Vorlage - VO/2024/13503  

Betreff: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt Jugendhilfe
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.510 - Familienhilfen/Jugendamt Bearbeiter/-in: Bender, Olga
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten werden gem. § 82 Abs. 1 GO überplanmäßig bereitgestellt:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

363002000.5332001

Jugendhilfe, Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen

2024

2.000.000 €

1.

Deckung:

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

523001.000.50xx

Archäologie und Denkmalpflege, Personal- und Versorgungsaufwendungen  

2024

500.000 €

362002.000.50xx

Jugendarbeit, Personal- und Versorgungsaufwendungen  

2024

500.000 €

361003.000.4141000

Tagespflege, Zuw. u. Zusch.f.lfd. Zwecke Land  

2024

500.000 €

361001.000.5331001

Entgeltermäßigung Kindertagsbetreuung, Jugendhilfe außerh.v.Einrichtung   

2024

200.000 €

365001.000.5318001

Planung und Bezuschussung Kita, Zusch.f.lfd.Zw.soz.o.ähnl.Einr.  

2024

150.000 €

243001.000.5431007

Allgemeine Schulträgeraufgaben, Sachverst.-, Gerichts-u.ä.Kosten  

2024

150.000 €


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

nicht relevant

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 82 Abs. 1 GO für Schleswig-Holstein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Siehe Beschlussvorschlag

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

a)                               Unbegleitete minderjährige Ausländer:innen Mehrbedarf i.H.v. 2,3 Mio €

Die Fallzahlen der unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen (umA) sind in 2023 im Vergleich zu den Vorjahren wieder deutlich angestiegen. Hintergrund dieser Entwicklung ist die vermehrte Aufnahme von umA im Rahmen der quotalen Verteilung durch Zuweisungen des Landes. Zum Stand 01.10.2024 waren durchschnittlich rund 110lle/Monat in Maßnahmen.

 

r die ambulanten und stationären Maßnahmen (Erziehungsbeistand, Heimunterbringung, trägereig. Wohnraum, Inobhutnahme) wurden seinerzeit rund 2,5 Mio € eingeplant. Nach den aktuellen Prognosen werden in 2024 jedoch rund 4,8 Mio € benötigt.

 

Die Kostenerstattung für diesen Teil der Jugendhilfe seitens des Landes erfolgt zeitverzögert, in der Regel erst im folgenden Haushaltsjahr.

 

b)                               Hilfen zur Erziehung Mehrbedarf i.H.v. 2,2 Mio €

Seit 2021 ist bei den Hilfen zur Erziehung eine stetige Fallzahlsteigerung zu beobachten. Diese Entwicklung betrifft sowohl die ambulanten Hilfen (Sozialpädagogische Familienhilfen, Erziehungsbeistand) wie auch den stationären Bereich (Heimerziehung, betreutes Wohnen).

Ab 2023 zeichnet sich in Umsetzung der KJSG-Reform (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) eine spürbare Fallzahlsteigerung bei den Jugendhilfemaßnahmen, insbesondere für junge Volljährige, ab.

 

Neben der Fallzahlentwicklung sind insbesondere die hohen Tarifabschlüsse im TVöD bzw. in vergleichbaren Tarifen als Begründung für den Kostenanstieg anzuführen, die sich vollumfänglich auf die Entgelte auswirken.

 

Eine weitere Rolle in diesem Zusammenhang spielt die besondere Entwicklung im Bereich der stationären Hilfen, die sich ebenfalls stark auf die Kosten auswirkt und die landes- und auch bundesweit -  in den Jugendämtern mit Sorge beobachtet wird: Es fehlt zunehmend an adäquaten stationären Unterbringungsmöglichkeiten, die den komplexer werdenden Fällen gerecht werden. Soweit vereinzelt Plätze vorhanden sind, sind diese um ein Vielfaches teurer als herkömmliche stationäre Plätze. Monatliche Kosten von 10.000 Euro und höher, sind mittlerweile keine Ausnahme mehr.

 

Die Fallzahl- und Kostenentwicklung im Produkt Jugendhilfe wird in den folgenden Grafiken dargestellt.

 

 

 

Aufgrund der nachträglichen Kostenerstattung des Landes für die umA-Maßnahmen in 2023 können 2,5 Mio. € des Fehlbedarfes über die unechte Deckung kompensiert werden. Für die weiteren 2,0 Mio. € sind Haushaltsmittel überplanmäßig bereit zu stellen.


Anlagen

Keine