Auszug - Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Einziehung/Teileinziehung im Zusammenhang mit der Umgestal-tung des Drehbrückenplatzes im Rahmen der Maßnahme: Westli-cherAltstadtrand, An der Untertrave Abschnitt 2: Drehbrückenplatz - Alsheide (5.660)   

33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr
TOP: Ö 10.38
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/05412 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Einziehung/Teileinziehung im Zusammenhang mit der Umgestal-tung des Drehbrückenplatzes im Rahmen der Maßnahme: Westli-cher Altstadtrand, An der Untertrave Abschnitt 2: Drehbrückenplatz - Alsheide (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Gutzeit, Dorothee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschlussvorschlag:

  1. Es ist beabsichtigt, auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wie folgt zu verfahren:

 

* Teileinziehung der gemäß Anlage 1 gekennzeichneten Teilfläche I/des freien Rechtsabbiegers am Drehbrückenplatz zu einer Sonstigen öffentlichen Straße – Platz – mit der Beschränkung auf Fußgänger- und Anlieferverkehr zur Beschickung des geplanten Gebäudes

 

* Einziehung der gemäß Anlage 1 gekennzeichneten Teilfläche II am Drehbrückenplatz für das geplante Gebäude

 

  1. Die Einziehungsabsicht ist öffentlich bekannt zu machen und der Plan zur Einsicht auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.