Auszug - Änderungsantrag: Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Grundsteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten, die o.g. Vorlage mit folgenden Änderungen umzusetzen:
Die ersten Bescheide zur neu berechneten Grundsteuer sind erst zu versenden, nachdem
- Mindestens 60% aller Veranlagungsfälle in den Datenstand der HL eingepflegt sind
- Diese Daten plausibilisiert und ggf. korrigiert worden sind
- Der Bürgerschaft zur Sitzung im Februar 2025 ein Statusbericht vorgelegt worden ist, der mindestens Aussagen zu folgenden Punkten enthält:
-aktueller Anteil der in den Datenbestand der HL eingepflegten Fälle am Gesamtbestand
-Umfang und erkennbare Auswirkungen von Korrekturen bei den in den Datenbestand der HL eingepflegten Veranlagungsfällen in Bezug auf die „vorläufigen Hebe-sätze“ laut Transparenzregister des Landes Schleswig-Holstein
-die angestrebte Aufkommensneutralität der neuen Steuererhebungsmethode im Vergleich zur bisherigen Erhebungsform
-weiterer zeitlicher Ablauf
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 38 | |
Nein-Stimmen | 4 | |
Enthaltungen | 3 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Beschluss: | 28.11.2024 | Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | unverändert beschlossen | ||||
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Koordinierung: | 1.101 - Bürgermeisterkanzlei | Bearbeitung: | 1.201 - Haushalt und Steuerung | |||
Status: | 05.03.2025 | ||||||
Auftrag: |
Bericht zum Stand der Umsetzung: Der Bericht wurde von der BÜ am 27.02.25 zur Kenntnis genommen (VO 13645-02-01).