2017/05233 |
|
Ö 8.5.1 |
|
|
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Umsetzung des Konzepts "Umweltbildungszentrum für Lübeck" |
|
VO/2017/05513 |
|
Ö 8.6 |
|
|
Austauschvorlage zu VO 2017/05171 - Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2017/05314 |
|
Ö 8.6.1 |
|
|
FDP - Antrag zu VO/2017/05314 - Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck: |
|
VO/2017/05496 |
|
Ö 8.7 |
|
|
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2017 - 1. Halbjahr |
|
VO/2017/05318 |
|
Ö 8.8 |
|
|
Passat-Hafen - Modernisierung wasserseitige Infrastruktur |
|
VO/2017/05331 |
|
Ö 8.9 |
|
|
Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 - 2018 |
|
VO/2017/05384 |
|
Ö 8.10 |
|
|
Bericht zu: CDU - Ergänzungsantrag zu VO/2016/04319 - Teilnahme an D115
Hotlines / Servicenummern der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2017/05391 |
|
Ö 8.11 |
|
|
2. Bericht zum Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK-Bericht 2016) |
|
VO/2017/05451 |
|
Ö 8.12 |
|
|
Anleger in Schlutup für Fahrgastschiffe (5.691) |
|
VO/2017/05462 |
|
Ö 8.13 |
|
|
Aktualisierung der Zeitplanung für die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck 2016, 2017 ff.
(Bezüge: VO/2014/01945, VO/2015/03109, VO/2016/04274)
|
|
VO/2017/05473 |
|
Ö 8.13.1 |
|
|
BfL: Aktualisierung der Zeitplanung für die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck 2016, 2017 ff -
TOP 8.13, VO/2017/05473 |
|
VO/2017/05557 |
|
Ö 8.14 |
|
|
Bericht zur Neuschaffung einer Stelle eines "Geschäftsführers / Geschäftsführerin der Hanse" bei der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2017/05469 |
|
Ö 8.14.1 |
|
|
FDP - Antrag zu VO/2017/05469 Neuschaffung einer Stelle eines "Geschäftsführers/Geschäftsführerin der Hanse" bei der Hansestadt Lübeck
|
|
VO/2017/05581 |
|
Ö 8.15 |
|
|
Ablaufoptimierung von Großprojekten (5.660) |
|
VO/2017/05497 |
|
Ö 9 |
|
|
Wahlen / Benennungen / Besetzungen |
|
|
|
Ö 9.1 |
|
|
FDP - Wahl in den Ausschuss für Schule und Sport |
|
VO/2017/05404 |
|
Ö 9.2 |
|
|
FDP - Wahl in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
|
VO/2017/05405 |
|
Ö 9.3 |
|
|
CDU: Wahl in den Ausschuss für Schule und Sport |
|
VO/2017/05499 |
|
Ö 9.4 |
|
|
CDU: Wahl in den Ausschuss für Schule und Sport |
|
VO/2017/05500 |
|
Ö 9.5 |
|
|
CDU: Wahl in den Schulleiterwahlausschuss |
|
VO/2017/05501 |
|
Ö 9.6 |
|
|
CDU: Wahl in den Hauptausschuss |
|
VO/2017/05502 |
|
Ö 9.7 |
|
|
Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung (Diese Vorlage war irrtümlich dem TOP 10.36 zugeordnet.) |
|
VO/2017/05427 |
|
Ö 9.8 |
|
|
Wahl einer Schiedsfrau im Bereich der Hansestadt Lübeck (Diese Vorlage war irrtümlich dem TOP 10.32 zugeordnet.) |
|
VO/2017/05442 |
|
Ö 9.9 |
|
|
Wahl eines Schiedsmanns im Bereich der Hansestadt Lübeck (Diese Vorlage war irrtümlich dem TOP 10.33 zugeordnet.) |
|
VO/2017/05443 |
|
Ö 9.10 |
|
|
BfL: Dringlichkeitsantrag - Wahl in den Sonderausschuss (siehe VO/2017/05584) |
|
VO/2017/05585 |
|
Ö 10 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
Ö 10.1 |
|
|
Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde |
|
VO/2017/05185 |
|
Ö 10.2 |
|
|
Wirtschaftsplan 2018 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE) |
|
VO/2017/05383 |
|
Ö 10.3 |
|
|
Wirtschaftsplan 2018 der Lübecker Schwimmbäder |
|
VO/2017/05421 |
|
Ö 10.4 |
|
|
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2018 |
|
VO/2017/05268 |
|
Ö 10.5 |
|
|
Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2018 |
|
VO/2017/05324 |
|
Ö 10.6 |
|
|
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2018. |
|
VO/2017/05327 |
|
Ö 10.7 |
|
|
Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2018 |
|
VO/2017/05332 |
