Vorlage - VO/2017/05462
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 29. Juni 2017 zu TOP 5.7 mit Vorlage VO/2017/ 5047 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen BfL und „Bündnis 90/Die Grünen“ mit Mehrheit angenommen:
„Der Bürgermeister wird um eine Voruntersuchung zur Schaffung einer Anlegebrücke in Lübeck-Schlutup für den Linien- und Zielverkehr der Fahrgastschifffahrt zwischen Lübeck und Travemünde gebeten und zu berichten, welche technischen Erfordernisse und finanziellen Aufwendungen dafür notwendig sind.Der Bericht möge der Bürgerschaft zur Novembersitzung 2017 vorgelegt werden.“
Begründung
Begründung
- Ausgangslage
Im Mai und Juni 2017 wurde mit Vertretern der Schlutuper Runde[1], einem Betreiber von Fahrgastschiffen und der LPA erörtert, welche Anlegemöglichkeiten es für Fahrgastschiffe in Schlutup gibt. Ziel war und ist es, dort eine Anlegestelle für Schiffe von bis zu 45 m Länge und bis zu 2 m Tiefgang vorzuhalten und bei entsprechender Nachfrage für Linien- und Ausflugsfahrten zu nutzen. Der Anleger soll außerdem fußläufig in Reichweite der Ortsteilmitte und der Kirche liegen.
Der Fahrgastschiffbetreiber sieht Potenzial für eine derartige Nutzung und erklärt die Bereitschaft, Schlutup bei Nachfrage von Fahrgästen anzulaufen.
- Variantenbetrachtung
Als mögliche Anlegestellen wurden folgende Standorte näher betrachtet, die in dem anliegenden Lageplan dargestellt und nummeriert sind. Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen und im Einzelfall eventuell erforderliche Zustimmungen von Privaten wurden bei der Betrachtung noch nicht berücksichtigt.
Anlegemöglichkeiten entlang der Bundeswasserstraße Trave:
- Fabrikstraße 2, Anleger eines Werftbetriebes
Der Anleger befindet sich im Privateigentum. Der Standort wird von Vertretern der Schlutuper Runde als zu weit entfernt und damit nicht geeignet eingeschätzt.
- Anlegestellen Feuerwehrwache IV, Am Fischereihafen 1a
Die Brücken gehören zur Feuerwehrwache IV. Zwei Anleger sind nicht mehr verkehrssicher und wurden mittlerweile zurückgebaut, der verbleibende wird vom Feuerlöschboot „Senator Emil Possehl“ genutzt.
- Südliche Anlegebrücke, Am Fischereihafen
Die Brücke befindet sich im Privateigentum eines Fahrgastschifffahrtsunternehmens. Eine mögliche Nutzung wäre zwischen dem Eigentümer und dem interessierten Fahrgastschiffbetreiber bzw. der Schlutuper Runde abzustimmen. Hierfür müssten auch der bauliche Zustand des Anlegers, dessen Statik und Festmachermöglichkeiten für das eingesetzte Schiff geklärt werden. Eine Ertüchtigung des Anlegers erscheint erforderlich.
Anlegemöglichkeiten im Bereich Schlutupkai I
- Nördlicher und mittlerer Abschnitt des Schlutupkai I
Der Schlutupkai I ist zwar grundsätzlich für die Fahrgastschifffahrt geeignet, der Anleger wird aber regelmäßig von einem Hafenlogistikunternehmen für Massengutumschlag – insbesondere Dünger und Futtermittel – genutzt. Der Umschlag ist stark saisonabhängig und erfolgt hauptsächlich in den Monaten Mai bis Juni und August bis September. In diesem Zeitraum ist der Schlutupkai I wegen Gefahrenabwehrmaßnahmen gemäß ISPS[2] für die Öffentlichkeit gesperrt. Außerdem dürften sich Massengutumschlag mit entsprechenden Emissionen und eine zeitgleiche Fahrgastnutzung ausschließen. Das jeweilige Anlaufen mit Fahrgastschiffen ist vorher im Einzelfall abzustimmen. Ob der Schlutupkai I mit dem derzeitigen Erscheinungsbild – baulicher Zustand, evtl. Ladungsreste, Bebauung – auch ein geeigneter Fähranleger ist, wäre vom Betreiber des jeweiligen Fahrgastschiffes zu beurteilen.
