Vorlage - VO/2017/05488  

Betreff: Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck - Schaffung eines "Wissenschaftsforum Lübeck" zum 01.01.2018
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Kasimir, Susanne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2017 
70. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck ab 2018

Beschlussvorschlag

 

Die Lübecker Bürgerschaft bekräftigt die zukünftige Positionierung der Hansestadt Lübeck als Wissenschaftsstandort und begrüßt die Schaffung des „Wissenschaftsforum Lübeck“ als Dach für eine Kooperation von Lübecker Hochschulen und Hansestadt Lübeck.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Lübecker Hochschulen entsprechend dem in der Anlage dargestellten Konzept für das Wissenschaftsforum Lübeck eine Kooperationsvereinbarung zu schließen mit der Maßgabe der Sicherstellung der Drittmittelfinanzierung.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Recht:

Keine rechtlichen Bedenken, Anmerkungen sind eingearbeitet

 

1.201 – Haushalt und Steuerung:

Zustimmung aus finanzieller Sicht, Anregung ist eingearbeitet

 

1.210 – Buchhaltung und Finanzen:

Kenntnisnahme

 

Fachbereiche 1-5:

Beteiligung erfolgt im Rahmen konkreter Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen 2018 ff

 

„Initiativkreis Wissenschaft in Lübeck“ am 22.03.2017 und 10.07.2017:

Ergebnis: Alle Beteiligten haben sich nach dem Auslaufen der bewährten Finanzierungsgemeinschaft der Lübecker Stiftungen zum 31.12.2016 und der bis zum 30.06.2017 gewährten Übergangsfinanzierung durch die Possehl-Stiftung einstimmig für einen Fortbestand der „Stadt der Wissenschaft“ / Wissenschaftsmanagement ausgesprochen. Zugleich wurde die Bedeutung der Hansestadt Lübeck für den Wissenschaftsstandort im Miteinander der Lübecker Hochschulen unterstrichen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht erfolgt, weil keine unmittelbare Relevanz gegeben ist.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

Freiwillig, jedoch durch Bürgerschaftsbeschlüsse vom 30.09.2010 und zuletzt vom 27.11.2014 und 30.06.2016 im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung vorgegeben.

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein, Finanzierung ist haushaltsmäßig geordnet, die Finanzierung des Aufwands erfolgt durch Spenden und Drittmittel

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Entwicklung von der Stadt der Wissenschaft zur Wissenschaftsstadt -

Chronologie und Beschlusslagen der Lübecker Bürgerschaft

 

Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat der Hansestadt Lübeck nach einem in Mainz stattgefundenen Finale am 29.03.2011 aufgrund der von der Lübecker Bürgerschaft am 30.09.2010 zu TOP 13.3, Drs. Nr. 624 beschlossenen Bewerbung den Titel „Stadt der Wissenschaft 2012“ verliehen. Damit hat sich die Hansestadt Lübeck verpflichtet,

  • „ihre Vision für die Entwicklung des Wissenschaftsstandortes umzusetzen“ und
  • „ihren unumkehrbaren Weg zu einer wissenschaftsorientierten Stadt fortzusetzen“
  • sowie „Wissenschaft als elementaren Bestandteil der Stadtentwicklung einzusetzen und als entscheidenden Standortfaktor für den Aufbau qualifizierter Arbeitsplätze, die Ausbildung, Qualifizierung und Anwerbung von Fachkräften auszubauen und zu nutzen“

 

Nach dem Titelgewinn beschloss die Lübecker Bürgerschaft am 29.09.2011 zu TOP 16.2 Drs. Nr. 165 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der KWL GmbH und der Stadt über ein Wissenschaftsmanagement und die Ausrichtung des Wissenschaftsjahres 2012.

 

Aus den Impulsen des gewonnenen Wettbewerbs „Stadt der Wissenschaft 2012“ und dem erfolgreich durchgeführten Wissenschaftsjahr entwickelte sich in Lübeck eine Dynamik, die über die Stadtgrenzen hinaus in die Region und das Land Schleswig-Holstein ausstrahlte. Aus diesem Grunde begrüßte die Lübecker Bürgerschaft bereits am 28.02.2013 zu

TOP 16.2 Drs. Nr. 165 mit VO/2012/00062 die zukünftige Positionierung der Hansestadt Lübeck als Wissenschaftsstandort und beschloss ein Entwicklungskonzept und die Verstetigung des Wissenschaftsmanagements (zunächst bis zum 31.05.2015). Verbunden war damit ein Prüfauftrag zur Überführung des Wissenschaftsmanagements in eine geeignete Trägerschaft.

 

Eine in der Zwischenzeit im Auftrag von Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, Universität zu Lübeck, Fachhochschule Lübeck und Wissenschaftsmanagement Lübeck erstellte Studie zur „Regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Wissenschaftscampus BioMedTec Lübeck und Handlungsempfehlungen für den Wissenschaftsstandort“ wurde in der Bürgerschaftssitzung am 27.11.2014 zu TOP 8.20 VO/2014/02070 zur Kenntnis genommen. Perspektiven von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, der Kommune sowie der regionalen Wirtschaft sollen zusammengeführt, gemeinsame Interessen identifiziert und in konkrete gemeinsame Projekte überführt werden.