|
Ö 10.8 |
|
|
Dezentraler Bürgerservice - Bürgerschaftsauftrag vom 29.6.2017 zu VO/2017/05122 (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05262 |
|
Ö 10.8.1 |
|
|
Dezentraler Bürgerservice - Bürgerschaftsauftrag vom 29.6.2017 zu VO/2017/05122 Vorlage: VO/2017/05262 - Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat
(Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05329 |
|
Ö 10.8.2 |
|
|
grün+alternativ+links [GAL]: Antrag zu VO/2017/05262 Dezentraler Bürgerservice - Bürgerschaftsauftrag vom 29.06.2017 zu VO/2017/05122 (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05359 |
|
Ö 10.8.3 |
|
|
Zusatzinformation zur Vorlage "Dezentraler Bürgerservice" (VO/2017/02562) |
|
VO/2017/05544 |
|
Ö 10.9 |
|
|
3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom
1. Dezember 2014 und Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung 01.01.2017 |
|
VO/2017/05433 |
|
Ö 10.9.1 |
|
|
grün+alternativ+links [GAL]: Antrag zur Vorlage VO/2017/05433 - 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember 2014 und Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung 01.01.2017 |
|
VO/2017/05577 |
|
Ö 10.9.2 |
|
|
AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2017/05433 - 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck
vom 1. Dezember 2014 und Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung
mit Wirkung 01.01.2017 |
|
VO/2017/05600 |
|
Ö 10.10 |
|
|
Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG)
Maßnahmenplanung Kindergartenjahr 2018/19 ff.
|
|
VO/2017/05187 |
|
Ö 10.11 |
|
|
Beitritt zur Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg |
|
VO/2017/05487 |
|
Ö 10.12 |
|
|
Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018 (Diese Vorlage wurde gem. Verteiler an die Fraktionen ausgegeben.) |
|
VO/2017/05378 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
|
|
|
|
|
06.11.2017 - Bauausschuss |
|
|
Ö 3.4 - zurückgestellt |
|
|
Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
|
|
|
|
|
07.11.2017 - Ausschuss für Soziales |
|
|
Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Auf Antrag von Frau Menorca nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
|
|
|
|
|
09.11.2017 - Jugendhilfeausschuss |
|
|
Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
|
|
|
|
|
13.11.2017 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
|
|
Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
|
|
|
|
|
13.11.2017 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
|
|
Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (15 Ja-Stimmen)
|
|
|
|
|
14.11.2017 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Hauptausschuss stellt die weitere Beratung bis zur nächsten Sitzung am 28.11.2017 einstimmig zurück.
|
|
|
|
|
16.11.2017 - Schul- und Sportausschuss |
|
|
Ö 5.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
|
|
|
|
|
20.11.2017 - Bauausschuss |
|
|
Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
|
|
|
|
|
21.11.2017 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
|
|
Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung ohne Votum zur Kenntnis.
|
|
|
|
|
28.11.2017 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
|
|
Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
|
|
|
|
|
30.11.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
|
|
Ö 10.12 - geändert beschlossen |
|
|
Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird: Mehrheitliche Annahme: Ja-Stimmen: 41 Nein-Stimmen: 5 __________________________________________________________________________ Im Anschluss an die Haushaltsberatung erfolgt die Abendbrotpause von 18.27 bis 19.05 Uhr BM Schaffenberg meldet sich krankheitsbedingt aus der Sitzung ab.
