Vorlage - VO/2017/05318  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2017 - 1. Halbjahr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, D.
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.10.2017 
68. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Halbjahr 2017 - KONSUMTIV
1. Halbjahr 2017 - INVESTIV
1. Halbjahr 2017 - Geringbeträge

Beschlussvorschlag

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2017

 

 


Begründung

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die

über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre (VE) zu berichten.

 

 

 

 

Im 1. Halbjahr 2017 wurden gesamtstädtisch

 

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt 439.398,81 EUR,

 

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 370.625,48 EUR,

 

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt          13,00 EUR,

 

zugestimmt.

Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst

Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird

detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den

dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

 


Anlagen

Über- und außerplanmäßige Bewilligungen

1 – Einzelaufstellung Konsumtiver Haushalt nebst Begründung

2 – Einzelaufstellung Investiver Haushalt nebst Begründung

3 – Geringbeträge (<5.000 EUR)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Halbjahr 2017 - KONSUMTIV (502 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 1. Halbjahr 2017 - INVESTIV (525 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 1. Halbjahr 2017 - Geringbeträge (467 KB)