Auszug - CDU: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 - TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 - Sonderverkaufsaktion Erbbaurechte  

33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr
TOP: Ö 10.12.10
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2017/05558 CDU: Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2017/05378 - TOP 10.12. Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderung 2018 - Sonderverkaufsaktion Erbbaurechte
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen BM U. Krause, BM Zahn, BM Rathcke, BM Fürter, BM Niewöhner, BM Jansen, BM Dedow, BM Pluschkell, BM Howe, BM Zander, BM Kleyer, BM Zahn erneut,

BM Pluschkell erneut.

 

Der Vorsitzende teilt an dieser Stelle mit, dass er die Sitzung um 22.30 Uhr unterbrechen wird, um mit den Fraktionsvorsitzenden Rücksprache zu halten.

 

BM Howe beantragt für die GAL-Fraktion namentliche Abstimmung.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis über den Antrag

auf namentliche Abstimmung:

Mehrheitliche Ablehnung:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 26

Enthaltungen: 16


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Ergänzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 18. Mai 2017 – VO 17/04955 - eine Sonderverkaufsaktion für Erbbaurechte nach Maßgabe folgender Konditionen einzuleiten:

 

Den Erbbauberechtigten der Hansestadt Lübeck wird ab dem 01.12.2017 im Rahmen einer bis zum 31.12.2019 befristeten Sonderverkaufsaktion das Recht eingeräumt, das von ihnen selbst gehaltene und selbst genutzte Erbbaurechtsgrundstück käuflich zu Eigentum zu erwerben. Das gleiche Recht wird – mit dem nachzuweisenden Einverständnis des Erbbauberechtigten – dessen Ehegatten oder Lebenspartner eingeräumt oder seinen Kindern, soweit sie das zu erwerbende Eigentum selbst nutzen werden.

 

Der Kaufpreis ist zu bemessen nach dem Grundstückswert gemäß Bewertung durch den Gutachterausschuss mit der Maßgabe, dass für 600 qm Grundfläche, mindestens aber die tatsächlich überbaute Fläche, der gutachterlich ermittelte Grundstückswert der Bewertung zugrunde zu legen ist, für eine darüber hinausgehende unrentierliche, unbebaute und nicht überbaubare Fläche nur mit einem Viertel des Grundstückswertes in Ansatz zu bringen ist.

 

Sollte durch eine spätere Änderung der Sach- und Rechtslage die Bebaubarkeit einer solchermaßen preislich reduzierten Fläche eintreten, so ist das Kaufpreis für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages nachträglich – allerdings unverzinst – anzupassen.

 

Auf den so ermittelten Kaufpreis ist den Erbbauberechtigten im Rahmen der Sonderverkaufsaktion – mithin zeitlich befristet – ein Rabatt zu gewähren, gestaffelt nach der jeweiligen Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages:

 

Für eine Restlaufzeit von zumindest 50 Jahren: 25%

Für eine Restlaufzeit von zumindest 40 Jahren: 20%

Für eine Restlaufzeit von zumindest 30 Jahren: 15%

Für eine Restlaufzeit von zumindest 20 Jahren: 10%

Für eine Restlaufzeit von zumindest 10 Jahren:   5%

 

Der Käufer ist mit Vertragsabschluss zu verpflichten, das Grundstück wenigstens 10 Jahre in seinem Eigentum zu halten und selbst zu nutzen. Für den Fall vorzeitiger Veräußerung ist er zu verpflichten, den ihm eingeräumten Rabatt – in voller Höhe, nicht pro rata temporis – an die Hansestadt Lübeck zu erstatten.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 23