Vorlage - VO/2024/13683-02
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge folgendes beschließen:
Zu Kürzungen bei Personalstellen (Punkte 1 – 5 der o. g. Vorlage):
Zu Pkt. 1 und Pkt. 4:
Der Vergabe von Sperrvermerken und deren mögliche Aufhebung durch die Bürgerschaft wird zugestimmt.
Zu Pkt. 2:
Der Streichung der betreffenden Stellen, d. h. keine Aufnahme in den Stellenplan 2025, wird zugestimmt.
Zu Pkt. 3 und Pkt. 5:
Die betreffenden Stellen bleiben zunächst im Stellenplan erhalten.
Die Wiederbesetzung der im Bereich Recht vakanten Stelle mit dem Schwerpunkt „Sachbearbeitung bei Sach- und Gebäudeversicherungen“ kann baldmöglichst erfolgen. Die Bürgerschaft hebt den vorhandenen Sperrvermerk hiermit auf.
Der Bürgermeister wird zudem gebeten, spätestens im 2. Quartal 2025 zu berichten, wie
- Die unter den Punkten 3 und 5 aufgeführten Stellen im Haushalt 2026 gestrichen werden und …
- … alternativ in den jeweiligen Fachbereichen andere Stellen mit vergleichbarer Kostenwirksamkeit gestrichen werden.
Sollte eine der betroffenen Stellen unterjährig frei werden, ist sie nicht wieder zu besetzen.
Die Befugnis des Bürgermeisters, die Aufgabenwahrnehmung innerhalb eines Bereichs (und ggf. auch darüber hinaus) umzuschichten, bleibt unberührt.
Zum Bereich DOS wird ein Bericht erbeten, aus dem ersichtlich wird, mit welchen Personalressourcen an welchen Projekten gearbeitet wird und welcher konkrete Nutzen hierdurch für Verwaltung und/oder Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen in Lübeck entsteht. Dieser Bericht ist der Bürgerschaft bis zur Sitzung im Februar 2025 vorzulegen.
Zu Sachaufwand und Investitionen:
Gemäß Punkt 2 des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2024/13281-01-01 vom 27.06.2024 sind der Bürgerschaft für die beschlossenen Investitionen unverzüglich Optionen für eine Re-Priorisierung anderer Projekte vorzulegen, wenn dies für eine Umsetzung in 2025 erforderlich ist. Dies kann z. B. durch Modifizierung des vierteljährlichen Berichtswesens zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse geschehen.
Bezüglich der Finanzierungslücke bei der städtischen Förderung für das Mehrgenerationenhaus Lübeck-Eichholz wird die Verwaltung gebeten, der Bürgerschaft bis zur Sitzung im Februar 2025 einen Bericht vorzulegen, der Vorschläge zur auskömmlichen Finanzierung aufzeigt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen
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