Vorlage - VO/2017/05417  

Betreff: Empfehlung des Ausschusses für Soziales zu den Anträgen der GAL-Fraktion "Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen, Standardgröße und -ausstattung bei der Unterbringung Geflüchteter verbessern" (Sitzung der Bürgerschaft vom 28.09.2017 - VO/2017/05237) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen und Standardausstattung verbessern (o.a. Sitzung der Bürgerschaft, VO/2017/05273)
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Der Ausschuss für Soziales hat sich in seiner Sitzung am 10.10.2017 mit der Angelegenheit befasst und folgende Empfehlungen ausgesprochen:

zu 8.2.1

Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen, Standardgröße und –ausstattung bei der Unterbringung Geflüchteter verbessern
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 28.09.2017
Vorlage: VO/2017/05385

 

 

Gemeinsame Beratung mit TOP 8.2.2, 8.2.3, 11.1, 11.1.1 und 11.1.2

 

Antrag AM Klinkel TOP 11.1:

 

Bis ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle geschaffen wurde, wird für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete die Quadratmeterzahl pro Person erhöht, mindestens verdoppelt, wenn die Verweildauer in einer Gemeinschaftsunterkunft voraussichtlich die ursprüngliche Höchstdauer von zwölf Monaten übersteigen wird oder diese bereits überschritten hat.

Um dies zu erreichen, werden gut geeignete Unterkünfte nicht aufgegeben.

Die Anmietung von gewerblichem Wohnraum ist zu ermöglichen, wenn die Kosten hierfür die Kosten einer nicht-gewerblichen Unterkunft im Durchschnitt um nicht mehr als 20 Prozent übersteigen.

Die Standardausstattung in den Zimmern und Containern der Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete wird auf die zur Zeit längere Aufenthaltsdauer ausgerichtet, ergänzt bzw. erneuert. Zur Grundausstattung gehören Bett, Tisch, Stühle, ausreichend große Schränke für Bekleidung und andere persönliche Gegenstände. Wenn Brandschutzbestimmungen es erlauben, soll es den Bewohner*innen ermöglicht werden, die Unterkunft individuell einzurichten, so dass zukünftig auch ein Sofa, ein Teppich oder ähnliches zur Grundausstattung zählen.

 Für geflüchtete Menschen mit Behinderung muss in den Unterkünften entsprechend ihrer Behinderung Barrierefreiheit gewährleistet werden.

 Es möge berichtet werden, in welchem Zeitraum der Bedarf an Sozialwohnungen und Wohnungen im Niedrigpreissegment voraussichtlich gedeckt sein wird.

Ergänzungsantrag AM Klinkel TOP 11.1.1:

Der Antrag ‚Wohnperspektive für Geflüchtete schaffen und Standards verbessern‘ möge nach dem vierten Absatz wie folgt ergänzt werden:

 Neben der Anhebung der Standards sollen die Einrichtung von Spiel- und Lernräumen für Kinder sowie Aufenthaltsräume für Erwachsene in den Gemeinschaftsunterkünften die Unterbringungssituation verbessern.

Änderungsantrag AM Akyurt TOP 11.1.2:

Der Sozialsenator wird beauftragt, das Unterbringungskonzept für Flüchtlinge bis zur Haushaltssitzung der Bürgerschaft wie folgt zu überarbeiten und in die Haushaltsberatungen einzubringen:

- Für Flüchtlinge, die länger als 6 Monate in Gemeinschaftsunterkünften leben, wird der zur Verfügung gestellte Wohnraum deutlich erhöht. Einrichtungsgegenstände wie Tische, Stühle, ausreichend große Schränke, Teppiche und Sofas sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Brandschutzvorschriften erlaubt werden.

- Der Bürgermeister wirkt auf einen Entwurf für die Änderung der Verträge mit den Einrichtungsbetreibern hin und stellt in der Haushaltssitzung den hierdurch entstehenden Finanzbedarf dar.

