Vorlage - VO/2017/05437  

Betreff: 2. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) vom 04.12.2003
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
21.11.2017 
39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2017 
70. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Änderungssatzung zur Rettungsdienstsatzung
Anlage 2_Veröffentlichungen zur 2. Änderungssatzung

Beschlussvorschlag

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) wird in der Fassung des als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Entwurfs beschlossen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Recht

Die Stellungnahme wurde in die Vorlage eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, da besondere Belange von Kindern

Begründung:

 

und Jugendlichen nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

Freiwillig (konkretisiert durch das Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Am 25.05.2017 trat das neue Rettungsdienstgesetz (RDG) Schleswig-Holstein in Kraft.

Die derzeitige Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) enthält zum Teil Verweise auf Paragraphen des alten Rettungsdienstgesetzes, die im neuen RDG nicht mehr vorhanden sind oder sich an anderer Stelle wiederfinden. Auch ist das Anlagenverzeichnis zu akualisieren. Die redaktionelle Änderung der Rettungsdienstsatzung der Hansestadt Lübeck durch die Bürgerschaft gem. § 23 Nr. 2 GO ist somit erforderlich. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.

 


Anlagen

Anlage 1:2. Änderungssatzung zur Rettungsdienstsatzung

Anlage 2:Veröffentlichungen zur 2. Änderungssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Änderungssatzung zur Rettungsdienstsatzung (50 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Veröffentlichungen zur 2. Änderungssatzung (202 KB)