Vorlage - VO/2017/05299  

Betreff: Annahme einer Spende zugunsten der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für den Umbau des Buddenbrookhauses
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in:Dr. Heuer, Caren
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
09.10.2017 
26. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.10.2017 
68. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von 2.000.000,00 EUR für den Umbau des Buddenbrookhauses wird angenommen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Haushalt und Steuerung

Ergebnis:

 

 

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung: Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch:

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Das Literaturmuseum Buddenbrookhaus soll um sein Nachbargrundstück Mengstraße 6 baulich erweitert werden und eine völlig neue Ausstellung erhalten. Das Land Schleswig-Holstein hat den Umbau des Buddenbrookhauses als „herausragendes Projekt kulturtouristischer“ Bedeutung anerkannt und eine Förderung aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit 70% der Baukosten in Aussicht gestellt. Ein entsprechender Letter of Intent liegt der Kulturstiftung vor. Um die Deckungslücke zu schließen, müssen weitere Fördermittel akquiriert werden. Die zugesagte Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von 2 Millionen Euro trägt wesentlich dazu bei, die Gesamtfinanzierung der Maßnahme darstellen zu können.

Mit der Spende über 2.000.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 4.446.112,79 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 2.000.000,00 Euro zuständig.

 


Anlagen

keine