Vorlage - VO/2024/13473  

Betreff: Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Tochtergesellschaft EZL GmbH
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Schmedemann, Stefan
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
10.10.2024 
11. Sitzung des Werkausschusses EBL unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
15.10.2024 
21. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt, aus dem Sondervermögen der Entsorgungsbetriebe Lübeck der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL GmbH) ein Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung einer Investition in ein Zwischenlager als Volltilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 60 Monaten zu einem Zinssatz von 4,36 % zu gewähren.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 - Recht

keine rechtl. Bedenken

3.030 - Fachbereichscontrolling

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Weil deren Belange nicht betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die Entsorgungsbetriebe beabsichtigen, ihrer Tochtergesellschaft, der EZL GmbH, ein Gesellschafterdarlehen aus Eigenmitteln zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre geplanten notwendigen Investitionen im laufenden Geschäftsjahr ohne die Aufnahme eines Bankdarlehens tätigen kann.

Bei der Investition handelt es sich um die geplante Baumaßnahme eines dringend benötigten Zwischenlagers.

Die Mittel werden aus dem ursprünglich bei den EBL in 2024 als Investition geplanten Erweiterungsbau eines Zwischenlagers entnommen. Die EBL besitzen keine eigene geeignete Fläche, die EZL GmbH hingegen schon und die Nutzung des bisherigen, aber auch des zukünftigen Zwischenlagers erfolgt durch die EBL und die EZL GmbH. Es wird daher vorgeschlagen, die im Wirtschaftsplan aufgeführten Mittel in Höhe von 1 Mio. EUR der EBL der Tochtergesellschaft EZL GmbH als Darlehen zur Verfügung zu stellen, um auf deren Gelände das Zwischenlager zeitnah errichten zu können. Das Zwischenlager wird unter anderem für das Bodenmanagement benötigt.

Ein entsprechender Darlehensvertrag zwischen den EBL und der EZL GmbH ist bereits als Entwurf aufgesetzt. Es handelt sich um ein Volltilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 60 Monaten und dem marktgängigen Zinssatz in Höhe von 4,36 %, die der EBL statt einer Bank zufließen.

 

 


Anlagen