Vorlage - VO/2017/05378  

Betreff: Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.21.2018.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
06.11.2017 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
20.11.2017 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
07.11.2017 
35. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
09.11.2017 
35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
13.11.2017 
27. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.11.2017 
36. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
14.11.2017 
69. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
28.11.2017 
70. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
16.11.2017 
27. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Vorberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
21.11.2017 
39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Nachmeldung-Bürgerschaft
Anlage_1_Produkthaushaltsplan
Anlage_1a_Finanzplan_Investitionstätigkeiten
Anlage_1b_Nachmeldeliste_2018_FINAL
Anlage_2_Haushaltsbegleitbeschluss_2018
Anlage_3_Maßnahmenlisten
Anlage_4_Budgetübersichten_Allgem_ Deckungsmittel
Anlage_5_Stellenplan
Anlage_6_Gebühren_Entgelte
Anlage_7_Durchführungsbestimmungen2018
Vorberichtsentwurf_2018
Beteiligungsberichtsentwurf_2018_digital

Beschlussvorschlag

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen
und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 ,  1a sowie  1b
wird beschlossen.

 

2.               Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen
Konsolidierungsvertrag Anlage 2

              beschlossen.

 

3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

Maßnahmenlisten der Fachbereiche                                                             Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten                                                             Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

797.268.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

835.804.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  38.535.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

775.724.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

787.209.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   86.746.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

117.688.500 

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 37.863.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

86.470.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.384,81

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus

der        Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus

ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.

 

 


 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

Fachbereiche 1 – 5, Eigenbetriebe und

Eigengesellschaften

Lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja über die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 95 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja  : Fehlbedarf Ergebnisplan 2018: 38.535.600 (Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017)

 

Investive Auszahlungen/Finanzplan

Finanzplan Zeilen 18ff

lt. gedrucktem

Entwurf Stand 29.9.2017

Kreditbedarf für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen einschl. Umschuldungen

                                                  2018

EUR

 

 

44.345.400

Kreditbedarf für den rentierlichen Bereich                                       2018

 

Kreditbedarf für den sonstigen

Bereich                                       2018

 

8.598.100

 

29.265.500

Verpflichtungsermächtigungen

                                                  2018

 

86.740.000

 


Begründung

  1.        Allgemeiner Überblick

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben.

 

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplanes.


Wie im Vorjahr werden im Ergebnisplan und im Finanzplan nun wieder die Werte des Vorvorjahres ausgewiesen: Spalte „vorl. Ergebnis 2016“. Diese Werte bilden einen Stand September 2017 ab, zu dem noch kein Jahresabschluss 2016 vorliegt. Veränderungen dieser Werte werden sich insbes. ergeben bei Pensions- und Beihilferückstellungen, Abschreibungen und weiteren zentral aufzulösenden Konten. Die Werte sind daher als vorläufig ausgewiesen und dienen der Erleichterung beim Vergleich für die Planung 2018. Der Jahresabschluss 2015 liegt vor, für 2016 wird dieser im ersten Quartal 2018 erwartet.

 

Die nach wie vor gute konjunkturelle Lage führt auch für die Hansestadt Lübeck zu weiterhin steigenden Erträgen bei der Gewerbesteuer. Auf der Aufwandsseite sind jedoch weiterhin steigende Soziallasten zu verzeichnen. Auch weitere gesetzliche Vorgaben wie die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes, weiterer Kita-Ausbau usw. führen zu steigenden Aufwendungen sowie zu erforderlichem Personalmehrbedarf.

 

 

 

Beratungsverfahren:
Wie in den Vorjahren wird den Fraktionen vor den Herbstferien der Entwurf des Haushaltsplans ohne Vorbericht digital vorgelegt. Je ein Exemplar wird in gedruckter Form den Fraktionsbüros zur Verfügung gestellt. 

Änderungen und damit Aktualisierungen der Daten sind einmalig vorgesehen zur Sitzung
des Hauptausschusses am 28.11.2017, sofern sich bis dahin wesentliche Änderungen in
der Planung ergeben haben. Dieses wird in einer Nachmeldeliste übersichtlich dokumentiert. 

 

  1. Zu den Beschlussvorschlägen 

 

zu 1. Festsetzung Ergebnisplan und Finanzplan

Im gedruckten Entwurf des Produkthaushalts sind die jeweiligen Produkthaushalts-seiten, die von den Bereichen gemeldeten Aufwendungen/Erträge bzw. Einzahlungen und Auszahlungen enthalten.

zu 2. Konsolidierungsliste

Auch für das letzte Jahr des Konsolidierungszeitraums 2012 – 2018 sind Maßnahmen zu beschließen, um den vertragsgemäßen städtischen Eigenanteil zu erfüllen. Die Maßnahmen wurden verwaltungsintern abgestimmt und führen zu dem Ergebnis, dass die Hansestadt Lübeck damit ihren Eigenanteil am Konsolidierungsvolumen erfüllen wird.

