| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Einwohner:innenfragestunde |
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| Ö 2.1 |
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Frage von Frau Dr. Kentsch zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.11.2024
Thema: Partnerschaftsgewalt und Täterarbeit |
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VO/2024/13692 |
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| Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 26.09.2024 |
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SI/2024/466 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen des Stadtpräsidenten |
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| Ö 5 |
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Anträge / Berichte der Ausschüsse |
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| Ö 5.1 |
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Beirat für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2025 (Lag bereits vor.
) |
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VO/2024/13494-07 |
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| Ö 5.1.1 |
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Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag des Beirats für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2025 (VO/2024/13494-07) |
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VO/2024/13494-11 |
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| Ö 6 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
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| Ö 6.1 |
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BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Wasserstoff-Pipeline /-Strategie für Lübeck |
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VO/2024/13700 |
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| Ö 6.2 |
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BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Zustand der Sporthallen in Lübeck |
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VO/2024/13762 |
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| Ö 7 |
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Berichte |
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| Ö 7.1 |
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Gutachten Herreninsel (Empfehlung der gemeinsamen Beratung mit TOP 7.2
Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung in die März-Sitzung 2025) |
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VO/2024/13147 |
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| Ö 7.1.1 |
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Fraktion LINKE & GAL: Antrag zu Gutachten Herreninsel VO/2024/13147 (Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung in die März-Sitzung 2025) |
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VO/2024/13147-01 |
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| Ö 7.2 |
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Wohnnutzung Herreninsel (Empfehlung der gemeinsamen Beratung mit TOP 7.1.
Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung in die März-Sitzung 2025) |
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VO/2024/13147-03 |
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| Ö 7.3 |
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Schulentwicklungsplanung der Förderzentren- überarbeiteter Bericht (Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung in die Januar-Sitzung.) |
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VO/2024/13171-06 |
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| Ö 7.4 |
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5. Regionaler Nahverkehrsplan - Verkehrswendeszenario (Empfehlung der gemeinsamen Beratung mit TOP 9.21
Der Ältestenrat empfiehlt die gemeinsame Vertagung der Tagesordnungspunkte 7.4, 9.2, 9.21 und 9.22.) |
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VO/2024/13415 |
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| Ö 7.5 |
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Evaluation zum Verkehrsversuch Fackenburger und Krempelsdorfer Allee |
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VO/2024/13439 |
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| Ö 7.6 |
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9. Bericht zum Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK-Bericht 2023) |
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VO/2024/13642 |
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| Ö 7.7 |
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Beirat für Senior:innen Jahresbericht 2023 |
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VO/2024/13662 |
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| Ö 7.8 |
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Personalbericht 2023 / 2024 |
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VO/2024/13672 |
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| Ö 7.9 |
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Bericht über die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck (Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung in die Januar-Sitzung.) |
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VO/2024/13678 |
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| Ö 7.9.1 |
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Fraktion LINKE & GAL, Antrag zu: Bericht über die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2024/13678-01 |
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| Ö 7.10 |
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Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2025 |
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VO/2024/13683 |
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| Ö 7.10.1 |
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CDU, Bü90/Die Grünen, FDP - Antrag zu: Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2025 |
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VO/2024/13683-02 |
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| Ö 8 |
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Wahlen / Benennungen / Besetzungen (Der Ältestenrat empfiehlt die Beratung en bloc der Tagesordnungspunkte 8.1 - 8.3) |
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| Ö 8.1 |
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CDU: Wahl in den Schul-und Sportausschuss |
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VO/2024/13725 |
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| Ö 8.2 |
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AfD: Wahl in den Bauausschuss |
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VO/2024/13751 |
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| Ö 8.3 |
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AfD: Wahl in den Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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VO/2024/13753 |
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| Ö 8.4 |
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CDU: Entsendung in den Aufsichtsrat der BQL Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH |
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VO/2024/13730 |
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| Ö 9 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 9.1 |
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Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 13.11.2024
Quartierspark "Beim Drögenvorwerk" (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13732 |
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| Ö 9.2 |
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Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 13.11.2024
Bürgerentscheid Straßenbahn (Empfehlung der gemeinsamen Beratung mit TOP 9.22.
