Vorlage - VO/2017/05416  

Betreff: Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum Antrag der GAL-Fraktion "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) fair gestalten" (Sitzung der Bürgerschaft vom 18.05.2017 - VO/2017/4908)
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Der Ausschuss für Soziales hat sich in seinen Sitzungen am 05.09.2017 und 10.10.2017 mit der Angelegenheit befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

zu 8.1

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) fair gestalten
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 18.05.2017
Vorlage: VO/2017/05023

 

 

Antrag:

 

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.21 mit VO Nr. 4908 den nachstehend aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion mit Mehrheit abschließend an den Ausschuss für Soziales überwiesen:

 

Geflüchtete, die an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) teilnehmen, erhalten anstelle von 80 Cent die volle Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro/Stunde.

Zuzüglich soll durch die Arbeitsmaßnahme entstehender Mehraufwand erstattet werden (Busfahrkosten).

 

Die Angelegenheit war in der Sitzung am 05.09.2017 zunächst inhaltlich diskutiert und dann vertagt worden.

Der Vorsitzende hatte im Hinblick auf die abschließende Überweisung an den Ausschuss darauf hingewiesen, dass die beantragte Maßnahme freiwillig und mit Kosten für die Hansestadt Lübeck verbunden sind (daher „Kondi-Fond-relevant“); die Entscheidung über den Antrag obliegt somit der Bürgerschaft.

 

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales am 05.09.2017:

 

Frau Schwartz führt aus, dass derzeit rd. 60 Maßnahmen bewilligt sind (verteilt über das gesamte Stadtgebiet), bisher aber keine davon belegt ist.

Alle dafür in Frage kommenden (ca. 300) Flüchtlinge werden vom Bereich Soziale Sicherung angeschrieben und aufgefordert, an einer für Ende September 2017 vorgesehenen Informationsveranstaltung im VZM teilzunehmen und hier die Möglichkeit zu nutzen, mit den Anbietern ins Gespräch zu kommen. Über diese Veranstaltung wird Frau Schwarz dann im Ausschuss berichten.

Die Einladungen sind in deutscher Sprache formuliert; die MitarbeiterInnen der Vorwerker Diakonie, der Johanniter Unfall Hilfe und des Deutschen Roten Kreuzes sind den Empfängern bei Verständnisproblemen behilflich; Frau Zunft bittet, hier auch den e-Punkt einzubeziehen.

 

Auf Nachfrage von Frau Mentz erklärt Frau Schwartz, nach Auskunft der Fachaufsicht seien Fahrtkosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Frau Akyurt verweist in diesem Zusammenhang auf § 5a des Integrationsgesetzes, wonach im Einzelfall alle nachgewiesenen Aufwendungen über 80 Cent zu erstatten sind.

Frau Schwartz sagt eine diesbezügliche Prüfung zu.

Anmerkung außerhalb des Protokolls:

Über das Ergebnis dieser Prüfung werden die Ausschussmitglieder zu gegebener Zeit per Email informiert.

 

Frau Akyurt fordert eine Mehraufwandsentschädigung für Flüchtlinge entsprechend den Vorschriften des SGB II. Herr Tag erklärt, dass die MAE danach 1,50 € (inkl. Fahrtkosten) beträgt.

 

Es sprechen außerdem Herr Petereit, Frau Menorca, Frau Regier und Herr Senator Schindler.

 

Herr Schaffenberg beantragt die Vertagung der Angelegenheit.

 

Der Ausschuss beschließt mit 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen die Vertagung des Tagesordnungspunktes.“

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Das Ergebnis der Prüfung zum Thema Fahrtkostenerstattung hatte Frau Schwartz den

Ausschussmitgliedern am 26.09.17 per Email übersandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich hatte zugesagt, dass ich zum Thema Fahrtkostenerstattung nochmal recherchiere. Es ging konkret um die von Frau Akyurt zitierte Bundesrichtlinie. Die entscheidende Passage lautet:

 

„3.5 Mehraufwandsentschädigung

Teilnehmende an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme nach dieser Richtlinie erhalten eine pauschalierte Mehraufwandsentschädigung entsprechend der Höhe des Betrags nach § 5 Absatz 2 AsylbLG. Entstehen durch die Teilnahme höhere notwendige Aufwendungen, z. B. bei den Fahrkosten zur Flüchtlingsintegrationsmaßnahme oder bei den Kosten der Verpflegung, sind diese gegen Nachweis zu erstatten.“

 

Die Aufwandsentschädigung wird nicht durch die HL, sondern durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Wir haben uns (nochmals) diesbezüglich an die BA gewandt. Danach ist es so, dass die Mehraufwandentschädigung für die Fahrkosten genutzt werden muss. Und nur, wenn die Fahrkosten die Mehraufwandsentschädigung übersteigen, wird der Mehrbedarf zusätzlich erstattet.

 

Beispiel 1:

30 Stunden WAZ, 0,80 € Aufwandsentschädigung, 4,3 Wochen durchschnittlich im Monat→ 103,20 € Aufwandsentschädigung mtl.

Eine Monatsfahrkarte ist hiermit abgedeckt.

 

Beispiel 2:

20 Stunden WAZ, 0,80 € Aufwandsentschädigung, 4,3 Wochen durchschnittlich im Monat→68,80 € Aufwandsentschädigung mtl.

Eine Monatsfahrkarte Preisstufe 2 (59,40€) wäre abgedeckt, für die Preisstufe 3 (76,20 €) gäbe es einen geringen Zuschuss.

 

Es hat sich demnach keine andere Bewertung der Sachlage ergeben.

 

Zur FIM-Veranstaltung am 21.09. haben wir rund 400 Leistungsempfängerinnen und – empfänger eingeladen. Ein Teil der Eingeladenen haben den Rückmeldebogen per Post eingereicht , rund 180 Eingeladene sind persönlich erschienen. Eine Vielzahl ist bereits in Maßnahmen z.B. in Sprachkursen oder kann aus persönlichen Gründen nicht arbeiten. Einige haben die Beratungsangebote der Maßnahmeträger wahrgenommen. Eine genaue Auswertung werde ich Ihnen im nächsten Sozialausschuss mitteilen können.“

 

 

Frau Akyurt formuliert folgenden

Änderungsantrag:

 

Geflüchtete, die an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) teilnehmen, erhalten anstelle von 80 Cent Leistungen analog zum SGB II.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 3 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen, den Änderungsantrag abzulehnen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 1 Ja-Stimme und 13 Nein-Stimmen, den Antrag der GAL-Fraktion abzulehnen.