- Allgemeiner Überblick
Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben.
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplanes.
Wie im Vorjahr werden im Ergebnisplan und im Finanzplan nun wieder die Werte des Vorvorjahres ausgewiesen: Spalte „vorl. Ergebnis 2016“. Diese Werte bilden einen Stand September 2017 ab, zu dem noch kein Jahresabschluss 2016 vorliegt. Veränderungen dieser Werte werden sich insbes. ergeben bei Pensions- und Beihilferückstellungen, Abschreibungen und weiteren zentral aufzulösenden Konten. Die Werte sind daher als vorläufig ausgewiesen und dienen der Erleichterung beim Vergleich für die Planung 2018. Der Jahresabschluss 2015 liegt vor, für 2016 wird dieser im ersten Quartal 2018 erwartet.
Die nach wie vor gute konjunkturelle Lage führt auch für die Hansestadt Lübeck zu weiterhin steigenden Erträgen bei der Gewerbesteuer. Auf der Aufwandsseite sind jedoch weiterhin steigende Soziallasten zu verzeichnen. Auch weitere gesetzliche Vorgaben wie die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes, weiterer Kita-Ausbau usw. führen zu steigenden Aufwendungen sowie zu erforderlichem Personalmehrbedarf.
Beratungsverfahren:
Wie in den Vorjahren wird den Fraktionen vor den Herbstferien der Entwurf des Haushaltsplans ohne Vorbericht digital vorgelegt. Je ein Exemplar wird in gedruckter Form den Fraktionsbüros zur Verfügung gestellt.
Änderungen und damit Aktualisierungen der Daten sind einmalig vorgesehen zur Sitzung
des Hauptausschusses am 28.11.2017, sofern sich bis dahin wesentliche Änderungen in
der Planung ergeben haben. Dieses wird in einer Nachmeldeliste übersichtlich dokumentiert.
- Zu den Beschlussvorschlägen
zu 1. Festsetzung Ergebnisplan und Finanzplan
Im gedruckten Entwurf des Produkthaushalts sind die jeweiligen Produkthaushalts-seiten, die von den Bereichen gemeldeten Aufwendungen/Erträge bzw. Einzahlungen und Auszahlungen enthalten.
zu 2. Konsolidierungsliste
Auch für das letzte Jahr des Konsolidierungszeitraums 2012 – 2018 sind Maßnahmen zu beschließen, um den vertragsgemäßen städtischen Eigenanteil zu erfüllen. Die Maßnahmen wurden verwaltungsintern abgestimmt und führen zu dem Ergebnis, dass die Hansestadt Lübeck damit ihren Eigenanteil am Konsolidierungsvolumen erfüllen wird.
zu 3. Maßnahmenlisten und Budgetübersichten der Fachbereiche 1- 5
In den Maßnahmenlisten sind sowohl belastende als auch entlastende Sachverhalte enthalten, die zum Verständnis der Budgetentwicklungen in Listenform erläutert werden.
zu 3. Haushaltssatzung
Zu § 1
Bei dem wiedergegebenen Jahresfehlbedarf des Ergebnisplans handelt es sich um die Zahlen des Entwurfs mit Stand am 26.09.2017 = 38.535.600 EUR (Vorjahr 34.546.800 EUR. Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisung des Landes sind dabei nicht enthalten, da diese nicht veranschlagt werden dürfen).
Die Fachbereichseckwerte wurden am 11.Juni 2017 im Hauptausschuss beraten und vom Bürgermeister als verbindliche Verwaltungsverfügung erlassen (siehe VO/2017/05043). Die Darstellung und Dokumentation der zur Einhaltung der Eckwerte erarbeiteten Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen erfolgt über die bekannten Maßnahmenlisten.
Der investive Teil des Finanzplans enthält Kreditaufnahmen einschl. Umschuldungen in Höhe von 44.345.400 EUR und liegt damit 6,9 Mio. EUR oberhalb der Tilgungsleistungen 2018. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat zuletzt mit Erlass vom 14.9.2017 mitgeteilt, dass Kreditaufnahmen maximal bis zur Höhe des Saldos aus Investitionstätigkeiten erfolgen dürfen. Mit Blick auf das (vorläufige) Saldo aus Investitionstätigkeit für einen prognostizierten Wert 2017 würde dieses eine
Kreditobergrenze in Höhe von 29,7 Mio. EUR bedeuten. Nach intensiver Vorberatung innerhalb der Verwaltung wird kein Spielraum für eine verringerte Veranschlagung gesehen. Es erfolgte eine schwierige Prioritätensetzung aufgrund weitaus höher liegender Bedarfsanmeldungen. Die nun veranschlagten Investitionen spiegeln wesentlich den Investitionsbedarf am vorhandenen Vermögen wieder und zeigen auf, dass auch eine städtebauliche Entwicklung nur möglich wird, wenn in obigem Sinne zukunftsträchtig investiert wird. Zudem kann das zeitweise Aussetzung von Investitionsmaßnahmen zu deutlich höheren Aufwendungen in der Zukunft führen.Die einzelnen Investitionsvorhaben sind der Anlage 2 zu entnehmen und detailliert mit Begründungen zu jeder Einzelanmeldung aufgeführt.