Der Ältestenrat empfiehlt die gemeinsame Vertagung der Tagesordnungspunkte 7.4, 9.2, 9.21 und 9.22.) |
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VO/2024/13734 |
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| Ö 9.3 |
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Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 13.11.2024
Schottergärten in Lübeck (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Bauausschuss (federf.) und den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13735 |
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| Ö 9.4 |
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Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 13.11.2024
Bebauung Travemünde (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13736 |
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| Ö 9.5 |
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Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 13.11.2024
zusätzlicher Parkraum (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13737 |
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| Ö 9.6 |
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Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 13.11.2024
Busverkehr Beckergrube (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13738 |
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| Ö 9.7 |
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Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 13.11.2024
Wanderweg Schärenweg (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13739 |
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| Ö 9.8 |
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Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 13.11.2024
Pflege des Stadtparkes / Aufgaben des Bereiches Stadtgrün und Verkehr (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Bauausschuss (federf.) und den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13740 |
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| Ö 9.9 |
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1. Lübecker Kulturentwicklungsplan (KEP) (Lag bereits vor.
Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung.
Zurückgestellt im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege) |
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0/09394-01-01-05 |
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| Ö 9.9.1 |
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BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Änderungsantrag zu 0/09394-01-01-05: 1. Lübecker Kulturentwicklungsplan (KEP) (Lag bereits vor.
Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung.) |
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4-01-01-05-01-01 |
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| Ö 9.10 |
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Aufwandsentschädigungen / Ehrenamtsförderung für die freiwilligen Feuerwehren (Empfehlung der gemeinsamen Beratung mit Top 9.28 und 10.2) |
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VO/2024/13340 |
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| Ö 9.11 |
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Erarbeitung einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung |
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VO/2024/13365-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis. 2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können. 3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind. 4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind. 5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien. 6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. € Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln.. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden. 7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden. 8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten. |
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14.11.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis. 2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können. 3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind. 4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind. 5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien. 6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. € Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden. 7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden. 8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 9 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 0 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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26.11.2024 - Hauptausschuss |
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Ö 5.24 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis. 2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können. 3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind. 4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind. 5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien. 6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. € Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln.. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden. 7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden. 8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich die Annahme der Beschlussvorlage.
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28.11.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.11 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis. 2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können. 3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind. 4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind. 5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien. 6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. € Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln.. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden. 7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden. 8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 41 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Hiernach erfolgt die Abendpause in der Zeit von 18.33 bis 19.20 Uhr.
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| Ö 9.12 |
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Stiftung Heiligen-Geist-Hospital (HGH): Feststellung des Jahresabschlusses 2021 (Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung en bloc der Tagesordnungspunkte 9.12 bis 9.19.) |
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VO/2024/13374 |
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| Ö 9.13 |
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Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster (JJK): Feststellung des
Jahresabschlusses 2021 |
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VO/2024/13375 |
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| Ö 9.14 |
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Stiftung Kriegsopferdank: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 |
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VO/2024/13376 |
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| Ö 9.15 |
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Stiftung "Lübecker Wohnstifte" (LW): Feststellung des Jahresabschlusses 2021 |
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VO/2024/13377 |
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| Ö 9.16 |
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Stiftung Haus der Jugend (HdJ): Feststellung des Jahresabschlusses 2022 |
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VO/2024/13378 |
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| Ö 9.17 |
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Stiftung Lübecker Altstadt: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 |
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VO/2024/13379 |
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| Ö 9.18 |
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Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster (JJK): Feststellung des Jahresabschlusses 2022 |
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VO/2024/13596 |
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| Ö 9.19 |
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Stiftung Kriegsopferdank (KOD): Feststellung des Jahresabschluss 2022 |
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VO/2024/13597 |
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| Ö 9.20 |
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Gründung Lübecker Klimafonds |
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VO/2024/13406-01 |
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| Ö 9.20.1 |
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Fraktion Linke & GAL: Änderungsantrag zu Gründung Lübecker Klimafonds |
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2024/13406-01-01 |
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| Ö 9.20.2 |
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CDU, Bü90/Die Grünen, FDP - Änderungsantrag zu: Gründung Lübecker Klimafonds |
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2024/13406-01-02 |
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| Ö 9.21 |
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5. Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) (Empfehlung der gemeinsamen Beratung mit TOP 7.4
Der Ältestenrat empfiehlt die gemeinsame Vertagung der Tagesordnungspunkte 7.4, 9.2, 9.21 und 9.22.) |
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VO/2024/13416 |
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| Ö 9.21.1 |
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CDU + BÜ 90/Die Grünen - Ergänzungsantrag zu: 5. Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) |
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VO/2024/13416-01 |
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| Ö 9.22 |
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Verkehrsentwicklungsplan - Teilgutachten Potenzialanalyse Straßenbahn (Empfehlung der gemeinsamen Beratung mit TOP 9.2.
