Vorlage - VO/2017/05544  

Betreff: Zusatzinformation zur Vorlage "Dezentraler Bürgerservice" (VO/2017/02562)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 2

Begründung

Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am 21.11.2017 unter dem TOP 4.2.5 mit dem Thema „Dezentraler und Zielgruppenorientierter Bürgerservice“  befasst und einstimmig beschlossen, Ihnen die Information der Fachbereichsleitung zur Kenntnis zu geben.


Auszug aus der Niederschrift Nr. 39 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 21.11.2017:

 

zu 4.2.5

Dezentraler und Zielgruppenorientierter Bürgerservice

 

Herr Hinsen bezieht sich auf die Vorlage „Dezentraler Bürgerservice“ (VO/2017/02562),  die nach Beratung im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, der eine Präferenz für die Variante 4 des Konzepts erkennen ließ, in der Bürgerschaft mit der Bitte um weitere Informationen vertagt worden sei. In der Vorlage habe man die Standorte sowie die konkreten Kosten eines dezentralen Bürgerservice noch nicht vollständig angeben können. Die Kosten hingen von der endgültigen Standortfestlegung ab, da erst dann über eventuell erforderliche Umbauten, Ertüchtigungen der IT usw. befunden werden könne.

 

Limitierender Faktor bei der Standortsuche sei zum einen die Identifikation baulich geeigneter Räume in städtischen Gebäuden, insbesondere in Schulen. Zum anderen müssten diese - nach dem gegenwärtigen Stand der IT - sich im Bereich des ggfs. noch zu ertüchtigenden städtischen IT-Netzes befinden. Insoweit grundsätzlich in Frage kommende Standorte seien nunmehr für alle Stadtteile außer für Schlutup identifiziert. Eine endgültige Festlegung bedürfe allerdings in einer Reihe von Fällen noch weiterer politischer Entscheidungen. Vorab müsse grundsätzlich politisch geklärt werden, ob der Dezentrale Service stationär als Stadtteilbüros oder mobil erfolgen solle.

 

Derzeit arbeite die Verwaltung - dort insbesondere die Fachbereiche 1 und 3 - an einer durchgreifend neuen Softwarelösung, die zum einen die Ablösung einer Reihe bisheriger nur sehr aufwendig zu pflegender und zu aktualisierender Fachverfahren (z. B. OK.EWO) ermögliche. Zum anderen biete diese den Vorteil, dass sie und entsprechende Fachverfahren wesentlich leichter auf den Bürgerkoffer aufgespielt werden könnten. Damit können die schon angesprochenen limitierenden Faktoren umgangen werden. Ein stadtteil- und/oder zielgruppenbezogener Einsatz des Bürgerkoffers (alte Menschen in Seniorenheimen, Schwerbehinderte, Studierende bei der Immatrikulation) wäre damit flexibel möglich. Zudem biete die neue Software die Möglichkeit, erste große Schritte in die digitale Zukunft der Verwaltung zu gehen.


Frau Wöhlk stellt die Softwarelösung anhand einer Präsentation vor.[1]

 

Weiter führt Herr Hinsen aus, dass auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklung - Bürgermeisterwahl am 19.11.2017- die Verwaltung vorschlage, in der kommenden Bürgerschaftssitzung eine Grundsatzentscheidung zu treffen, ob und in welcher Form ein Dezentraler Bürgerservice eingerichtet werden solle. Dabei sei die bisherige Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Auflösung der Stadtteilbüros ebenso einzubeziehen, wie die vorliegenden Anträge der Fraktionen. Es sei sinnvoll, die jetzt im Ausschuss gegebenen Informationen der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben.

 

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.

 

 

gez.

 

Hans-Jürgen Schubert
(Vorsitzender)

 

gef.

 

 

Maik Schneider-Wendt
(Geschäftsführung Ausschuss)

 

 

 

 


[1] Anlage 2 (Im Ratsinformationssystem abrufbar.)