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Vorlage - VO/2024/13563  

Betreff: Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Landgraben
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:LH 1961
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
11.11.2024 
11. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2025 befristeten Erbbaurecht belastete Grundstück in Lübeck, Am Landgraben 27 ist vorzeitig um 40 Jahre mit den Erbbauberechtigten, Herrn Lars Höppner zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2024) von 185.255,20 EUR (= EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.


3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten, einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von der Erbbauberechtigten zu tragen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder/Jugendliche durch den Abschluss des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Der Erbbauberechtigten hat erklärt, dass er eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht (siehe Anlage 6).

 

 

 


Begründung

Mit Schreiben vom 16.04.2024 wurde der Erbbauberechtigte gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechtes informiert.

 

Mit Schreiben vom 15.07.2024 teilte der Erbbauberechtigte mit, dass er das Erbbaurecht um 40 Jahre unter Anwendung des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses verlängern möchte.

 

Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen.


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Eckpunkte des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages

Anlage 3 Berechnungsbogen

Anlage 4 Lageplan mit Luftbild

Anlage 5 Lageplan

Anlage 6 Nichtöffentlichkeit


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (105 KB)    
Anlage 4 2 öffentlich Anlage 2_Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages (39 KB)    
Anlage 5 3 öffentlich Anlage 3_Berechnungsbogen (36 KB)    
Anlage 1 4 öffentlich Anlage 4 - Lageplan (333 KB)    
Anlage 2 5 öffentlich Anlage 5 - Lageplan mit Luftbild (2647 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 - Öffentlichkeit (25 KB)