Auszug - Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2018  

33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr
TOP: Ö 10.7
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/05332 Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2018
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf74.500,00 €

einem Jahresüberschuss von0,00 €

einem Jahresfehlbetrag von0,00 €

 

Im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf6.400,00 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf5.600,00 €

einem Gesamtbetrag der Einz. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit  auf0,00 €

einem Gesamtbetrag der Aus. aus Investitions- & Finanzierungstätigkeit auf0,00 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.