Vorlage - VO/2017/05384
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Beschlussvorschlag
Jährliche Berichterstattung anlässlich der Haushaltsberatungen
Begründung
Die Hansestadt Lübeck nimmt von 2012 bis 2018 mit dem Konsolidierungsvertrag vom 18.01.2013 sowie dem Ergänzungsvertrag vom 14.10.2015 am Konsolidierungsprogramm für Kommunen des Landes Schleswig-Holstein auf Grundlage des § 16 a FAG teil.
Sie erhält jährliche Konsolidierungshilfen und erbringt dafür einen eigenen Konsolidierungsbeitrag von 24,71 Mio. € mittels struktureller Maßnahmen.
Der aktuell erreichte Eigenanteil beträgt 26,2 Mio. €, von denen bereits ca. 18,4 Mio. € abgerechnet, durch das RPA bestätigt und dem Land vorgelegt wurden.
Weitere Maßnahmen über rd. 7,8 Mio. € sind abzurechnen, tlw. kann dies jedoch erst in 2019 erfolgen.
Der festgeschriebene Eigenanteil von 24,71 Mio. € (zzgl. Sicherheitsaufschlag) wurde durch den Haushaltsbegleitbeschluss 2017 erreicht; weitere Maßnahmen sind momentan nicht zu beschließen.
Jedoch kann auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich eingeschätzt werden, mit welchem Endergebnis die ausstehenden Abrechnungen abschließen werden.
Beschlüsse bzgl. neuer bzw. der Ausweitung bestehender freiwilliger Leistungen würden sich negativ auf die Erreichung des städtischen Eigenanteils auswirken.
Entsprechende Kompensationen, durch dauerhaft wirksame strukturelle Maßnahmen, welche noch innerhalb des Konsolidierungszeitraumes bis Ende 2018 kassenwirksam werden müssten, wären notwendig.
Bernd Saxe
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 Umsetzungsstand Konsolidierungsmaßnahmen zum Oktober 2017
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1 | öffentlich | Sachstandsbericht zum Oktober 2017 (133 KB) |