 

In derselben Sitzung bekräftigte die Lübecker Bürgerschaft die Positionierung der Hansestadt Lübeck als Wissenschaftsstandort und fasste mit VO/2014/02068 einen einstimmigen Beschluss über das Zukunftskonzept der Wissenschaftsstadt Lübeck; dies beinhaltete ebenso die Themen Trägerschaft und Organisationsstruktur wie auch die Einrichtung eines „Haus der Wissenschaft" für Lübeck. Konkret war zu dem Zeitpunkt beabsichtigt, dass die Kooperation zwischen der Hansestadt Lübeck und der KWL GmbH über den 31.05.2015 hinaus nicht verlängert wird mit der Maßgabe, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Überführung in andere Trägerschaft und zugleich Anbindung des Wissenschaftsmanagements Lübeck an die Wissenschafts- und Technologiepark Lübeck GmbH (WTP) wie in den ersten Jahren des Managements nahtlos erfolgt. Ende 2014 ergab sich jedoch eine neue Situation, denn aus steuerrechtlichen Gründen stand die WTP als Träger des Wissenschaftsmanagements nicht mehr zur Verfügung.

 

Deshalb war daraufhin gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 26.03.2015 die Überführung des Wissenschaftsmanagements zum 01.06.2015 alternativ in die Trägerschaft der Technikzentrum-Fördergesellschaft mbH beabsichtigt bei gleichzeitiger Gewährleistung der Spendenannahmefähigkeit durch Abwicklung über den Verein „Lübeck Zukunft Hanse e.V.“

Im Zuge detaillierter Betrachtungen wurde jedoch festgestellt, dass die damit einhergehende Besteuerung von Personalkosten zu einer nicht hinnehmbaren finanziellen Zusatzbelastung geführt hätte.

 

Aus diesem Grund wurde die Kooperationsvereinbarung der Hansestadt Lübeck mit der KWL bis zum 31.12.2016 verlängert mit dem Ziel, nun zum 01.01.2017 eine Überführung des Wissenschaftsmanagements in eine geeignete und langfristig ausgelegte Organisationsform vorzunehmen.

 

Zunächst war die in der Prognos-Studie empfohlene Gründung einer gGmbH angestrebt. Der Initiativkreis „Wissenschaft in Lübeck“ fasste dementsprechend in seiner Sitzung am 10.09.2015 einen Tendenzbeschluss zur Umwandlung des Wissenschaftsmanagements in eine zu gründende gGmbH und empfahl zugleich – vor Festlegung einer zukünftigen Organisationsstruktur – erst die Durchführung eines Workshops bzgl. Ziele und Inhalte des Wissenschaftsmanagements. Dieser Workshop fand am 07.03.2016 mit allen Vertreterinnen und Vertretern der finanzierenden Institutionen sowie Kompetenzträgerinnen und -träger im „Haus der Wissenschaft“ statt.

 

Im Ergebnis dieses umfassenden Meinungsbildungsprozesses wurde über inhaltliche Feststellungen hinaus die Rechtsform gGmbH verworfen und die Gründung einer rechtsfähigen „Stiftung Wissenschaftsstadt Lübeck“ zum 01.01.2017 vorgeschlagen. Alleiniger Zweck der Stiftung sollte die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Erziehung, Bildung und Kultur sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten von Wissenschaft, Forschung und Bildung in Lübeck und in der Region Lübeck sowie Unterhaltung und Betrieb eines Wissenschaftsmanagements mit hauptamtlichen Kräften und das Einwerben von Mitteln für die Zweckerfüllung sein.

In Vorabstimmungen wurde  deutlich, dass eine für die Trägerschaft dieser Aufgabenwahrnehmung möglicherweise einzurichtende Stiftung, die erforderliche Genehmigung der Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein aufgrund der immer nur befristeten Finanzierungen nicht erhalten könne , da Stiftungen u.a. auf Dauer ausgelegt sein müssen.

 

Zwischenzeitlich lag zudem ein Beschluss der Bürgerschaft vom 30.06.2016 vor (VO/2016/03807) ,wonach eine Änderung der Sachgebietszuweisung und Verwaltungsgliederung des Bürgermeisters gemäß § 65 Abs. 3 GO zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, die zum 01.07.2016 die Zuordnung des Wissenschaftsmanagements zum Fachbereich 4 - Kultur und Bildung vorsieht, einschließlich der Verlagerung der mit dieser Aufgabe verbundenen Planstelle der Wissenschaftsbeauftragten der Hansestadt Lübeck direkt zur Fachbereichsleitung.

 

Arbeitsprogramm und Schwerpunkte werden der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben, zuletzt in der Sitzung am 14.09.2017 (Schwerpunkte 2016).

