Vorlage - VO/2024/13503
|
Beschlussvorschlag
In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten werden gem. § 82 Abs. 1 GO überplanmäßig bereitgestellt:
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
363002000.5332001 | Jugendhilfe, Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen | 2024 | 2.000.000 € |
Produktsachkonto | Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag |
523001.000.50xx | Archäologie und Denkmalpflege, Personal- und Versorgungsaufwendungen | 2024 | 500.000 € |
362002.000.50xx | Jugendarbeit, Personal- und Versorgungsaufwendungen | 2024 | 500.000 € |
361003.000.4141000 | Tagespflege, Zuw. u. Zusch.f.lfd. Zwecke Land | 2024 | 500.000 € |
361001.000.5331001 | Entgeltermäßigung Kindertagsbetreuung, Jugendhilfe außerh.v.Einrichtung | 2024 | 200.000 € |
365001.000.5318001 | Planung und Bezuschussung Kita, Zusch.f.lfd.Zw.soz.o.ähnl.Einr. | 2024 | 150.000 € |
243001.000.5431007 | Allgemeine Schulträgeraufgaben, Sachverst.-, Gerichts-u.ä.Kosten | 2024 | 150.000 € |
Verfahren
| ||||||||
|
|
| ||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
| ||||||
| ||||||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
|
| freiwillig | ||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||
|
| § 82 Abs. 1 GO für Schleswig-Holstein | ||||||
|
|
| ||||||
Finanzielle Auswirkungen: | x | Siehe Beschlussvorschlag | ||||||
|
| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Begründung
a) Unbegleitete minderjährige Ausländer:innen – Mehrbedarf i.H.v. 2,3 Mio €
Die Fallzahlen der unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen (umA) sind in 2023 im Vergleich zu den Vorjahren wieder deutlich angestiegen. Hintergrund dieser Entwicklung ist die vermehrte Aufnahme von umA im Rahmen der quotalen Verteilung durch Zuweisungen des Landes. Zum Stand 01.10.2024 waren durchschnittlich rund 110 Fälle/Monat in Maßnahmen.
Für die ambulanten und stationären Maßnahmen (Erziehungsbeistand, Heimunterbringung, trägereig. Wohnraum, Inobhutnahme) wurden seinerzeit rund 2,5 Mio € eingeplant. Nach den aktuellen Prognosen werden in 2024 jedoch rund 4,8 Mio € benötigt.
Die Kostenerstattung für diesen Teil der Jugendhilfe seitens des Landes erfolgt zeitverzögert, in der Regel erst im folgenden Haushaltsjahr.
b) Hilfen zur Erziehung – Mehrbedarf i.H.v. 2,2 Mio €
Seit 2021 ist bei den Hilfen zur Erziehung eine stetige Fallzahlsteigerung zu beobachten. Diese Entwicklung betrifft sowohl die ambulanten Hilfen (Sozialpädagogische Familienhilfen, Erziehungsbeistand) wie auch den stationären Bereich (Heimerziehung, betreutes Wohnen).
Ab 2023 zeichnet sich in Umsetzung der KJSG-Reform (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) eine spürbare Fallzahlsteigerung bei den Jugendhilfemaßnahmen, insbesondere für junge Volljährige, ab.
Neben der Fallzahlentwicklung sind insbesondere die hohen Tarifabschlüsse im TVöD bzw. in vergleichbaren Tarifen als Begründung für den Kostenanstieg anzuführen, die sich vollumfänglich auf die Entgelte auswirken.
Eine weitere Rolle in diesem Zusammenhang spielt die besondere Entwicklung im Bereich der stationären Hilfen, die sich ebenfalls stark auf die Kosten auswirkt und die – landes- und auch bundesweit - in den Jugendämtern mit Sorge beobachtet wird: Es fehlt zunehmend an adäquaten stationären Unterbringungsmöglichkeiten, die den komplexer werdenden Fällen gerecht werden. Soweit vereinzelt Plätze vorhanden sind, sind diese um ein Vielfaches teurer als herkömmliche stationäre Plätze. Monatliche Kosten von 10.000 Euro und höher, sind mittlerweile keine Ausnahme mehr.
Die Fallzahl- und Kostenentwicklung im Produkt Jugendhilfe wird in den folgenden Grafiken dargestellt.
Aufgrund der nachträglichen Kostenerstattung des Landes für die umA-Maßnahmen in 2023 können 2,5 Mio. € des Fehlbedarfes über die unechte Deckung kompensiert werden. Für die weiteren 2,0 Mio. € sind Haushaltsmittel überplanmäßig bereit zu stellen.
Anlagen
Keine