Auszug - AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2017/05433 - 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember 2014 und Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung 01.01.2017  

33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr
TOP: Ö 10.9.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/05600 AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2017/05433 - 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck
vom 1. Dezember 2014 und Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung
mit Wirkung 01.01.2017
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Wetter, Undine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgerschaft hat vor Eintritt in den 2. Teil der Sitzung einstimmig beschlossen,

diesen TOP erneut aufzurufen, um über diese Vorlage abzustimmen.

 

Die Verwaltung hat zu diesem zweiten Teil der Sitzung eine Austauschvorlage mit der

VO/2017/05600 zur Umsetzung  des unter TOP 10.9.1 beschlossenen Neukalkulations

auftrags vorgelegt (aus technischen Gründen wurde diese Vorlage dem TOP 10.9.2

zugeordnet).

 

 


Beschluss:

 

Die 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung in der Fassung der Anlage 2 sowie die Neufassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung in der Fassung der Anlage 3 in Verbindung mit dem Straßenverzeichnis (Anlage 3a) werden beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme:

Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 2

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.