- Südlicher Abschnitt des Schlutupkai I, angrenzend an die vorhandene Werft
Die Kaimauer ist nicht verkehrssicher und deshalb gesperrt. Für diesen Bereich gibt es aktuell weder ein konkretes Nutzungs- und Finanzierungskonzept noch eine technische Planung für eine Instandsetzung bzw. Neuinvestition. Derzeit ist noch nicht absehbar, wann dieses vorliegen wird. Dabei wären dann auch der Erwerb angrenzender Flächen, um eine vom Schlutupkai I unabhängige, gesicherte Erschließung sicherzustellen.
Anlegemöglichkeiten im Bereich Fischereihafen Schlutup
- Fischereihafen zwischen vorhandenem Werftbetrieb und Wellenbrecher
In diesem Bereich gibt es bislang nur einen vor der Netzwiese liegenden Wellenschutz in Form einer Böschung und damit keine Anlegemöglichkeit. Es könnte eine rund 4 m breite Anlegebrücke erstellt und eine Wassertiefe von – 3,5 m NN erstellt werden. Die damit verbundenen Investitionen werden auf rund 150 TEUR beziffert. Eine Refinanzierung der Maßnahme aus Hafenentgelten ist nicht möglich, da gemäß Ziffer 4.2 letzter Punkt der Hafenentgeltordnung (HEO) für den Wechsel des Liegeplatzes innerhalb des Geltungsbereiches der HEO keine (zusätzliche) Entgeltpflicht entsteht. Mit Vertretern der Schlutuper Runde und mit dem Fahrgastunternehmen wurde bereits über eine Kostenübernahme gesprochen. Konkrete Ergebnisse wurden dabei nicht erzielt.
Seitens des Fahrgastschiffbetreibers gab es Vorbehalte gegen diesen Standort. Der Fahrplan des Fahrgastschiffes lässt nur wenig Spielraum, um bei einem bedarfsgerechten, gelegentlichen Zwischenstopp Passagiere in Schlutup an Bord bzw. von Bord zu lassen. Je weiter der Liegeplatz von der eigentlichen Fahrtroute entfernt liegt und damit Zeit für An- und Ablegemanöver benötigt wird, umso schlechter lässt sich dieses mit dem feststehenden Fahrplan vereinbaren.
- Fischereihafen Schlutup, Wellenbrecher
Im Bereich des Fischereihafens Schlutup gibt es derzeit keine Anlegemöglichkeit für ein Fahrgastschiff der eingangs erwähnten Größenordnung. Hierfür müsste ein neuer Anleger erstellt werden. Es gelten damit die gleichen Rahmenbedingungen wie für die Variante „Fischereihafen zwischen vorhandenem Werftbetrieb und Wellenbrecher“, also Klärungsbedarf bezüglich Vereinbarkeit mit Fahrplan des Fahrgastschiffes und Refinanzierung.
- Fischereihafen Schlutup, Innenbereich
Im Fischereihafen befinden sich der Steg A für Fischereifahrzeuge und der Steg B für Sportboote. Im verbleibenden Hafengebiet gibt es nicht ausreichend Manövrierraum für ein derart dimensioniertes Fahrgastschiff, so dass diese Variante ausscheidet.
Fazit
In Schlutup existiert bereits eine private Anlegemöglichkeit für Fahrgastschiffe. Die Nutzung wäre zwischen dem Eigentümer und dem neuen Betreiber der Fahrgastlinie zu klären.
Die LPA kann derzeit keine regelmäßige Anlegestelle für ein Fahrgastschiff in Schlutup anbieten. Der Schlutupkai I steht – außerhalb des dortigen, saisonalen Massengutumschlages – grundsätzlich zur Verfügung.
Wegen des Baus eines neuen Anlegers erfolgen Gespräche mit der Schlutuper Runde und dem Fahrgastunternehmen. Hier gibt es aber noch keine konkreten Ergebnisse bezüglich der Refinanzierung, Akzeptanz beim Fahrgastschiffbetreiber und der Vereinbarkeit mit dem Fahrplan.
[1] Gemeinschaft von 19 Schlutuper Vereinen und Institutionen
[2] ISPS: Abkürzung für International Ship and Port Facility Security Code
Anlagen
Lageplan
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Lageplan - Schlutupkai I 2017 Liegeplatz MS Hanse (1116 KB) |