Vorlage - VO/2017/05341  

Betreff: Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung zur Maßnahme Bau einer Fischerhalle im Fischereihafen Lübeck-Travemünde (5.691)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Schultz, Stefan
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
06.11.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2017 
70. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Im Haushaltsjahr 2017 wird für das Produktsachkonto 552001 093.785100 – Wasser und Hafen, Fischereihafen Travemünde, Neubau Fischerhalle, Hochbaubaumaßnahmen gem. § 95 f GO SH i. V .m. § 95 d Abs. 1, Satz 2 bis 5 GO SH eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 EUR außerplanmäßig bewilligt.

 

 


Verfahren

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

Bereich Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Im derzeit westlichen Teil des Fischereihafens befinden sich Containerstellplätze, die von derzeit zehn Fischern und von dort ansässigen Gewerbetreibenden als Lagerflächen genutzt werden. Die Planungen im Rahmen der Umgestaltung der Landflächen im Fischereihafen Travemünde sehen vor, dass dieser Bereich als neue Hafenzone entwickelt wird und als sog. „Multizone“ für Sondernutzungen der dort entstehenden, angrenzenden Gastronomie und Gewerbebetriebe dient. Es ist deshalb vorgesehen und mit den Fischern abgestimmt, dass deren Lager- und Arbeitsflächen an anderer Stelle neu entstehen.

 

Als neuer Standort ist das Grundstück „Auf dem Baggersand 7b“ vorgesehen, das von der Fischereigenossenschaft genutzt wird und im Eigentum der Hansestadt Lübeck ist.

 

Es wird eine neue Lagerhalle für Fischereiutensilien gebaut, die den örtlichen Fischern zur Einlagerung von z. B. saisonal nicht benötigten Fischereimaterialien dient. Für die derzeit rund zehn Fischer werden je nach Bedarf Lagerflächen in einer Größe von 20 m² bis 100 m² erstellt. Die Lagergüter werden direkt vom Kutter mit Roll- oder Palettenwagen in die Fischerhalle verbracht, dafür ist die höhengleiche Andienung erforderlich. Das Erdgeschoss der Halle befindet sich im überflutungsgefährdeten Bereich; dieses ist für die Art des dortigen Lagergutes unkritisch. Feuchtigkeitsgefährdete Güter können im Obergeschoss gelagert werden. Die Halle dient als Regen- und Witterungsschutz und ist weder gedämmt noch beheizt. Für das Abtrocknen der zum Teil feucht eingelagerten Materialien ist eine Dauerbelüftung im Oberwandbereich der Halle vorgesehen, um die Gefahr von Schimmelbildung zu minimieren.

 

Weitere Fischereimaterialien können in einem abgeschlossenen, zum Teil auch überdachten Außenbereich gelagert werden. Die Fischerhalle dient ausschließlich als Lager mit zeitgemäßen und funktionalen Arbeitsbedingungen, sie enthält weder Arbeitsplätze noch Aufenthaltsräume.

 

Da der Baubeginn für Februar 2018 vorgesehen ist, muss die Ausschreibung im Dezember 2017 erfolgen.

 

Mit der Vorlage VO/2017/05340 wird die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme mit dem Vorbehalt beantragt, dass der mit dieser Vorlage beantragten außerplanmäßigen Bewilligung durch die Bürgerschaft zugestimmt wird.

 

 

Haushaltsmäßige Ordnung

 

Entsprechend der Kostenberechnung vom Mai 2017 liegen die Gesamtkosten der Investition bei rund 600.000 EUR.

 

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat eine Förderung von 75%, maximal 450.000 EUR in Aussicht gestellt. Damit verbleibt zwar bei der Hansestadt Lübeck ein Eigenanteil von rund 150.000 EUR, der aber von dem privaten Investor, der Vorteile aus der Verlagerung der Containerstellplätze hat, ausgeglichen wird. Hierfür gibt es von ihm eine schriftliche Zusage, für die nicht durch Fördermittel abgedeckten Kosten der Fischerhalle einen Ausgleich an die Hansestadt Lübeck zu leisten.

 

Die Ausgaben und die Förderung sind investiv auf dem Produktsachkonto 552001 093.7851000 für den Haushalt 2018 angemeldet, der Ausgleich wird konsumtiv vereinnahmt.

 

Angesichts der aktuellen Zeitplanung muss die Ausschreibung im Dezember 2017 erfolgen, so dass eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 EUR in 2017 zu Lasten 2018 außerplanmäßig geordnet werden muss.

 

Die Deckung erfolgt mit einem Teilbetrag in Höhe von 351.000 EUR aus der Maßnahme 551 - Skandinavienkai, Borndiek Gate Vorstauflächenerweiterung. Mit dieser Investition wird nicht mehr im Jahr 2017 begonnen, da zuvor noch genehmigungsrechtliche Punkte zu klären sind und die Realisierung des Projektes durch den Hafenbetreiber LHG zur Zeit als nicht vordringlich gesehen wird. Der Beginn der Maßnahme wird auf 2018 verschoben, sodass die dort bestehende Verpflichtungsermächtigung nicht mehr benötigt wird.

 

Die Deckung des zweiten Teilbetrages in Höhe von 249.000 EUR soll aus dem Produktsachkonto 552001 811.7853000 – Wasser und Hafen, Hafenbahn, Rangierfunkanlagen, sonstige Baumaßnahmen erfolgen. Mit dieser Maßnahme sollten die bestehenden analogen Funkanlagen der Hafenbahn gegen digitale Funkanlagen ausgetauscht werden. Für die Umsetzung der Maßnahme ist im investiven Haushalt 2017 u. a. eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2018 in Höhe von 700.000 EUR eingeplant. Da im Bereich des Digitalfunks nach wie vor Schwierigkeiten im Betrieb und hinsichtlich der Zuverlässigkeit bestehen und sich der Digitalfunk auch im Bereich der Eisenbahnverkehrsunternehmen noch nicht flächendeckend durchgesetzt hat, wurde die Umstellung der bestehenden analogen Funkinfrastruktur bei der Hafenbahn vorerst ausgesetzt und die Umsetzung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, wenn die digitale Funktechnik zuverlässiger funktioniert und weiter verbreitet bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen ist. Die bestehende Verpflichtungsermächtigung für diese Maßnahme kann deshalb zur Deckung des Bedarfes bei der Maßnahme 552001 093.7851000 verwendet werden.

 

 

 


Anlagen

Keine