Vorlage - VO/2024/13601  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 100.000,00 EUR für die Baumaßnahme Erneuerung des Kinderspielplatzes im Drägerpark 'Waldläuferpfad'
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Oberländer, Claudia
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.11.2024 
22. Sitzung des Bauausschusses      
Hauptausschuss zur Vorberatung
12.11.2024    22. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

Die Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 100.000,00 EUR für die Erneue-rung des Kinderspielplatzes im Drägerpark, Waldläuferpfad im Jahr 2024 wird angenommen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht direkt betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


 


Anlagen


 

Bei dem ‚Waldläuferpfad‘ handelt es sich um eine Neuplanung auf der Fläche der ehemaligen Rollerbahn des Kinderspielplatzes Drägerpark. Auf Grundlage einer Kinderbeteiligung wurde ein Spiel- und Kletterparcour erarbeitet, der als zweiter Bauabschnitt nach dem Wasserspielplatz umgesetzt wurde.

 

 

Mit Schreiben vom 27.05.2019 hat die Possehl-Stiftung eine Förderung in Höhe von 100.000,- EUR zugesagt.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein:e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 100.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 1.361.819,18 EUR.

Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 100.000,- EUR zuständig.