|
Ö 10.12.1 |
|
|
Empfehlung des Schul- und Sportausschusses zur Wiederaufnahme der Stelle einer Schulsachbearbeiterin / eines Schulsachbearbeiters in den Stellenplan |
|
VO/2017/05406 |
|
Ö 10.12.2 |
|
|
Empfehlung des Schul- und Sportausschusses zu den Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung bezüglich der Vorlage Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018 (VO/2017/5378) |
|
VO/2017/05528 |
|
Ö 10.12.3 |
|
|
Empfehlung des Schul- und Sportausschusses zur Aula des Katharineums bezüglich der Vorlage Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018 (VO/2017/5378) |
|
VO/2017/05531 |
|
Ö 10.12.4 |
|
|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 ? TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 ? Ausbau der Kinderbetreuung |
|
VO/2017/05545 |
|
Ö 10.12.5 |
|
|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 ? TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 ? Straßenausbaubeiträge |
|
VO/2017/05546 |
|
Ö 10.12.6 |
|
|
BfL: Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018 (TOP 10.12) VO/2017/05378 |
|
VO/2017/05548 |
|
Ö 10.12.7 |
|
|
grün+alternativ+links (GAL): Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 ? TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 ? Erhalt der bestehenden Horte |
|
VO/2017/05552 |
|
Ö 10.12.8 |
|
|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: AT zu VO/2017/05553 TOP 10.12.8. Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 ? TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 - Einrichtung von Personal-Stellen |
|
VO/2017/05567 |
|
Ö 10.12.9 |
|
|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 ? TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 - Förderung der Kulturtafel |
|
VO/2017/05554 |
|
Ö 10.12.10 |
|
|
CDU: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 - TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 - Sonderverkaufsaktion Erbbaurechte |
|
VO/2017/05558 |
|
Ö 10.12.11 |
|
|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 ? TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 |
|
VO/2017/05556 |
|
Ö 10.12.12 |
|
|
BfL: Haushaltsbegleitbeschluss zu Vorlage VO/2017/05378 TOP 10.12 Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 - Konzept für VWZ |
|
VO/2017/05560 |
|
Ö 10.12.13 |
|
|
BfL: Haushaltsbegleitbeschluss zu Vorlage VO/2017/05378 TOP 10.12 Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 - Eigenverantwortung der Fachbereiche stärken |
|
VO/2017/05561 |
|
Ö 10.12.14 |
|
|
SPD: zu TOP 10.12 "Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018" VO/2018/05378
Zuschuss an den Tierschutzverein zur Errichtung eines Katzenhauses |
|
VO/2017/05563 |
|
Ö 10.12.15 |
|
|
FDP ? Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 TOP 10.12 Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 |
|
VO/2017/05564 |
|
Ö 10.12.16 |
|
|
grün+alternativ+links [GAL]: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 - TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 ? hier: Mehrbedarf für Gehaltsanpassungen bei der LTM |
|
VO/2017/05569 |
|
Ö 10.12.17 |
|
|
CDU: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 - TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanbeschreibung 2018 |
|
VO/2017/05571 |
|
Ö 10.12.18 |
|
|
grün+alternativ+links [GAL]: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 - TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 ? hier: Radweg am Kleinen See und Brücke über die Wakenitz |
|
VO/2017/05572 |
|
Ö 10.12.19 |
|
|
FREIE WÄHLER & DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 - TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanbeschreibung 2018 |
|
VO/2017/05573 |
|
Ö 10.12.20 |
|
|
grün+alternativ+links (GAL): Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 - Top 10.12 Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 - Einrichtung von Personalstellen |
|
VO/2017/05574 |
|
Ö 10.12.21 |
|
|
grün+alternativ+links [GAL]: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 - TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 ? hier: Abbau von Flächen, Standorten und Einrichtungen... |
|
VO/2017/05575 |
|
Ö 10.12.22 |
|
|
