Vorlage - VO/2017/05517  

Betreff: Empfehlung des Werkausschusses zum Antrag der Fraktionen BfL und Freie Wähler & Die Linke - Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger bei der Straßenreinigungsgebühr - VO/2017/05295
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Köneke, Kerstin
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Antrag:

Die Satzung über Straßenreinigungsgebühren inkl. Winterdienst ist laut

Gerichtsurteil nichtig.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL)

anzuweisen, alle Lübeckerinnen und Lübecker gleich zu behandeln - ganz egal, ob sie Widerspruch eingelegt haben, Zahlungen unter Vorbehalt geleistet haben oder sich nicht wehren konnten. Somit werden auch alle Mieterinnen und Mieter, die gegen die sie betreffenden Gebührenentscheide nicht

vorgehen konnten, genauso behandelt wie Eigentümer,

die diese Möglichkeit hatten.

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich

Der Werkausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.11.2017 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

Auszug aus der Niederschrift der 44. Sitzung des Werkausschusses am 16.11.2017:

 

Der Vorsitzende fasst zusammen: Der Ausschuss empfiehlt, dass sich dieser Antrag mit der Entscheidung zu Punkt 5.2. (3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßen­reinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember 2014 und Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung 01.01.2017 Vorlage: VO/2017/05433) erledigt habe.

In der Diskussion zu Punkt 5.2. wurde sich darauf geeinigt, dass die neu zu beschließende Satzung auf alle Bürgerinnen und Bürger angewendet werden solle.

 

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis ohne Votum.