- Der Bürgermeister wirkt darauf hin, dass kein Flüchtling unfreiwillig länger als zwei Jahre in Gemeinschaftsunterkünften leben muss. Dem Sozialausschuss ist vierteljährlich zu berichten, welche Anstrengungen die Stadt unternommen hat, Flüchtlinge in den regulären Wohnungsmarkt zu integrieren.

 

Die Anträge TOP 11.1, 11.1.1 und 11.1.2 wurden in der Sitzung am 05.09.2017 zunächst inhaltlich diskutiert und dann vertagt. Der Ausschussvorsitzende hatte darauf hingewiesen, dass die beantragten Maßnahmen freiwillig und mit Kosten für die Hansestadt Lübeck verbunden sind (daher „Kondi-Fond-relevant“); die Entscheidung über die Anträge obliegt somit der Bürgerschaft.

Die o.a. Anträge wurden dann inhaltsgleich in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.09.2017 gestellt. Die SPD-Fraktion hat einen weiteren Antrag gestellt:

Überweisungsauftrag TOP 8.2.1 (Antrag GAL-Fraktion):

 

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.11 VO Nr. 5237 den nachstehend  aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion einstimmig an den Ausschuss für Soziales überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen !

 

(1)Bis ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle geschaffen wurde, wird für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete die Quadratmeterzahl pro Person erhöht, mindestens verdoppelt, wenn die Verweildauer in einer Gemeinschaftsunterkunft voraussichtlich die ursprüngliche Höchstdauer von zwölf Monaten übersteigen wird oder diese bereits überschritten hat.

(2)Um dies zu erreichen, werden gut geeignete Unterkünfte nicht aufgegeben.

Die Anmietung von gewerblichem Wohnraum ist zu ermöglichen, wenn die Kosten hierfür die Kosten einer nicht-gewerblichen Unterkunft im Durchschnitt um nicht mehr als 20 Prozent übersteigen.

(3)Die Standardausstattung in den Zimmern und Containern der Gemeinschafts-unterkünfte für Geflüchtete wird auf die zur Zeit längere Aufenthaltsdauer ausgerichtet, ergänzt bzw. erneuert.

(4)Zur Grundausstattung gehören Bett, Tisch, Stühle, ausreichend große Schränke für Bekleidung und andere persönliche Gegenstände. Wenn Brandschutzbestimmungen es erlauben, soll es den Bewohner*innen ermöglicht werden, die Unterkunft individuell einzurichten, so dass zukünftig auch ein Sofa, ein Teppich oder ähnliches zur Grundausstattung zählen.

(5)Für geflüchtete Menschen mit Behinderung muss in den Unterkünften entsprechend ihrer Behinderung Barrierefreiheit gewährleistet werden.

 

(6)Neben der Anhebung der Standards sollen Spiel- und Lernräume für Kinder sowie Aufenthaltsräume für Erwachsene die Unterbringungssituation verbessern.

 

(7)Es möge berichtet werden, in welchem Zeitraum der Bedarf an Sozialwohnungen und Wohnungen im Niedrigpreissegment voraussichtlich gedeckt sein wird.

 

Überweisungsauftrag TOP 8.2.2 (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

 

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.12 VO Nr. 5273 den nachstehend  aufgeführten Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ einstimmig

an den Ausschuss für Soziales überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen !

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Unterbringungskonzept für Flüchtlinge bis zur Haushaltssitzung der Bürgerschaft wie folgt zu überarbeiten und in die Haushaltsberatungen einzubringen:

 

- Für Flüchtlinge, die länger als 6 Monate in Gemeinschaftsunterkünften leben, wird der zur Verfügung gestellte Wohnraum deutlich erhöht. Einrichtungsgegenstände wie Tische, Stühle, ausreichend große Schränke, Teppiche und Sofas sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Brandschutzvorschriften erlaubt werden.

