Vorlage - VO/2017/05394  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushalts-jahr 2017 zur Sicherstellung der Finanzierung der Beteiligung an dem Ersatzneubau der Straßenbrücke Büssau (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.11.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2017 
70. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Im Haushaltsjahr 2017 werden in dem Produkt 541001.614.7852000 – Gemeindestraßen –

Auszahlung aus Tiefbaumaßnahmen für die Beteiligung an dem Ersatzneubau der Straßenbrücke Büssau über den Elbe-Lübeck-Kanal gem. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein Haushaltsmittel in Höhe von 1.424.500,- EUR außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 544001.043.7852000 – Bundesstraßen/ Moislinger Allee 2.BA – Tiefbaumaßnahmen.

 

 

 


Verfahren

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Für Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch§ 41 Abs. 5 Bundeswasserstraßengesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

 

 

1.      Anlass

 

Die Straßenbrücke Büssau überquert im Zuge der Schleusenstraße im Bereich der Schifffahrtsschleuse den Elbe-Lübeck-Kanal. Sie befindet sich in der Baulast der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die sich anschließenden Brückenrampen und Straßen liegen in der Baulast der Hansestadt Lübeck.

 

Die Brücke wurde gleichzeitig mit dem Kanalbau 1898 errichtet. Sie wurde für die damalige Wagenklasse 20 dimensioniert.

 

Die theoretische Nutzungsdauer der Straßenbrücke ist weit überschritten und das Bauwerk weist erhebliche Schäden auf, die bereits zu einem Verlust an Tragfähigkeit geführt haben. Die WSV beabsichtigt deshalb, das Bauwerk durch einen Neubau zu ersetzen.

 

2.      Tragfähigkeit und Querschnitt des Bauwerks

 

Die vorhandene Straßenbrücke besitzt eine Fahrbahn von 4,00 m Breite sowie einen einseitigen 1,10 m breiten Gehweg. Die Tragfähigkeit der Brücke entspricht der heutigen Brückenklasse 16, ist aber auf Grund des Bauzustands auf 12 t Fahrzeuggewicht beschränkt.

 

Seit Mitte der 1990er Jahre wurden zwischen der WSV und der HL die Anforderungen des Straßenverkehrs an die Brücke hinsichtlich der Tragfähigkeit und der Breite verhandelt. In einem Bauausschussbeschluss vom 21.04.1997 wurde das damalige Amt für Verkehrsanlagen beauftragt, mit der WSV zu vereinbaren, dass die Brücke in die Brückenklasse 30 eingestuft wird und eine einspurige Fahrbahn von 3,50 m sowie einen einseitigen Gehweg von 2,00 m erhält. Diese Abmessungen wurden 2004 im Entwurf berücksichtigt und damit wurde im Dezember 2008 das Planfeststellungsverfahren eröffnet.

 

Nach Einsprüchen zu dieser Forderung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens ist im Feststellungsbeschluss von 30.07.2012 eine Vergrößerung beider Werte festgelegt worden. Es erfolgt eine Verbreiterung der vorhandenen Fahrbahn auf 4,80 m sowie des Gehwegs auf 2,00 m. Damit ist die Begegnung von zwei PKW und die gefahrlose Nutzung durch Fußgänger möglich, was angesichts der relativ steilen Rampen, zudem auf der Westseite in Kurvenlage, erforderlich ist. Für LKW-Begegnungsverkehr erfolgt eine Vorfahrtsregelung.

 

Nach einem weiteren Planänderungsbeschluss vom 15.12.2016 wird das neue Bauwerk nun nach Eurocode mit dem aktuellen Lastmodell „LMM“ berechnet, um dem modernen Verkehr Rechnung zu tragen.

 

Beim Brückenneubau wird die WSV die augenblickliche Stützweite der Brücke von 32,00 m auf 45,00 m und die lichte Durchfahrtshöhe auf dem Kanal von 4,65 m auf 5,25 m vergrößern. Dadurch wird der 2-lagige Containertransport auf dem Kanal ermöglicht.

 

3.      Kostentraqunq

 

Veranlasser des Bauvorhabens und Eigentümer der vorhandenen Brücke ist die WSV. Da die Hansestadt Lübeck Forderungen zur Tragfähigkeit und zur Fahrbahnbreite der Brücke hat, ist sie gemäß § 41 WaStrG an den Kosten für die Herstellung des neuen Bauwerkes beteiligt. Hierfür sind Fiktiventwürfe erstellt worden, die die jeweiligen Forderungen der Kreuzungspartner darstellen und ins Verhältnis setzen.

 

Über die Kostentragung ist zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Hansestadt Lübeck eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen worden. Darin wurde vereinbart, dass die Hansestadt Lübeck 47,76 % der gesamten Baukosten zu tragen hat. Die WSV trägt 52,24 % der Baukosten.

 

Über die Kostenanteile der Hansestadt Lübeck ist beim Land Schleswig-Holstein ein Antrag auf Gewährung von GVFG- und FAG-Mitteln gestellt worden. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde bereits bescheinigt, die Förderquote wird derzeit ermittelt.

 

Außerdem wurde mit der WSV ein Vorteilsausgleich vereinbart, bei dem der HL ein Teil der Kosten an dem Ersatzneubau zurückerstattet wird. Dieser kann jedoch erst nach Abschluss der Baumaßnahme berechnet werden.

 

4.      Haushaltsmittel

 

In 2009 wurde seitens der WSV der Baubeginn der Brücke für 2010 angekündigt, daraufhin wurde für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Beträge auf dem Produktsachkonto 541001. 614.7852000 eingestellt. Durch verschiedene Gründe, die die HL nicht zu vertreten hat, hat sich der Baubeginn mehrfach verschoben und es fanden in den folgenden Jahren keine Bautätigkeiten statt.

 

Die Mittel wurden regelmäßig zunächst in die Folgehaushalte verschoben, ab 2014/15 als Reste in die Folgejahre übertragen. Mit dem Jahreswechsel 2016/17 wurden die Restmittel aus haushalterischen Gründen nicht mehr übertragen.

 

In 2016 erfolgte die Ausschreibung der Bauleistung und mit Schreiben vom 13.03.2017 hat die WSV den Zuschlag für den Bauauftrag erteilt. Die WSV kalkuliert die Gesamtkosten auf circa 8.500.000 EUR und sieht somit für die HL eine Beteiligung von rund 4.100.000,- EUR vor. Gemäß dem Finanzierungsplan ist noch in 2017 eine Abschlagsrechnung vorgesehen, so dass für das Produktsachkonto 541001. 614.7852000 außerplanmäßig Mittel bewilligt und eingestellt werden müssen.

 

Die zunächst für 2017 benötigte Summe kann mit der vorhandenen Summe von 1.424.500,- EUR auf dem vorgeschlagenen Konto 544001.043.7852000 – Bundesstraßen/Moislinger Allee 2.BA – Tiefbaumaßnahmen ausreichend gedeckt werden.

 

Diese ursprünglich für 2017 geplante und im Haushaltsplan geordnete Baumaßnahme musste verschoben werden, da erst noch die Leitungsträger in 2017 ihre Anlagen erneuern. Voraussichtlich ab 2018 kann diese geplante Baumaßnahme stattfinden und wird dann im Haushalt 2018/19 neu geordnet.

 

Die weiteren benötigten Mittel für den Ersatzneubau der Straßenbrücke Büssau werden in den Haushalten 2018 und 2019 eingestellt.

 


Anlagen