 

zu 3. Maßnahmenlisten und Budgetübersichten der Fachbereiche 1- 5

In den Maßnahmenlisten sind sowohl belastende als auch entlastende Sachverhalte enthalten, die zum Verständnis der Budgetentwicklungen in Listenform erläutert werden.

zu 3. Haushaltssatzung

   Zu § 1

Bei dem wiedergegebenen Jahresfehlbedarf des Ergebnisplans handelt es sich um die Zahlen des Entwurfs mit Stand am 26.09.201738.535.600  EUR (Vorjahr 34.546.800 EUR. Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisung des Landes sind dabei nicht enthalten, da diese nicht veranschlagt werden dürfen).

 

Die Fachbereichseckwerte wurden am 11.Juni 2017 im Hauptausschuss beraten und vom Bürgermeister als verbindliche Verwaltungsverfügung erlassen (siehe VO/2017/05043). Die Darstellung und Dokumentation der zur Einhaltung der Eckwerte erarbeiteten Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen erfolgt über die bekannten Maßnahmenlisten.

 

Der investive Teil des Finanzplans enthält Kreditaufnahmen einschl. Umschuldungen in Höhe von 44.345.400 EUR und liegt damit 6,9 Mio. EUR oberhalb der Tilgungsleistungen 2018. Das Ministerium für Inneres,  ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat zuletzt mit Erlass vom 14.9.2017 mitgeteilt, dass Kreditaufnahmen maximal bis zur Höhe des Saldos aus Investitionstätigkeiten erfolgen dürfen. Mit Blick auf das (vorläufige) Saldo aus Investitionstätigkeit für einen prognostizierten Wert 2017 würde dieses eine
Kreditobergrenze in Höhe von 29,7 Mio. EUR bedeuten. Nach intensiver Vorberatung innerhalb der Verwaltung wird kein Spielraum für eine verringerte Veranschlagung gesehen. Es erfolgte eine schwierige Prioritätensetzung aufgrund weitaus höher liegender Bedarfsanmeldungen. Die nun veranschlagten Investitionen spiegeln wesentlich den Investitionsbedarf am vorhandenen Vermögen wieder und zeigen auf, dass auch eine städtebauliche Entwicklung nur möglich wird, wenn in obigem Sinne zukunftsträchtig investiert wird. Zudem kann das zeitweise Aussetzung von Investitionsmaßnahmen zu deutlich höheren Aufwendungen in der Zukunft führen.Die einzelnen Investitionsvorhaben sind der Anlage 2 zu entnehmen und detailliert mit Begründungen zu jeder Einzelanmeldung aufgeführt.

 

Nach § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Gesamtzahl
der Planstellen des Stellenplanes festzusetzen. Die Anzahl und Entwicklung der Planstellen ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

III. Stand der Planung Erträge und Aufwendungen – Ergebnisplan

 

Ergebnisplan 2018 im Überblick

 

Entwurf Planung 2018

Planung 2017

Erträge

797.268.500 EUR

780.532.500 EUR

Aufwendungen

835.804.100 EUR

815.079.300 EUR

 

Jahresfehlbetrag

- 38.535.600 EUR

- 34.546.800 EUR

 

Größere Positionen aus dem Ergebnisplan

 

Entwurf Planung 2018

Planung 2017

Personalaufwendungen

183.011.900 EUR

172.034.200 EUR

Versorgungsaufwendungen        

26.213.100 EUR 

     24.713.100EUR

Zinsaufwand

  19.540.400 EUR

26.740.700 EUR

davon für kurzfristige Kredite

 4.200.700 EUR            

8.902.900 EUR            

davon für langfristige Kredite

14.160.500 EUR

16.803.700 EUR

Transferaufwendungen

338.441.700 EUR

     339.716.300 EUR

darin

 

 

Sozialtransferaufwendungen

222.481.300 EUR

228.893.100 EUR

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke

102.564.900 EUR

     98.372.000 EUR

Gewerbesteuerumlage (abhängig vom Gewerbesteuerertrag

13.395.500 EUR

       12.451.000 EUR

 

 

 

Erträge aus Steuern,

allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen

 

516.813.800 EUR

491.596.600 EUR

darin u.a.