grün+alternativ+links (GAL): Haushaltsbegleitbeschluss 2018, Anlage 2 der Stabsstelle Haushaltskonsolidierung - Streichung der lfd. Nummer 8 Zuschüsse an Landwege e.V. (Jugendnaturschutzhof) und Dummersdorfer Ufer e.V. |
|
VO/2017/05576 |
|
Ö 10.12.23 |
|
|
grün+alternativ+links (GAL): Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 - Top 10.12 Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung - Erhöhung der Parkgebühren |
|
VO/2017/05578 |
|
Ö 10.12.24 |
|
|
SPD: zu TOP 10.12 "Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018"
Installation einer WC-Anlage im Stadtpark / Adolfplatz |
|
VO/2017/05580 |
|
Ö 10.12.25 |
|
|
SPD: zu "Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018" TOP 10.12 VO/2017/05378
Sanierung des Verkehrsübungsplatzes der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2017/05579 |
|
Ö 10.12.26 |
|
|
SPD: Änderungen Finanzplan - Investitionstätigkeiten (Anlage 1a zum Haushaltsplan) Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 |
|
VO/2017/05537 |
|
Ö 10.12.27 |
|
|
CDU: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 - TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanbeschreibung 2018 Weitere Anträge |
|
VO/2017/05582 |
|
Ö 10.12.28 |
|
|
BfL: Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018 (TOP 10.12) VO/2017/05378 ? Schließung der Schneiderei |
|
VO/2017/05583 |
|
Ö 10.12.29 |
|
|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zur Vorlage VO/2017/05378 ? TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 ? Reduzierung von Post- und Fernmeldegebühren |
|
VO/2017/05588 |
|
Ö 10.12.30 |
|
|
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zur Vorlage VO/2017/05378 ? TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 - Reduzierung von Gutachtenkosten |
|
VO/2017/05587 |
|
Ö 10.12.31 |
|
|
SPD: zu TOP 10.12 "Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018" VO/2017/05378
Integration weiter fördern |
|
VO/2017/05536 |
|
Ö 10.13 |
|
|
6. Änderung der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
einschließlich Richtlinie über die Einwohnerfragestunde
und Richtlinie über die Durchführung einer konsultativen Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner (Liegt bereits vor.) |
|
VO/2017/05227 |
|
Ö 10.13.1 |
|
|
CDU + FDP: Austauschvorlage zu Änderungsantrag VO/2017/05364 von CDU + FDP zu VO/2017/05227 6. Änderung der GO |
|
VO/2017/05559 |
|
Ö 10.13.2 |
|
|
grün+alternativ+links [GAL]: Änderungsantrag zu VO/2017/05227 »6. Änderung der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck einschließlich Richtlinie über die Einwohnerfragestunde und Richtlinie über die Durchführung einer konsultativen Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner« |
|
VO/2017/05570 |
|
Ö 10.14 |
|
|
2. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) vom 04.12.2003 |
|
VO/2017/05437 |
|
Ö 10.15 |
|
|
Satzungen für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der freiwilligen Feuerwehren |
|
VO/2017/05379 |
|
Ö 10.16 |
|
|
Vorlage zur überplanmäßigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für den Verlustausgleich 2016 der SeniorInnenEinrichtungen im Haushaltsjahr 2017 |
|
VO/2017/05390 |
|
Ö 10.17 |
|
|
Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung zur Maßnahme Bau einer Fischerhalle im Fischereihafen Lübeck-Travemünde (5.691)
|
|
VO/2017/05341 |
|
Ö 10.18 |
|
|
Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushalts-jahr 2017 zur Sicherstellung der Finanzierung der Beteiligung an dem Ersatzneubau der Straßenbrücke Büssau (5.660) |
|
VO/2017/05394 |
|
Ö 10.19 |
|
|
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2016 |
|
VO/2017/05358 |
|
Ö 10.20 |
|
|
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2016 |
|
VO/2017/05184 |
|
Ö 10.21 |
|
|
Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2016 |
|
VO/2017/05450 |
|
Ö 10.22 |
|
|
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über EUR 727,43 zur Finanzierung der Aktionswoche Alkohol |
|
VO/2017/05202 |
|
Ö 10.23 |
|
|
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung zugunsten der 59. Nordischen Filmtage Lübeck |
|
VO/2017/05238 |
|
Ö 10.24 |
|
|
Annahme einer Spende zugunsten der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für den Umbau des Buddenbrookhauses |
|
VO/2017/05299 |
|
Ö 10.25 |
|
|
