Vorlage - VO/2017/05268  

Betreff: Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Kathrin Weiher
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Welitschko, Dimitri
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
13.11.2017 
27. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
14.11.2017 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
KL Finanzplan 2018
KL Ergebnisplan 2018

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2018  wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von 2.087.600 €
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.087.600 €

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von          0 €

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von2.025.800 €
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von1.997.100 €
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit          400 €

 

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanztätigkeit                 106.300 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung zur Kenntnisnahme

zur Kenntnis genommen

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: :  § 98 Abs 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1 und 2)

 


Begründung

Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2018 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der Lübecker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2018, Band I, verwiesen.

 


Anlagen

Finanzplan Jahr 2018 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

Ergebnisplan Jahr 2018 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich KL Finanzplan 2018 (71 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich KL Ergebnisplan 2018 (55 KB)