Vorlage - VO/2024/13599  

Betreff: Verkauf von Kommanditanteilen der TraveKom projects GmbH & Co. KG
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Leu, Beate
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1.Die Bürgerschaft stimmt der Veräerung von Kommanditanteilen der TraveKom projects GmbH & CO. KG, in Höhe von jeweils 2,49% zum Nennbetrag von jeweils 49,80 EUR an den Kreis Segeberg, die Stadt Reinfeld, die Landeshauptstadt Kiel sowie der Hansestadt Rostock, zu.

 

2.Der Bürgermeister und die Vertreter:innen der Hansestadt Lübeck werden ermächtigt, in den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH, der Travekom projects GmbH & Co. KG und der TraveKom projects Verwaltung GmbH die dafür erforderlichen Beschlüsse zu fassen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.000 Stabstelle Sonderaufgaben

Zustimmung

1.300 Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

Aufsichtsrat SWL Gruppe

Beschlussempfehlung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind von der Maßnahme nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Derzeit ist die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH (SWL Gruppe) alleinige Kommanditistin der TraveKom projects GmbH & Co. KG (TraveKom projects).

Das Stammkapital beträgt 2.000,00 €.

Die Gesellschaft wurde für den überregionalen Vertrieb von digitalen Anwendungen und Dienstleistungen gegründet. Bereits in der Vorlage VO/2022/11021 wurde zur künftigen Entwicklung der Gesellschaft ausgeführt, dass geplant ist, kommunalen Partner:innen eine Kommanditistenbeteiligung anzubieten und die Inhousevergabe-Möglichkeit zu schaffen. Eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgte aufgrund der VO/2023/12580 mit der Einführung eines Beirats. Aktuell besteht ein konkretes Interesse folgender kommunaler Akteure an einem Beitritt zur TraveKom projects.

 

1. Kreis Segeberg

Der Landkreis Segeberg hat Interesse an einem Erwerb von 2,49% der Kommanditanteile zum Nennbetrag von 49,80 €. Ein abgestimmter Anteilkaufvertrag liegt vor und soll unter Gremienvorbehalt unterzeichnet werden. Der Landkreis Segeberg hat eine Befassung seiner Gremien eingeleitet und den Kauf bereits bei der zuständigen Kommunalaufsicht beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein angezeigt. Die Kommunalaufsicht hatte keine grundlegenden Bedenken, wies jedoch auf das Erfordernis einer Satzungsänderung hin, die zwischenzeitlich umgesetzt wurde.

 

2. Stadt Reinfeld

Die Stadt Reinfeld hat Interesse an einem Erwerb von 2,49% der Kommanditanteile zum Nennbetrag von 49,80€. Ein abgestimmter Anteilskaufvertrag liegt vor und soll unter Gremienvorbehalt unterzeichnet werden. Die Stadt Reinfeld muss den Kauf bei der zuständigen Kommunalaufsicht, dem Landkreis Stroman, anzeigen.

 

3. Landeshauptstadt Kiel

Die Landeshauptstadt Kiel hat Interesse an einem Erwerb von 2,49% der Kommanditanteile zum Nennbetrag von 49,80 €. Der Erwerb der Anteile wird der Landeshauptstadt Kiel zu den gleichen Konditionen angeboten wie dem Landkreis Segeberg und der Stadt Reinfeld.

 

4. Hansestadt Rostock

Die Hansestadt Rostock hat Interesse an einem Erwerb von 2,49% der Kommanditanteile zum Nennbetrag von 49,80 €. Der Erwerb der Anteile wird der Hansestadt Rostock zu den gleichen Konditionen angeboten wie dem Landkreis Segeberg und der Stadt Reinfeld.

 

Insgesamt ist der Verkauf von bis zu 9,96 % der Kommanditanteile mit einem Wert von 199,20 EUR vorgesehen. Bei der SWL Gruppe verbleiben 1.800,80 EUR des Kommanditkapitals.

 

Kommunalrechtliche Zulässigkeit:

 

Gemäß § 28 S.1 Nr. 18 b) in Verbindung mit § 103 Gemeindeordnung (GO) ist eine teilweise Veräerung einer Beteiligung an einem Unternehmen durch den die Gemeinde ihren Einfluss verliert oder vermindert nur zulässig, wenn dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Sie ist zudem eine der Bürgerschaft vorbehaltende Entscheidung.

 

Der öffentliche Zweck der TraveKom projects ist die Bereitstellung und Vertrieb von Produkten und datenbasierten Geschäftsmodellen zur Entwicklung von nachhaltigen und vernetzen Kommunen insbesondere im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland, einschließlich aller damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten, die die digitale Befähigung und Transformation in diesen Kommunen beinhalten.

Die Technologien im Sinne einer digitalen Daseinsvorsorge für Kommunen, die in der Stadtwerke Lübeck Digital GmbH (SWL Digital) entwickelt werden, können über die Travekom projects anderen Kommunen und kommunalen Unternehmen angeboten werden. Dazu gehören beispielsweise Produkte der Digitalen Schule, TraveKom connect, Smart City Anwendungen oder Consulting.

 

Eine Beeinträchtigung des öffentlichen Zwecks liegt vor, wenn die Zweckerfüllung nicht mehr im gleichem Umfang oder Effektivität erfolgen kann.

 

Die Gesellschaft wurde gerade r den überregionalen Vertrieb von digitalen Anwendungen und Dienstleistungen gegründet. Hierfür sollen kommunalen Partner:innen eine Kommanditistenbeteiligung angeboten werden, um r diese Partner:innen die glichkeit der Inhousevergabe zu schaffen.

 

Ein Verkauf von Kommanditanteilen ist Teil des Geschäftsmodells und beeinträchtigt insoweit nicht den öffentlichen Zweck

 

Der Aufsichtsrat der SWL Gruppe hat den Verkauf der Kommanditanteile in seiner Sitzung am 19.09.2024 einstimmig empfohlen.

 

Der Anteilsverkauf unterliegt nicht der Anzeigepflicht nach § 108 GO bei der Kommunalaufsichtsbehörde.
 


Anlagen