Vorlage - VO/2017/05238  

Betreff: Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung zugunsten der 59. Nordischen Filmtage Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Hoppe, Bianca
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
09.10.2017 
26. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.10.2017 
68. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Spendenzusage Possehl NFL 2017_05

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 100.000,- € werden angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

Die Nordischen Filmtage Lübeck werben regelmäßig Deckungsmittel für ihre Aufwendungen zu einem Anteil von 27 % aktiv durch Spenden und dergleichen selbst ein, um die jährliche Finanzierung zu sichern – dazu gehört nicht nur das Einwerben von konkreten Sachmitteln und zweck- und projektgebundene Geldmitteln, sondern auch die Sicherung der Basisfinanzierung. Die Spende der Possehl-Stiftung ist die Sicherung dieser Basis.

 

Für die Durchführung der 59. Nordischen Filmtage ist von Seiten der Possehl-Stiftung ein Betrag in Höhe von 100.000,- € bewilligt worden. Dieser Betrag ist eine essentielle Größe im Haushalt des Festivals und ist existentiell für das gewohnt hochwertige Angebot des Festivals an die Lübecker Bürger.

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von §76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 100.000,- € erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 1.653.385,36 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr geschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 100.000,- € zuständig.

 


Anlagen

Spendenzusage der Possehl-Stiftung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Spendenzusage Possehl NFL 2017_05 (48 KB)