Auszug - SPD, GAL, Bü90/DIEGRÜNEN: AT zu TOP 5.5.1 "Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen, Standartgröße u. -Ausstattung bei der Unterbringung Geflüchteter verbessern" VO/2017/05237  

33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr
TOP: Ö 5.5.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/05593 SPD, GAL, Bü90/DIEGRÜNEN: AT zu TOP 5.5.1 "Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen, Standartgröße u. -Ausstattung bei der Unterbringung Geflüchteter verbessern" VO/2017/05237
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL)
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, folgende Standards für die Unterbringung der im folgenden genannten Personengruppen unverzüglich umzusetzen.

I. Geflüchtete:

Geltungsbereich: Belegung von Containerunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften,
ohne abgeschlossene Wohnungen.

Beginnen möchten wir in folgenden GU' s: Bornkamp, St. Hubertus, Schlutuper Straße, Fabrikstrasse, Blankensee, Ostseestrasse, Fackenburger Allee, Wallstraße und Steinrader Weg.

1.) Begrenzung der Belegung auf max. 2 Alleinreisende je Zimmer/Container/-Neustädter Häuschen bei einer Zimmergröße von 18 Quadratmetern.
( z.zt. Bis zu 4 Alleinreisende je Zimmer/ Container)

 2.) Paare ohne Kinder erhalten ein Einzelzimmer (min. 12 qm)


3.) Familien mit Kindern > 6 Jahre erhalten mindestens zwei Zimmer (min. 6 qm pro Person). Ab dem dritten Kind ist ein drittes Zimmer anzubieten

4.) Vorhalten von 1 Lernzimmer je 8 Wohngemeinschaften

 5.) Vorhalten von 1 Gemeinschaftsraum

 6.) Vorhalten von 1 Spielzimmer auf max. 10 Kinder, dort wo Kinder leben. Bei mehr Kindern entsprechend mehr Spielzimmer mit altersangemessener Ausstattung.

1 WG = Familie/ Paar/ 2 Alleinerziehende

Größe der Lernzimmer mind. 6 qm, bzw. 1,5 qm je WG.

Ausnahmen von den o.g. Regelungen sind möglich bei Einsetzen einer neuen Flüchtlingswelle.

Über die Umsetzung ist quartalsmäßig im Sozialausschuss zu berichten.

 II. Wohnsitzlose Menschen

 Auf eine strikt getrennte Unterbringung von Männern und Frauen ist zu achten.

 Für Jugendliche, junge Männer und Frauen sind gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

 Die Unterbringung auf den Fluren der Einrichtungen ist schnellstmöglich zu beenden. Durch die überfüllten Einrichtungen ist die Menschenwürde nicht dauerhaft gewährleistet.

Hier sind Maßnahmen zu treffen, um jedem Bewohner Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die heutigen Erfordernissen Rechnung tragen.

 

III.   Personen, die Schutz vor Gewalt suchen

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Zahl der in Lübeck zur Verfügung stehenden Plätze in Frauenhäuser zum 01.01.2019 um den Faktor 1,25 zu erhöhen.

Das Abweisen schutzsuchender Frauen an Lübecker Frauenhäusern ist nicht mehr hinzunehmen!

Kurzfristig sind Gespräche zu führen, ob Räumlichkeiten anzumieten sind, um die aktuelle Notlage zu mindern.

 Mit den Kreisen Ostholstein, Stormarn und Lauenburg sind Gespräche zu führen, wie diese sich an den entstehenden Kosten beteiligen können. Es ist unstrittig, dass Schutzsuchende aus diesen Landkreisen in Lübeck Zuflucht suchen und finden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen:27

Nein-Stimmen:19

Enthaltungen:1