Vorlage - VO/2017/05325
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 50.000,00 € für die Durchführung des Weihnachtswunderlandes im Jahr 2017 wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Lübeck ist mittlerweile weitbekannt als „Weihnachtsstadt des Nordens“. Im Verlauf der letzten Jahre hat sich die Weihnachtsstadt durch das „Weihnachtswunderland“ auch als besonders kinderfreundliche Weihnachtsstadt einen Namen machen können.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von
§ 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 50.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 4.516.112,79 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 50.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
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