Vorlage - VO/2017/05048
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Beschlussvorschlag
1.
Welche Verträge und vertraglichen Bestimmungen gibt es mit der Firma Scheel-Erdbau GmbH über die Nutzung des Grundstücks an der Travemünder Landstraße, auf dem das Mineralstoff-Aufbereitungs-Zentrum (MAZ) betrieben wird?
2.
Wie ist die Haftung geregelt für eventuell entstehende Schäden an Umweltgütern (Boden, Luft, Grund- und Oberflächenwasser, Flora und Fauna) und an menschlicher Gesundheit?
3.
In welcher Beschaffenheit muss die Firma das Betriebsgelände auf der Oberfläche und im Untergrund künftig hinterlassen?
4.
Wer ist für künftige Altlasten, die ggfls. aufgrund von Betriebs- und Verarbeitungsvorgängen anfallen, verantwortlich?
5.
Welche hoheitlichen Überwachungsaufgaben nehmen Kommune, Land und Bund gegenüber dem MAZ der Firma wahr?
Begründung
Anlagen