 

Auf Basis der umfassenden Diskussionen um eine zukünftige Organisationsform und Trägerschaft des Wissenschaftsmanagements zeichnete sich parallel Mitte 2016 eine Entwicklung im Zusammenhang mit der erforderlichen Drittmittelfinanzierung ab. Im Ergebnis des Prozesses endete die finanzielle Förderung des Wissenschaftsmanagements in der bis dato bestehenden Organisationsstruktur und in der bewährten Finanzierungsgemeinschaft durch insbesondere die Lübecker Stiftungen zum 31.12.2016.

Die Possehl-Stiftung gewährte eine Übergangsfinanzierung bis zum 30.06.2017 mit der Maßgabe, in der Zwischenzeit ein „Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt“ zu entwickeln, welches „eine engere Anbindung des Wissenschaftsmanagement an die Hochschulen gewährleistet“.

Die Federführung hierfür übernahmen Fachhochschule und Musikhochschule. Aus verschiedenen Gründen konnte dies nicht zeitgerecht bis zum Frühjahr 2017 für die erforderliche Anschlussfinanzierung fertiggestellt werden. Auf Initiative von Senatorin Weiher erfolgte in der  Sitzung des Initiativkreises „Wissenschaft in Lübeck am 22.03.2017 eine Beratung zur weiteren Entwicklung und Ausrichtung, in der Einvernehmen  aller Beteiligten zum Fortbestand der „Stadt der Wissenschaft“ und des Wissenschaftsmanagement hergestellt wurde.. Zugleich wurde die Bedeutung der Hansestadt Lübeck für den Wissenschaftsstandort im Miteinander der Lübecker Hochschulen unterstrichen.

Einstimmigkeit bestand auch darüber, dass über die bei der Fachbereichsleitung angesiedelten Wissenschaftsbeauftragten / Stabstelle Wissenschaft im 2. Halbjahr 2017 der Übergang zum 01.01.2018 gestaltet werden soll.

Eine entsprechende Finanzierungszusage erfolgte durch die Jürgen Wessel- und die Margot und Jürgen Wessel-Stiftung.

Die Hochschulen wurden zugleich beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt ein Konzept zu entwickeln.

 

Als neue Organisationsform für eine zukünftige Kooperation in der Wissenschaftsstadt auf Augenhöhe wird zum 01.01.2018 das Wissenschaftsforum Lübeck“ geschaffen. Hochschulen und Stadt bündeln ihre Expertise unter dem Dach dieses Wissenschaftsforums im Haus der Wissenschaft“ (Konzept siehe Anlage).

 

Dieses Konzept wurde Ende Oktober unter Federführung der Universität in Form eines Förderantrags an die Possehl-Stiftung vorgelegt und nach Abstimmung mit dem Bürgermeister und der Fachbereichsleitung 4 zur Sicherstellung der Finanzierung ab 01.01.2018 bereits dort eingereicht.

 

Einhergehend mit klaren Zuständigkeiten und eindeutigen Verantwortungen wird der bereits im Frühjahr entwickelter Ansatz einer geteilten Finanzierung weiterverfolgt, der wie beschrieben auch die Fortsetzung der „Stadt der Wissenschaft“-Aktivitäten nach Einstellen der Possehl-Förderung ab 01.07.2017 durch die Wissenschaftsbeauftragte / Stabstelle Wissenschaft im Einvernehmen mit den Hochschulen garantiert.

 

Es ist beabsichtigt, dieses Konzept Drittmittel-finanziert umzusetzen.

Konkret beinhaltet dies auch die Sachkosten der städtischen Wissenschaftsbeauftragten einschließlich personeller Unterstützung durch eine ebenfalls zu fördernde Personalstelle. Hierbei handelt es sich um einen Mitarbeiter, der bereits seit Ende 2012 mit den Aufgaben betraut ist. Dieses erworbene Wissen soll auch künftig für die beabsichtigte Neuausrichtung erhalten bleiben.

 

Für einen ersten Förderzeitraum von drei Jahren werden ab 01.01.2018 geteilte Finanzierungsanträge gestellt, konkret der Hochschulen bei der Possehl-Stiftung und der Hansestadt Lübeck als Partnerin bei der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung und der (Margot und) Jürgen Wessel-Stiftung.

Dabei werden die Kosten für Miete und Büro zwischen Hochschulen und Stadt im Sinne einer Bürogemeinschaft im „Haus der Wissenschaft“ geteilt und aus den Fördermitteln finanziert. So wird auch die im Eigentum der Hansestadt Lübeck befindliche Büroausstattung einschl. PC, Telefonanlage gemeinsam genutzt. Projekte werden im Wesentlichen durch die Einwerbung weiterer Drittmittel realisiert. Ausgenommen davon ist insbesondere der Wissenschaftspfad, dessen Unterhaltung und Pflege Bestandteil der Basisfinanzierung ist.

 


Anlagen

 

Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck ab 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck ab 2018 (86 KB)