Auszug - SPD, GAL, Bü90/DIE GRÜNEN: AT zu VO/2017/05540 "Reduzierung der Schließzeiten/Schließtage in den Kitas" TOP 5.14  

33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr
TOP: Ö 5.14
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/05551 SPD, GAL, Bü90/DIE GRÜNEN: AT zu VO/2017/05540 "Reduzierung der Schließzeiten/Schließtage in den Kitas" TOP 5.14
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL)
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Jansen erklärt sich für befangen und verlässt vor der Beratung den Bürgerschaftssaal.

 

BM Klüssendorf spricht.


Beschluss:

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:


-Die bislang vertraglich geregelte Schließzeit von 30 Tagen wird unter einheitlicher Festsetzung durch den Bürgermeister für alle Kindertageseinrichtungen auf höchstens 20 Tage reduziert. 

 

- Im nächsten Schritt werden die Schließzeiten in der Schulkindbetreuung an diese Schließzeitenregelung bis Sommer 2019 angepasst.

 

- Es wird bis zu den Haushaltsberatungen 2019 geprüft, ob der Bedarf besteht, zusätzliche Kitagruppen im Stadtgebiet mit einer täglichen Betreuungszeit von 10 Stunden einzurichten. Dazu wird ein Konzept zur Umsetzung erarbeitet, das auch die finanziellen Auswirkungen darstellt.

 

- Der Bürgermeister möge bis zur Vorlage des Haushaltsentwurfs 2019 berichten, welche

Möglichkeiten bestehen, bei der Kinderbetreuung verstärkt mit den in Lübeck ansässigen Behörden und Unternehmen zu kooperieren.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme:

Ja-Stimmen: 42

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 4

 

 

BM Jansen nimmt nach der Abstimmung wieder an der Sitzung teil.