Vorlage - VO/2017/05287  

Betreff: Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 220.000 Euro für das Stadtjubiläum "875 Jahre Lübeck"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
13.11.2017 
27. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
14.11.2017 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zusage Possehl Stadtjubiläum

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 220.000 Euro für die Vorbereitung und Durchführung des Veranstaltungsjahres anlässlich des Stadtjubiläums „875 Jahre Lübeck“ wird angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Das Stadtjubiläum „875 Jahre Lübeck“ im Jahr 2018 soll gemäß des am 24.11.2016 von der Bürgerschafft beschlossenen Konzeptes (VO/2016/04200) mit einem Veranstaltungsjahr gewürdigt werden. Durch den Zuschuss der Possehl-Stiftung wird das von zahlreichen Lübecker Einrichtungen und Initiativen getragene Veranstaltungsprogramm maßgeblich gesichert.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet eine Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 220.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 2.446.112,79 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 220.000,00 Euro zuständig.

 


Anlagen

Zusage Possehl Stadtjubiläm.pdf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zusage Possehl Stadtjubiläum (55 KB)