 

- Der Bürgermeister wirkt auf einen Entwurf für die Änderung der Verträge mit den Einrichtungsbetreibern hin und stellt in der Haushaltssitzung den hierdurch entstehenden Finanzbedarf dar.

 

- Der Bürgermeister wirkt darauf hin, dass kein Flüchtling unfreiwillig länger als zwei Jahre in Gemeinschaftsunterkünften leben muss. Dem Sozialausschuss ist vierteljährlich zu berichten, welche Anstrengungen die Stadt unternommen hat, Flüchtlinge in den regulären Wohnungsmarkt zu integrieren.

 

Überweisungsauftrag TOP 8.2.3 (Antrag SPD-Fraktion):

 

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.12.1 VO Nr. 5371 den nachstehend  aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig an den Ausschuss

für Soziales überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen !

 

Der Bürgermeister wird beauftragt darzulegen:

 

- Wie viele Menschen leben z. Zt. in den Lübecker Gemeinschaftsunterkünften?

 

- Mit wie vielen Flüchtlingen wird im Jahr 2018 gerechnet?

 

- Welchen Zeitraum verbringt ein Geflüchteter durchschnittlich in einer Gemeinschaftsunterkunft?

 

- Gibt es Fälle, in denen Menschen deutlich länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind?

 

- Welcher zusätzliche Raum- und Finanzbedarf ist erforderlich, um Geflüchteten statt 6 qm bis zu 12 qm reinen Wohnraum anzubieten?

 

- Ist es trotz der zu beachtenden Brandschutzvorschriften möglich, in einer

Gemeinschaftsunterkunft auch Schränke, Teppiche und Sofas aufzustellen?

 

- Sind in den Gemeinschaftsunterkünften Rückzugs-, Lern-bzw. Spielräume für Kinder und Erwachsene vorhanden. Bitte Standorte mit den entsprechenden Räumlichkeiten darstellen.

 

 

Zu dem Antrag der SPD-Fraktion teilt Frau Schwartz im Wesentlichen mit, dass derzeit 1.822 Geflüchtete in den rd. 40 Gemeinschaftsunterkünften leben.

Im Jahr 2018 wird mit 600 Flüchtlingen gerechnet.

Die durchschnittliche Verweildauer betrug im Jahre 2016 9,7 Monate und beträgt in diesem Jahr 12,6 Monate.

Bei einer Auslastung der Gemeinschaftsunterkunft von 50 % entstehen Mehrkosten i.H.v.

2 Mio. €, bei einer Auslastung von 70 % i.H.v. rd. 700.000,00 €.

Es gibt keine Brandschutzvorschrift, die eine Regelung bzgl. der Einrichtung in den Gemeinschaftsunterkünften  trifft; im Vordergrund steht hier die Verminderung der Brandlasten. Auch hier verweist Frau Schwartz noch einmal auf die ordnungsrechtliche Unterbringung der Flüchtlinge. Eine nochmalige Abstimmung mit der Feuerwehr hat zu keiner anderen Haltung der Verwaltung geführt.

 

 

Es sprechen außerdem Frau Mentz (zur Verweildauer) und Frau Menorca.

 

 

Abstimmung zu TOP 8.2.1

Auf Wunsch von Frau Akyurt wird über den Antrag der GAL-Fraktion absatzweise abgestimmt:

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, den Antrag bezüglich der Absätze 1 – 6 abzulehnen und bezüglich des letzten Absatzes (Absatz 7) zu beschließen.

 

Abstimmung zu TOP 8.2.2

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich (3 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen), den Antrag abzulehnen.

 

TOP 8.2.3

Der Vorsitzende erklärt, dass der Antrag der SPD-Fraktion zurückgezogen wird.

 

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklären Herr Klinkel und Frau Akyurt, dass ihre Anträge zu TOP 11.1, 11.1.1 und 11.1.2 damit gleichzeitig erledigt sind.