Vorlage - VO/2017/05389  

Betreff: Annahme einer Sachspende (Gemälde) von Herrn Dr. Christian Dräger zugunsten des Museums Behnhaus Drägerhaus
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
13.11.2017 
27. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2017 
70. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die von Herrn Dr. Christian Dräger angebotene Sachspende, ein Gemälde von Ludwig Richter (1830) im Wert von 80.000 Euro, wird angenommen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Das Museum Behnhaus Drägerhaus bewahrt eine bedeutende Sammlung von Gemälden, Grafiken, Fotografien und Plastiken des 19. Jahrhunderts und der Klassischen Moderne.

Bei dem angebotenen Gemälde Ludwig Richters handelt es sich um die seit langem verschollene „Ansicht von Bajae in der Bucht von Neapel“, die in diesem Jahr von dem Auktionshaus Sothebys von Dr. Christian Dräger erworben werden konnte. Das herausragende Kunstwerk fügt sich kongenial in die Romantik-Sammlung des Museums Behnhaus Drägerhaus ein.

Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren: Die von Herrn Dr. Dräger im Jahr 2017 bewilligten Zuwendungen haben in ihrer Summe die Wertgrenze von 500.000 Euro bereits überschritten, somit ist die Bürgerschaft für die Annahme dieser Einzelspende zuständig.

 

 


Anlagen