Vorlage - VO/2024/13662
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Beschlussvorschlag
Allgemeine Vorbemerkung:
Der vorliegende Bericht betrifft den Zuständigkeitsbereich des Beirats für Senior:innen in der Hansestadt Lübeck.
Da der Beirat für Senior:innen der Hansestadt Lübeck keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen kann und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, wird der Bericht formal über das Büro der Bürgerschaft eingebracht.
Das Büro der Bürgerschaft weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich der Beirat für Senior:innen in der Hansestadt Lübeck selbst verantwortlich ist.
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 25.06.2020 mit der 4. Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck für den Beirat für Senior:innen in § 4 beschlossen: „Der Beirat für Senior:innen erstattet der Bürgerschaft einmal jährlich einen Jahresbericht.“ Der Jahresbericht ist in der Anlage beigefügt.
Begründung
Siehe Anlage
Anlagen
Jahresbericht 2023 des Beirates für Senior:innen der Hansestadt Lübeck
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Jahresbericht 2023 ef (174 KB) |