Vorlage - VO/2017/05564  

Betreff: FDP ? Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 TOP 10.12 Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antrag 1: Folgende aus dem Haushalt 2018 gestrichenen IT-Haushaltsanmeldungen werden wieder in den Haushaltsplan 2018 aufgenommen:

211001 500 7831000Administration Schul-IT, Grundschulen250.000,00

211001 700 7831000Projekt "Schulen ans Netz" > 1.000 €, Grundschulen886.000,00

217001 700 7831000Projekt "Schulen ans Netz" > 1.000 €, Gymnasien600.000,00

218201 700 7831000Projekt "Schulen ans Netz" >1.000 €, Gemeinschaftssch.555.000,00

221001 700 7831000Projekt "Schulen ans Netz" > 1.000 €, Förderzentren120.000,00

233001 700 7831001Projekt "Schulen ans Netz" > 1.000 €, Berufsschulen  50.000,00

211001 700 7832000Projekt "Schulen ans Netz" > 150 - 1.000 €,  Grundsch.       28.000,00

217001 700 7832000Projekt "Schulen ans Netz" > 150 - 1.000 €, Gymnasien    9.000,00

218201 700 7832000Projekt "Schulen ans Netz" > 150 - 1.000 €, Gem. Sch.   20.000,00

221001 700 7832000Projekt "Schulen ans Netz" > 150 - 1.000 €, Förderz.    5.000,00

233001 700 7832000Projekt "Schulen ans Netz" > 150 - 1.000 €, Berufssch.      7.000,00

 

Begründung: Ohne die Bereitstellung der finanziellen Mittel wäre der IT-Bereich der Schulen handlungsunfähig. Die Verausgabung der Haushaltsmittel in 2018 ist personell durch einen vom IQSH ausgeliehenen IT-Mitarbeiter sichergestellt.

 

Antrag 2: Es wird ein Konzept für den Neubau der Julius-Leber-Schule einschließlich des dazugehörigen Standortes Brockesstraße erstellt.

Begründung: Die Julius-Leber-Schule muss dringend saniert werden. Die geschätzten Kosten für eine Sanierung belaufen sich auf ca. 17,5 Millionen Euro. Das Gebäude am Marquardplatz ist bereits seit Sommer 2017 in großen Teilen gesperrt. Durch einen Neubau könnte der bis dato geteilte Schulstandort der Grund- und Gemeinschaftsschule Julius-Leber am Marquardplatz 7 sowie der ca 1. Kilometer entfernten Brockesstraße 59-61 zusammengelegt werden. Die beiden denkmalgeschützten Gebäude könnten evtl. veräußert werden.

Antrag 3: Es wird ein Konzept für die Einrichtung bzw den Neubau eines „Wissenspeichers“ erstellt.

Begründung: Bereits seit Jahren bestehen sich stetig vergrößernde Archivierungs- und Depotprobleme für Akten/Dokumente usw der Hansestadt Lübeck. Zur zunehmenden Schimmelproblematik und kommt inzwischen akute Platznot.

 

Antrag 4: Der Haushaltsansatz für die Wirtschaftsförderung Lübeck wird ab dem 01.01.2018 bis zunächst 2025 um 500.000,-€ erhöht. Der Bürgermeister wird beauftragt, das bestehende Vertragswerk mit der Wirtschaftsförderung Lübeck entsprechend anzupassen.

Begründung: Für den „attraktiven“ Wirtschaftsstandort Lübeck fehlen der Hansestadt derzeit noch einige Faktoren. Die Wirtschaftsförderung Lübeck hat diese Faktoren identifiziert und in ihrem Masterplan 2025, der bereits in mehreren Gremien vorgestellt wurde, dargelegt. Es fehlen z.B:

-          Entwicklung von Zukunftsperspektiven für den Innenstadthandel

-          Marketingkampagnen in relevanten Medien und Social Media

-          Die Schlüsselkundenbetreuung der für den Standort Lübeck wichtigen Unternehmen

-          Intensive Unternehmensbetreuung

-          Ausreichende und bedarfsgerechte Gewerbeflächen für das Wirtschaftswachstum

-          Vermarktung des Wirtschafts- und des Wissenschaftsstandortes national und international auf den relevanten Leitmessen

-          Fachkräftegewinnung

-          Ausweitung des Einzelhandelsmonitors auf Gastronomie- und Kulturangebote

-          Einheitliche Innen- und Außenkommunikation zur Stärkung des Standortimages

-          Entwicklung zielgruppenorientierter Standort-Marketing-Maßnahmen

-          Förderung der Gründer-Kultur, und, und, und….

O. g. Ziele sind durch die mangelnde Personal- und Mittelausstattung der Wirtschaftsförderung nicht zu erreichen. Langfristig führt das im Standortwettbewerb zu Nachteilen für die Hansestadt. Zahlen und Daten, die die Wirtschaftsförderung Lübeck erhebt bzw durch eine bessere Mittelausstattung zusätzlich erheben könnte, stehen Politik, Verwaltung sowie anderen städtischen Gesellschaften zur Verfügung. Dadurch könnte wiederum Geld für teure externe Gutachten gespart werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Masterplan 2025 der Wirtschaftsförderung Lübeck.

 

 

Antrag 5: Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, die Senioreneinrichtungen „Elswigstraße“, „Dornbreite“, „Prassekstraße“ sowie „Dreifelderweg“ sozialverträglich aus dem Eigenbetrieb der Hansestadt Lübeck „Städtische Senioreneinrichtungen (SIE)“  herauszulösen.

 

Begründung: Die Stiftung „Vereinigte Testamente“ ist Eigentümerin der vier o.g. Senioreneinrichtungen. Die Stiftung vermietet die Gebäude an den städtischen Eigenbetrieb „Städtische Senioreneinrichtungen (SIE)“.  Die Hansestadt Lübeck selbst weist seit längerem darauf hin, dass diese Stiftung in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Längerfristig wird sie ihren Vermieterpflichten aus eigenen Mitteln nicht mehr nachkommen können und die Stadt wird finanzielle Hilfen leisten müssen, und das zusätzlich zu dem Defizit der städtischen Senioreneinrichtungen von über 2 Millionen € jährlich.

Denkbar wäre z.B. eine Lösung wie sie für die Senioreneinrichtung in der Schönböckener Straße gefunden wurde, deren Eigentümerin die Stiftung „Lübecker Wohnstifte“ ist. Durch den Erlös bei einem Verkauf des Grundstücks nach Beendigung des Mietverhältnisses kann diese Stiftung auch weiterhin ihren Stiftungszweck erfüllen.

 


Begründung

Siehe oben – jeweils zu den einzelnen Anträgen

 

 


Anlagen