Nach § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Gesamtzahl
der Planstellen des Stellenplanes festzusetzen. Die Anzahl und Entwicklung der Planstellen ist der Anlage 5 zu entnehmen.
III. Stand der Planung Erträge und Aufwendungen – Ergebnisplan
Ergebnisplan 2018 im Überblick
| Entwurf Planung 2018 | Planung 2017 |
Erträge | 797.268.500 EUR | 780.532.500 EUR |
Aufwendungen | 835.804.100 EUR | 815.079.300 EUR |
Jahresfehlbetrag | - 38.535.600 EUR | - 34.546.800 EUR |
Größere Positionen aus dem Ergebnisplan
| Entwurf Planung 2018 | Planung 2017 |
Personalaufwendungen | 183.011.900 EUR | 172.034.200 EUR |
Versorgungsaufwendungen | 26.213.100 EUR | 24.713.100EUR |
Zinsaufwand | 19.540.400 EUR | 26.740.700 EUR |
davon für kurzfristige Kredite | 4.200.700 EUR | 8.902.900 EUR |
davon für langfristige Kredite | 14.160.500 EUR | 16.803.700 EUR |
Transferaufwendungen | 338.441.700 EUR | 339.716.300 EUR |
darin | | |
Sozialtransferaufwendungen | 222.481.300 EUR | 228.893.100 EUR |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke | 102.564.900 EUR | 98.372.000 EUR |
Gewerbesteuerumlage (abhängig vom Gewerbesteuerertrag | 13.395.500 EUR | 12.451.000 EUR |
| | |
Erträge aus Steuern, allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen | 516.813.800 EUR | 491.596.600 EUR |
darin u.a. | | |
Gewerbesteuer | 88.000.000 EUR | 81.200.000 EUR |
Grundsteuer A/B | 36.888.000 EUR | 36.590.000 EUR |
Gemeindeanteil EKSteuer | 80.676.000 EUR | 77.268.000 EUR |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer | 21.443.000 EUR | 17.443.600 EUR |
Kommunaler Finanzausgleich | 190.766.200 EUR | 191.336.100 EUR |
| | |
Der 2. Zwischenbericht 2017 prognostiziert einen voraussichtlichen Überschuss von rd. 6,2 Mio. EUR. Wie schon im Vorjahr absehbar bewegen sich die Gewerbesteuereinnahmen auf hohem Niveau.
IV. Stand der Planung investiver Auszahlungen/Finanzplan
Für die investive Haushaltsplanung 2018 bis 2021 hatten die Bereiche neben den fachlich notwendigen Investitionen z.B. in die Verkehrsinfrastruktur auch die in den Vorjahren bereits verschobenen Sanierungen und Erneuerungen zu beachten. Hinzu kommt die von der Kommunalaufsicht angemahnte restriktive Umgangsweise mit Haushaltsresten. Deren
Reduzierung führt zu erhöhtem Bedarf in der aktuellen Veranschlagung. In der Folge war es nicht möglich, die erforderliche Höhe des Kreditvolumens auf den Saldo aus der Investitionstätigkeit zu begrenzen. In der Planung übersteigen die Kreditaufnahmen daher die Tilgungsleistungen. Ob dieses tatsächlich so eintreten wird, hängt vom Grad der Umsetzung der
geplanten Maßnahmen ab.
Zwecks ausführlicher Information zu den angemeldeten Maßnahmen sind in der Anlage 1a Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2018 – 2021 die Begründungen zu jeder Maßnahme aufgeführt. Zur schnellen Übersicht findet sich am Beginn der Anlage 1a eine Aufstellung der Investitionsmaßnahmen in Listenform.
Auf der folgenden Seite ist der Finanzierungsrahmen Investitionstätigkeiten für den Zeitraum 2016 - 2021 abgedruckt (Stand Entwurf 30.9.2017). Hieraus wird für die einzelnen Jahre deutlich, wie und in welcher Höhe die notwendigen rentierlichen und sonstigen Investitionen durch Eigenmittel, Kreditmittel sowie Zuweisungen und Zuschüsse finanziert werden.