 

 

Gewerbesteuer

88.000.000 EUR

81.200.000 EUR

Grundsteuer A/B

36.888.000 EUR

36.590.000 EUR

Gemeindeanteil EKSteuer

  80.676.000 EUR

  77.268.000 EUR

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

  21.443.000 EUR

  17.443.600 EUR

Kommunaler Finanzausgleich

190.766.200 EUR

191.336.100 EUR

 

 

 

 

 

Der 2. Zwischenbericht 2017 prognostiziert einen voraussichtlichen Überschuss  von rd. 6,2 Mio. EUR. Wie schon im Vorjahr absehbar bewegen sich die Gewerbesteuereinnahmen auf hohem Niveau.

 

 

 

 

 

IV. Stand der Planung investiver Auszahlungen/Finanzplan

 

Für die investive Haushaltsplanung 2018 bis 2021 hatten die Bereiche neben den fachlich notwendigen Investitionen z.B. in die Verkehrsinfrastruktur auch die in den Vorjahren bereits verschobenen Sanierungen und Erneuerungen zu beachten. Hinzu kommt die von der Kommunalaufsicht angemahnte restriktive Umgangsweise mit Haushaltsresten. Deren
Reduzierung führt zu erhöhtem Bedarf in der aktuellen Veranschlagung. In der Folge war es nicht möglich, die erforderliche Höhe des Kreditvolumens auf den Saldo aus der Investitionstätigkeit zu begrenzen. In der Planung übersteigen die Kreditaufnahmen daher die Tilgungsleistungen. Ob dieses tatsächlich so eintreten wird, hängt vom Grad der Umsetzung der
geplanten Maßnahmen ab.

 

Zwecks ausführlicher Information zu den angemeldeten Maßnahmen sind in der Anlage 1a Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2018 – 2021 die Begründungen zu jeder Maßnahme aufgeführt. Zur schnellen Übersicht findet sich am Beginn der Anlage 1a eine Aufstellung der Investitionsmaßnahmen in Listenform.              

 

Auf der folgenden Seite ist der Finanzierungsrahmen Investitionstätigkeiten für den Zeitraum 2016 - 2021 abgedruckt (Stand Entwurf 30.9.2017). Hieraus wird für die einzelnen Jahre deutlich, wie und in welcher Höhe die notwendigen rentierlichen und sonstigen Investitionen durch Eigenmittel, Kreditmittel sowie Zuweisungen und Zuschüsse finanziert werden.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

1Produkthaushaltsplan

1aFinanzplan/Investitionstätigkeiten mit allen angemeldeten Maßnahmen einschl. Begründungen sowie Auszahlungen mit dazugehörigen Einzahlungen
 

1b Nachmeldeliste

2 Konsolidierungsliste

3Maßnahmenlisten der Fachbereiche zum Erreichen der Budgetvorgaben bzw. Begründungen für die Überschreitung der Budgetvorgaben

4Budgetübersichten mit Gesamtübersicht,  Allgemeine Deckungsmittel sowie Fachbereichs-budgets

 

5Stellenplan 2017 mit Begründung, Stellenentwicklung Vollzeitstellen seit 1995 sowie Veränderungsliste

6           Überprüfung der von der Hansestadt Lübeck  erhobenen Gebühren/Entgelte

 

7 Durchführungsbestimmungen 2018

Außerdem liegen zur Beratung der Vorbericht sowie der Entwurf des Beteiligungsberichts vor.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Nachmeldung-Bürgerschaft (30 KB)    
Anlage 5 2 öffentlich Anlage_1_Produkthaushaltsplan (6568 KB)    
Anlage 8 3 öffentlich Anlage_1a_Finanzplan_Investitionstätigkeiten (9230 KB)    
Anlage 6 4 öffentlich Anlage_1b_Nachmeldeliste_2018_FINAL (587 KB)    
Anlage 9 5 öffentlich Anlage_2_Haushaltsbegleitbeschluss_2018 (30 KB)    
Anlage 2 6 öffentlich Anlage_3_Maßnahmenlisten (163 KB)    
Anlage 3 7 öffentlich Anlage_4_Budgetübersichten_Allgem_ Deckungsmittel (162 KB)    
Anlage 10 8 öffentlich Anlage_5_Stellenplan (1177 KB)    
Anlage 4 9 öffentlich Anlage_6_Gebühren_Entgelte (189 KB)    
Anlage 7 10 öffentlich Anlage_7_Durchführungsbestimmungen2018 (81 KB)    
Anlage 11 11 öffentlich Vorberichtsentwurf_2018 (17259 KB)    
Anlage 12 12 öffentlich Beteiligungsberichtsentwurf_2018_digital (6895 KB)