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 50.000,00 ? für das Weihnachtswunderland im Jahr 2017 |
|
VO/2017/05325 |
|
Ö 10.26 |
|
|
Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 220.000 Euro für das Stadtjubiläum "875 Jahre Lübeck" |
|
VO/2017/05287 |
|
Ö 10.27 |
|
|
Annahme einer Sachspende (Gemälde) von Herrn Dr. Christian Dräger zugunsten des Museums Behnhaus Drägerhaus |
|
VO/2017/05389 |
|
Ö 10.28 |
|
|
Annahme einer Sachspende (160 Grafiken) von Dr. Christian Dräger zugunsten des Museums Behnhaus Drägerhaus |
|
VO/2017/05388 |
|
Ö 10.29 |
|
|
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 100.000,00 ? zugunsten des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege |
|
VO/2017/05418 |
|
Ö 10.30 |
|
|
Spendenannahme einer Geldspende in Höhe von 500.000 EUR der Possehl-Stiftung für den Bau der Außenflächen des Sportparks Falkenwiese |
|
VO/2017/05431 |
|
Ö 10.31 |
|
|
Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für das Seeschlachtengemälde im Lübecker Rathaus |
|
VO/2017/05395 |
|
Ö 10.32 |
|
|
Wahl einer Schiedsfrau im Bereich der Hansestadt Lübeck (ACHTUNG! Diese Vorlage ist dem TOP 9 "Wahlen/Benennungen/Besetzungen" zuzuordnen und wird jetzt N E U unter TOP 9.8 behandelt.) |
|
|
|
Ö 10.33 |
|
|
Wahl eines Schiedsmanns im Bereich der Hansestadt Lübeck (A C H T U N G !!! Diese Vorlage ist dem TOP 9 "Wahlen/Benennungen/Besetzungen" zuzuordnen und wird jetzt N E U unter TOP 9.9 behandelt.) |
|
|
|
Ö 10.34 |
|
|
Zustimmung zur Wahl / Wiederwahl von Ortswehrführern und stellvertretenden Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2017/05211 |
|
Ö 10.35 |
|
|
Zustimmung zur Wahl der Stadtwehrführung der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck |
|
VO/2017/05471 |
|
Ö 10.36 |
|
|
Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung (A C H T U N G !!! Diese Vorlage ist dem TOP 9 "Wahlen/Benennungen/Besetzungen" zuzuordnen und wird jetzt N E U unter TOP 9.7 behandelt.) |
|
|
|
Ö 10.37 |
|
|
Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein;
hier: Kleines Haff (5.660)
|
|
VO/2017/05410 |
|
Ö 10.38 |
|
|
Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Einziehung/Teileinziehung im Zusammenhang mit der Umgestal-tung des Drehbrückenplatzes im Rahmen der Maßnahme: Westli-cherAltstadtrand, An der Untertrave Abschnitt 2: Drehbrückenplatz - Alsheide (5.660)
|
|
VO/2017/05412 |
|
Ö 10.39 |
|
|
Kooperationsvereinbarungen zwischen der Schule am Meer, der Grund- und Gemeinschaftsschule Trave und des Trave-Gymnasiums |
|
VO/2017/05207 |
|
Ö 10.40 |
|
|
Bestellung einer Rechnungsprüferin |
|
VO/2017/05467 |
|
Ö 10.41 |
|
|
Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck - Schaffung eines "Wissenschaftsforum Lübeck" zum 01.01.2018 |
|
VO/2017/05488 |
|
Ö 10.41.1 |
|
|
Ergänzungsblatt zu Vorlage VO/2017/05488 - Finanzielle Auswirkungen |
|
VO/2017/05566 |
|
N 11 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 28.09.2017 |
|
|
|
N 12 |
|
|
Anträge der Fraktionen |
|
|
|
N 13 |
|
|
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
|
|
|
N 14 |
|
|
Berichte |
|
|
|
N 14.1 |
|
|
Nutzung von Hafenflächen (Berichtsauftrag vom 29.06.2017) |
|
|
|
N 15 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
N 15.1 |
|
|
Vorlage zur außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln und zur Projektfreigabe der Maßnahme Dorothea-Schlözer-Schule / Lüftung Lehrküchen
(Liegt bereits vor.) |
|
|
|
N 15.2 |
|
|
Übertragung des Netzeigentums von der Stadtwerke Lübeck GmbH auf die Netz Lübeck GmbH |
|
|
|
N 15.3 |
|
|
Änderung des Bürgerschaftbeschlusses vom 30.03.2017 VO/2017/04624 - Verkauf eines Grundstücks in Travemünde, Mecklenburger Landstraße |
|
|
|
N 15.4 |
|
|
Grundstückstausch in Lübeck-Travemünde und Verpflichtung zur Umgestaltung der Hafenzone im Fischereihafen Lübeck-Travemünde |
|
|
|
N 15.5 |
|
|
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Stargasse |
|
|
|
N 15.6 |
|
|
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse |
|
|
|
N 15.7 |
|
|
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Gärtnergasse |
|
|
|
N 15.8 |
|
|
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes in Lübeck, Weinbergstraße |
|
|
|
Ö 16 |
|
|
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|