Vertagt im Bauausschuss (18.11.) und Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (19.11.).
Der Ältestenrat empfiehlt die gemeinsame Vertagung der Tagesordnungspunkte 7.4, 9.2, 9.21 und 9.22.) |
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VO/2024/13418 |
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| Ö 9.23 |
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Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Tochtergesellschaft EZL GmbH |
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VO/2024/13473 |
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| Ö 9.24 |
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck (Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung.) |
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VO/2024/13477 |
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| Ö 9.25 |
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Verlängerung der Budgetverträge freie KiTa Träger über den 31.12.2024 hinaus |
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VO/2024/13485 |
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| Ö 9.26 |
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Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2023 |
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VO/2024/13501 |
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| Ö 9.27 |
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Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt Jugendhilfe |
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VO/2024/13503 |
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| Ö 9.28 |
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Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehren (Empfehlung der gemeinsamen Beratung mit Top 9.10 und 10.2) |
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VO/2024/13518 |
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| Ö 9.29 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Pohl |
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VO/2024/13557 |
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| Ö 9.30 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Landgraben |
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VO/2024/13563 |
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| Ö 9.31 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Hansestadt Lübeck |
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VO/2024/13584 |
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| Ö 9.32 |
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Verkauf von Kommanditanteilen der TraveKom projects GmbH & Co. KG |
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VO/2024/13599 |
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| Ö 9.33 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 100.000,00 EUR für die Baumaßnahme Erneuerung des Kinderspielplatzes im Drägerpark 'Waldläuferpfad' |
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VO/2024/13601 |
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| Ö 9.34 |
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Empfehlung zum Zurückziehen des Beschlusses VO/2023/12266-01 (Der Ältestenrat empfiehlt die Vertagung.
Im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege am 11.11. zurückgestellt.) |
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VO/2024/13607 |
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| Ö 9.35 |
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3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 |
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VO/2024/13608 |
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| Ö 9.36 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 200.000 Euro zur "Begleitung des Transformationsprozesses der Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup" |
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VO/2024/13619 |
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| Ö 9.37 |
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Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - Satzungsbeschluss |
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VO/2024/13631 |
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| Ö 9.38 |
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Einlage in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2024 |
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VO/2024/13632 |
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| Ö 9.39 |
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Annahme einer zweckgebundenen Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 105.000 Euro zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck - Projekt NFLplus |
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VO/2024/13641 |
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| Ö 9.40 |
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1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2024 |
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VO/2024/13644 |
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| Ö 9.41 |
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Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Grundsteuer (Empfehlung der gemeinsamen Beratung mit TOP 10.10) |
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VO/2024/13645 |
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| Ö 9.41.1 |
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Änderungsantrag: Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Grundsteuer |
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VO/2024/13645-02 |
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| Ö 9.42 |
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Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel - Satzungsbeschluss
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VO/2024/13650 |
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| Ö 9.43 |
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Änderung und Neufassung der Satzung der Stiftung Vereinigte Testamente |
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VO/2024/13653 |
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| Ö 9.44 |
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Terminierung der Wahlversammlung zur Wahl eine Behindertenbeirates gemäß §47d GO und Berufung Wahlleiterin/Stellvertretung |
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VO/2024/13655 |
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| Ö 9.45 |
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Bebauungsplan 32.77.00 - Europaweg / Ostseestraße - Satzungsbeschluss |
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VO/2024/13658 |
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| Ö 9.46 |
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Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 32.26.00 - Helldahl / Leegerwall - Satzungsbeschluss
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VO/2024/13670 |
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| Ö 9.47 |
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Rahmenplan Gleichstellung 2024 |
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VO/2024/13673 |
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| Ö 9.48 |
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Umwidmung der finanziellen Mittel "Duschbus" für die hygienische Versorgung obdachloser Menschen
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VO/2024/13675 |
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| Ö 9.49 |
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Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000,00 Euro zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2024 |
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VO/2024/13680 |
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| Ö 9.50 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 30.334,00 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck 2024 bis 2026 |
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VO/2024/13682 |
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| Ö 9.51 |
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Zustimmung zum Nachtragsplan der Kameradschaftskasse der FF Lübeck-Dummersdorf für das Haushaltsjahr 2024 |
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VO/2024/13686 |
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| Ö 10 |
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Anträge der Fraktionen |
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| Ö 10.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: AT zu VO/2019/08356 Grundsteuer C einführen - für mehr Wohnraum in Lübeck (Lag bereits vor.) |
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VO/2019/08356-02 |
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| Ö 10.1.1 |
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Empfehlung des Hauptausschusses zum Überweisungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen: Grundsteuer C einführen - für mehr Wohnraum in Lübeck (VO/2019/08356-02) |
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2019/08356-02-01 |
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| Ö 10.2 |
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BM Möller: Einführung einer Ehrenamtspauschale für die Freiwillige Feuerwehr
(Lag bereits vor. Empfehlung der gemeinsamen Beratung mit TOP 9.10 und 9.28.
