Vorlage - VO/2024/13644
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Beschlussvorschlag
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
I.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden
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| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des 1. Nachtrages | |
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| erhöht um | vermindert um | gegenüber bisher EUR | nunmehr fest- gesetzt auf EUR |
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| EUR | EUR | ||
1. | im Ergebnisplan der |
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| Gesamtbetrag der Erträge |
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| 231.400 | unverändert |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen |
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| 216.400 | unverändert |
| Jahresüberschuss |
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| 15.000 | unverändert |
| Jahresfehlbetrag |
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| 0 | unverändert |
2. | im Finanzplan der |
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| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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231.400 |
unverändert |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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186.800 |
unverändert |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
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31.000 |
unverändert |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
291.800 |
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16.600 |
308.400 |
II.
Es werden neu festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von bisher 0 EUR |
auf unverändert |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | von bisher 0 EUR |
auf unverändert |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite | von bisher 0 EUR |
auf unverändert |
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| §98 Abs. 2 GO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (siehe Beschlussvorschlag) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Gem. Haushaltsbegleitbeschluss für das Haushaltsjahr 2024 sollen die ursprünglich für den Erwerb des ehemaligen Bundesbankgebäudes eingeplanten städtischen Haushaltsmittel in Höhe von 3,6 Mio EUR nunmehr für eine Stammkapitalerhöhung bei der Grundstücksgesellschaft Trave mbH verwendet werden.
Um die Geschäftsanteile der Stiftung Lübecker Wohnstifte und der Hansestadt Lübeck (7,5 v.H. und 92,5 v.H.) unverändert zu lassen, ist daher stiftungsseitig beabsichtigt, ebenfalls eine entsprechende Bareinlage in Höhe von 291.892 EUR in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft Trave mbH zu erbringen. Siehe hierzu auch VO/2024/13632 „Einlage in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft Trave mbH“.
Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 291.800 EUR sind über einen Nachtrag haushaltsmäßig zu ordnen.
Anlagen
1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2024
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2024 (941 KB) |