) |
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VO/2023/12366 |
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| Ö 10.2.1 |
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Empfehlung des Hauptausschusses zum Antrag BM Möller: Einführung einer Ehrenamtspauschale für die Freiwillige Feuerwehr
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VO/2023/12366-01 |
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| Ö 10.3 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & CDU: Lübeck wird Meeresschutzstadt (Lag bereits vor. Der Antrag hat in der September-Sitzung nicht die Dringlichkeit erhalten.) |
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VO/2024/13586 |
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| Ö 10.4 |
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BM Lothar Möller: Wettbewerbsfähigkeit der Innenstadt stärken - gebührenfreies Parken für die ersten zwei Stunden (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13681 |
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| Ö 10.5 |
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BM Lothar Möller: Mehr Dieselbusse als Elektrobusse anschaffen |
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VO/2024/13691 |
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| Ö 10.6 |
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SPD & FW: Unterstützung Lübecker Marathon (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Schule und Sport mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13711 |
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| Ö 10.7 |
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BM Möller: Obdachlose und armutsbetroffene Menschen durch kommunale Beschäftigungsprogramme in den Arbeitsmarkt integrieren (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Soziales mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13719 |
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| Ö 10.8 |
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Fraktion LINKE & GAL: Bezahlkarte für geflüchtete Menschen (Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Soziales mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13722 |
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| Ö 10.9 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP: AT zu VO/2024/13748 Ehrenfriedhof |
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VO/2024/13748-01 |
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| Ö 10.10 |
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BM L. Möller+ AfD-Fraktion: Anpassung Hebesatz Grundsteuer B (Empfehlung der gemeinsamen Beratung mit TOP 9.41.) |
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VO/2024/13750 |
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| Ö 10.11 |
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SPD & FW: Regelung der Aufstellung von Sammelcontainern im Stadtgebiet, Erstellung einer Satzung
(Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Werkausschuss/EBL mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13752 |
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| Ö 10.12 |
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BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium |
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VO/2024/13741-01 |
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| Ö 10.13 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU & FDP: AT zu Regelungen im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Ausschreibungen für städtische Immobilien und städtebauliche Verträge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
(Über den Antrag kann nur beraten werden, wenn die Empfehlung zu TOP 10.13.1 die Dringlichkeit erhält.) |
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VO/2024/13394-01 |
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| Ö 10.13.1 |
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Dringlichkeitsempfehlung des Hauptausschusses zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU & FDP: AT zu Regelungen im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Ausschreibungen für städtische Immobilien und städtebauliche Verträge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (VO 13394-01)
(Über die Dringlichkeit wird in der Sitzung abgestimmt.) |
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2024/13394-01-01 |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 26.09.2024 |
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| N 12 |
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|
Anträge der Fraktionen |
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| N 13 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
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| N 14 |
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Berichte |
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| N 14.1 |
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Marktangemessenheit des Nutzungsentgeltes für die von der LHG betriebene städtische Hafenflächen |
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| N 14.2 |
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Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung (Der Ältestenrat empfiehlt mehrheitlich die Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird der Stadtpräsident über die Zuordnung aller Tagesordnungspunkte unter Top 14 und 15 zum nichtöffentlichen Teil abstimmen lassen.) |
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| N 15 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 15.1 |
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Fortschreibung des Rahmenvertrages über Dienstleistungen im Bereich Verwaltungsmodernisierung (Digitalisierung) und Standortentwicklung (Smart City) |
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| N 15.2 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Heiweg |
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| N 15.3 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Fehlingstraße |
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| N 15.4 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Fischereihafen |
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| N 15.5 |
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Verkauf eines unbebauten Erbbaurechtes, Blankenseer Straße |
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| Ö 16 |
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|
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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